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Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
Rentenonkel:
Es wird ja nicht die Rente steuerfrei gestellt, sondern das zusätzliche Einkommen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in den beiden bisher anhängigen Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten am 31. Mai 2021 entschieden, dass bisher keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vorliege. Gleichzeitig hat das höchste Finanzgericht festgestellt, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung zukünftige Rentenjahrgänge von einer „doppelten Besteuerung“ betroffen sein könnten.
Um zu überprüfen, ob eine „Doppelbesteuerung“ vorliegt, wurden bisher zwei Zahlen miteinander verglichen: Auf der einen Seite der steuerfreie Teil der – voraussichtlichen – Rentenbezüge. Dazu wird der Rentenfreibetrag mit der statistischen Lebenserwartung des Steuerpflichtigen nach der im Zeitpunkt des Renteneintritts letztverfügbaren Sterbetafel multipliziert. Und auf der anderen Seite die Einzahlungen in die Rentenkasse, die aus dem bereits versteuerten Einkommen erfolgt sind und für die daher bereits eine Versteuerung erfolgte. Wenn die Summe der steuerfrei erhaltenen Rentenbeträge höher ist als die Summe aller Beiträge, die aus dem versteuerten Einkommen während des Erwerbslebens in die Rentenkasse eingezahlt wurden, liegt keine „Doppelbesteuerung“ vor. Nur wenn die steuerfrei ausgezahlte Rente in Summe niedriger ist als die eingezahlten Beiträge aus dem versteuerten Einkommen, ist eine „doppelte Besteuerung“ gegeben.
Aufgrund dieses Urteils hat sich der Gesetzgeber gezwungen gesehen, auf der einen Seite die Einzahlungen der RV Beiträge früher als geplant zu 100 % steuerfrei zu stellen und auf der anderen Seite die Kohorte des zu versteuernden Anteils der Rente zu strecken, indem der jährliche Zuwachs des Besteuerungsanteils nicht mehr 1 % pro Jahr sondern zukünftig lediglich 0,5 % pro Jahr wächst.
(Hier dürfte allerdings dann wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber der Beamtenpension durchaus verfassungsrechtlich bedenklich sein, die ja bekanntermaßen schon heute zu 100 % zu versteuern ist. Das wäre dann jedoch ein neuer Thread, in dem das in aller epischen Breite diskutieren könnte ;D)
Der verfassungsrechtliche Knackpunkt des gesamten Gesetzes dürfte eher ein anderer sein: Ist es sachlich zu rechtfertigen, dass nur Arbeitnehmer 2.000 EUR / Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen, Selbständige allerdings nicht?
BAT:
Danke für die Ausführungen.
Wo sollen denn Selbständige was hinzuvierdienen? Den Laden um 10 Mitarbeiter erweitern? Oder klappt das - klar getrennt - nur durch eine zusätzliche sv-pflichtige Beschäftigung, die vom Gesetz ja erfasst ist?
Und wie verhält sich das eigentlich zu Kapitaleinkünften? Die kann man ja mit dem persönlichen Steuersatz beim Finanzamt abrechnen, da würde ja eine (teils) steuerfreie Beschäftigung indirekt auf die Kapitalerträge durchgreifen oder nicht?
bebolus:
--- Zitat von: Rentenonkel am 20.10.2025 16:07 ---
Der verfassungsrechtliche Knackpunkt des gesamten Gesetzes dürfte eher ein anderer sein: Ist es sachlich zu rechtfertigen, dass nur Arbeitnehmer 2.000 EUR / Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen, Selbständige allerdings nicht?
--- End quote ---
Wäre es ein Knackpunkt, wenn der Selbstständige nicht die Beitragsjahre in der RV voll hat? Und warum nicht?
Rentenonkel:
Das steuerfreie hinzuverdienen wird ja damit begründet, dass man Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen einen Anreiz geben möchte, weiterhin berufstätig zu bleiben.
Gerade im Bereich der Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Apotheker, Steuerberater) arbeiten die Menschen oft über die Regelaltersgrenze hinaus.
Nach dem neuen Gesetz dürften diese jedoch nicht als Freiberufler weiter arbeiten, um von der Steuerfreiheit zu profitieren, sondern müssten vielmehr selbst einen Job als Arbeitnehmer suchen.
Eine solche Einschränkung dürfte als Eingriff in Art. 12 GG zu werten sein. Dieser Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Ungleichbehandlung sachlich zu begründen ist. Es gibt nicht wenige Stimmen von juristisch wesentlich besser versierten Experten als mich, die ernsthafte Zweifel daran haben, dass die bisherigen Gesetzbegründungen dafür ausreichen.
Von daher steht zu befürchten, dass in ein paar Monden der BFH oder das BVerfG dieses Gesetz dahingehend kippt, dass alle Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus berufstätig sind, von der Steuerfreiheit zu profitieren haben, was den dann zuständigen Finanzminister nicht sehr freuen dürfte.
Passive Einkommen wie Kapitaleinkünfte bieten dagegen keinen Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen, weil der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter dadurch nicht wesentlich verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus nicht wesentlich attraktiver wird. Daher sind die weiterhin entweder pauschal zu versteuern, oder falls es günstiger sein sollte, kann man die auch individuell versteuern.
Faunus:
--- Zitat von: Rentenonkel am 20.10.2025 11:31 ---
Ich bin sehr gespannt, ob es gelingt, die Ziele wirklich zu erreichen. Meine Erfahrungen sind eher die, dass die wenigsten Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, es wirklich aus finanziellen Gründen machen. Oft sind es andere Gründe (Stichwort: Familienbetrieb, Künstler, Einarbeitung eines Nachfolgers, Fertigstellung eines seit Jahren begleiteten Projektes, jüngere Partnerin geht erst später in Rente), die dazu führen, dass jemand noch länger arbeitet.
Es gibt allerdings auch diejenigen, die es aus finanzieller Not heraus machen (zwischenzeitliche Selbständigkeit, Scheidung, Schulden, Unterhaltsschulden, Trend zu Zweitfamilie). Das ist nach meiner Erfahrung allerdings eher nur ein kleiner Anteil derer, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten.
--- End quote ---
Laut Gallup-Studie 2025 fühlen sich
lediglich noch 9% der Beschäftigten dem AG emotional verbunden.
=> Unter diesen kleinen Teil könnte "Einarbeiten vom Nachfolger, Projektbegleitung, etc." fallen und Teile der PW machen das sowieso - eher Mittelständler, die Erfahrung zu schätzen wissen. Konzerne oder gar ÖD - eher nicht!
78% machen Dienst nach Vorschrift.
=> Da kommen dann ein paar AN dazu, die müssen.
Jeder 8 AN hat innerlich gekündigt.
=> aus dem Bereich nicht Mal die, die müssen!
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