Cum Cum und Cum Ex: in toto 40 Mrd.
Rente mit 63: jährlich 40 Mrd.
Bei den von der FDP ins Spiel gebrachten Zahlen handelt es sich um ein Missverständnis beim Lesen der Statistik der Rentenversicherung.
Die sog. „Rente mit 63“ ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie kann seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen werden. Am Jahresende 2022 bezogen rd. 2,15 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine Rente für besonders langjährig Versicherte. Die monatlichen Zahlbeträge belaufen sich auf rd. 3,5 Milliarden Euro.
Mit Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist es ab 1. Juli 2014 möglich, diese Rentenart statt ab dem 65. Lebensjahr + X Monate bereits ab dem 63. Lebensjahr + X Monate abschlagsfrei in Anspruch zu nehmen.
Da die Rente für besonders langjährig Versicherte vergleichsweise neu ist, nimmt der Rentenbestand von Jahr zu Jahr zu.
Die Ausgaben der Altersrente für besonders langjährige Versicherte sind jedoch nicht gleichbedeutend mit den Kosten für die „Rente mit 63“. Die Kosten der Rente für besonders langjährig Versicherte können nicht unmittelbar aus den Daten der Rentenversicherung abgeleitet werden, da schlichtweg unbekannt ist, wie das Rentenzugangsverhalten ohne diese Neuregelung wäre. Es ist demnach unklar, ob sich Mehraufwendungen in Form von Vorzieheffekten oder geringeren Abschlägen entfaltet hätten. Die Zahlbeträge der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind somit nicht die Mehrausgaben der „Rente mit 63“.
Denn ohne die Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte wären diese Personen ebenfalls mit einer anderen Altersrentenart in Rente gegangen, entweder etwas später ohne Abschläge (vgl. Vorzieheffekte) oder zeitgleich mit Abschlägen oder sogar zeitgleich ohne Abschläge in die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Diese „kosten“ lediglich die weggefallenen Abschläge, sofern der Rentner nicht auch gleichzeitig schwerbehindert mit einem GdB von mindestens 50 ist. Der andere Personenkreis hätte ohne die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ bis zum Alter 65 weitergearbeitet und wäre dann nach dem bis zum 30. Juni 2014 geltendem Recht im Alter 65 abschlagsfrei in Rente gegangen. Dieser Personenkreis „kostet“ daher bis zu zwei Jahre vorgezogene Rente.
Die Kosten der Rente für besonders langjährig Versicherte sind im Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/909) für die Jahre bis 2030 ausgewiesen. Unterstellt wurden dabei rund 200.000 Rentenzugänge pro Jahr. Im parlamentarischen Verfahren wurden die Zugangsvoraussetzungen für diese Rentenart dahingehend erleichtert, dass auch freiwillige Beitragszeiten zu den 45 Jahren mitgezählt werden können. Die Bundesregierung hat diesbezüglich mit rund 40.000 Rentenzugängen zusätzlich sowie zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 200 Mio. Euro pro Jahr gerechnet. Da sich sowohl die Anzahl der Rentenzugänge in die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ als auch die Rentenhöhen im erwartbaren Rahmen bewegen, sind die seinerzeit geschätzten Kosten weiterhin plausibel.