Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 252252 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2070 am: 02.12.2025 22:46 »
Sich hier zu zoffen ist ohnehin Quatsch denn wir leben in einem Land, in dem man die Rechtsprechung folgenlos ignorieren kann. Absolut grotesk, dass das BVerfG nun explizit vom effektiven Rechtsschutz faselt und uns BalBund wenige Tage später erklärt, der Bund stellt die Aktivität erstmal wieder ein. :D #failedstate

clarion

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« Antwort #2071 am: 02.12.2025 22:51 »
emdy, jetzt noch wissentlich ein verfassungswidriges Besoldungsgesetz zu erlassen, kann wohl auch nicht sein. Nun ist der Druck auf den Bund genauso groß wie auf Berlin.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2072 am: 02.12.2025 22:55 »
Macht der Bund mit den Besoldungsanpassungsgesetzen seit 2021 doch wissentlich regelmäßig.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2073 am: 02.12.2025 22:58 »
emdy, jetzt noch wissentlich ein verfassungswidriges Besoldungsgesetz zu erlassen, kann wohl auch nicht sein. Nun ist der Druck auf den Bund genauso groß wie auf Berlin.

Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht doch sowieso ein verfassungswidriges Gesetz. Solange bis es mehrere Beschlüsse explizit zur Bundesbesoldung gibt. Wie in der Matrix. Wir dachten wir hätten mit 2 BvL 4/18 "den Auserwählten" auf unserer Seite, stattdessen ist es einfach eine andere Art der Kontrolle. Es gibt in dieser Sache einfach keinen effektiven Rechtsschutz. Es wäre für alle Beteiligten leichter, wenn einfach geurteilt würde, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist.

BalBund

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« Antwort #2074 am: 02.12.2025 23:10 »
Eine Frage zum Sachverhalt:

Gibt es Neuigkeiten zum Urteil aus dem BMI, und was machen die Gewerkschaften aktuell? Kann doch nicht sein, dass wir wieder Jahre warten?…

Kann doch nicht sein, dass 8 Jahre nachgezahlt wird.

Was nicht sein kann sind 140 Seiten in denen tatsächlich vor allem viel heiße Luft produziert wird und die Gemüter langsam hochkochen. Ich verstehe den Unmut der Rentenonkel, bösenDienstherren und Believern, alleine, all das interessiert den DH aktuell aber schlicht nicht.

Abteilung D ist momentan dabei, die Bundeslaufbahnverordnung zu bearbeiten, hinzu kommt das neue BBG.

Beides zusammen ist eine auskömmliche Beschäftigung, zumal der Haushaltsausschuss mit der neuen Beihilfe-Fiktionsregelung alles andere als glücklich ist (und nicht nur der, der Bundesrechnungshof hat eine 19-seitige Stellungnahme verfasst, warum dieser Passus ausdrücklich NICHT ins Gesetz aufgenommen werden dürfe, einschließlich der Berechnung, dass der Bund dann jährlich (wieder) 3 Millionen an ungerechtfertigten Leistungen an seine Beamten und Pensionäre auskehren würde).

Der gegenüber Geyer kolportierte Entwurf existiert immer noch, alleine, es besteht kein Benehmen mit dem BMF.
Im Januar treffen sich die HPR BMF und BMI und wollen diskutieren, unter anderem auch, wie man die Kuh des aktuellen Urteils vom Eis bekommt.

@Skywalker: Ich rate dazu, für 2026 die Erwartungen nicht allzu hoch anzusiedeln, erstmal sind die von mir erwähnten Bundesländer am Zug, davon wird sich der Bund mit Sicherheit, spätestens in der finalen Fassung, inspirieren lassen.

Allen Diskutanten hier, die vergessen haben, dass sie eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollten: Nehmt Euch einen Glühwein und ein paar Lebkuchen, das ist der sinnvollere Zeitvertreib.

Bundesjogi

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« Antwort #2075 am: 02.12.2025 23:15 »
Es gibt nur ein Modell.
Es gibt zwei einhalb Ausgangspunkte zur Berechnung von Zahlen.
A) 4k muss 1,84 MAE Nettoalimentation in der niedrigsten Besoldungsstufe bekommen.

B) In der Brutto-Endstufe aller Besoldungsgruppen dürfen nicht zu viele Prüfgruppen gerissen werden.

und der Halbe Punkt ist:
Und das Abstandsgebot darf nicht verletzt werden. Das interpretiere ich so, dass Zuschläge ziemlich identisch für alle Besoldungsgruppen gewährt werden muss, so dass nicht der 4k A3er plötzlich soviel hat wie der 4k A5er.

Die letzten beiden Punkte sind durch die Indexierung auf das Jahr 1996 fixiert. So das man davon ausgehen muss, dass zu diesem Zeitpunkt die Welt noch in Ordnung war.

Nebenschauplätze sind, die noch unklar sind:
Wie viel Prozent der Besoldung muss die Grundbesoldung und wie viel durch Zuschläge sein?
Was für Zuschläge dürfen bei der MÄE Grenzenberechnung einfließen (Fam, Kind, Kegel, Ort)?
Darf ein xK Beamter unterhalb seiner 80% MÄE Grenze fallen?


Böswillige DH machen daraus ein mathematisches Optimierungspielchen:
Punkt 1: Errechnung der Mindestanhebung der untersten Stufen der Grundbesoldung des kleinsten Beamten, was ja in Abhängigkeit des anzuwendenden 4K MÄE und der erlaubten Zulagenprozentzahl ist (35% oder mehr???)
Punkt 2: Errechnung der Mindestanhebung der Endstufe alle Beamten (linear für alle gleich) die die aktuelle Prüfkriterien nicht reißen (unklar ob das reißen in beide Richtung gilt).

Daraus folgt, dass er sodann den Stufenanstieg zwischen diesen beiden Punkte neu regelt.
Oder darf der horizontale Abstand aus irgendwelchen GG gründen nicht angerührt werden?

Interessant ist in dem Zusammenhang, das bei dem Prüfkriterium Tariflohnindex einige kinken drin sind bei der Bemessung durch die Endstufe.
a) Großen Anstieg durch die Einführung der Stufe 6 in den oberen Gehaltsstufen.
b) Mal werden die Jahressonderzahlung ungleich gekürzt und mal ungleich angehoben
c) Auswirkung der Mindestzahlungen in den Tarifabschlüssen, die ein Stauchung des horizontalen Abstandes bewirken (und dies ist durch das Abstandgebot nicht statthaft bei den Beamten)

Da aber das reißen der Prüfkriterium stehts nur ein Indiz sind und keine Absolutheit wie die MÄE bedeuten, darf man hier sicherlich ruminterpretieren.
Daher sehe ich die anderen beiden Kriterien als höherwertig, weil objektiver an.



Ich meinte das Familienmodell. Nicht Berechnungsmodell. Das kann nur 4K 80% MÄE sein oder wie believer pflegt zu sagen 184%. Der Gummibandeffekt der Fortschreibungsprüfung auf eine Besoldubgsgruppe (eingehakt am Endstufensold) ist mir zu schwammig weshalb ich den in der Fortschreibungsprüfung vorerst ganz weglasse. Für mich ist tatsächlich der Einfachheit halber(die Einfachheit die vom BVerfG selbst so gewollt und von diesem für sich selbst so herbeigeführt um der elenden Komplexität der Grundsicherung zu entkommen, derer mancher hier noch fröhnen) nur das 80% MÄE auch für den Single (abzüglich FamZ abzüglich Kindergeld). Kindergeld steht fest. FamZ sind exorbitant und das BverfG sagt nix dazu. Spekulieren können wir hier also viel. Den 1K unter 80% des 1K habe ich in meinen Berechnungen nicht gefunden, das stimmt, aber er ist nunmal nicht unter 1K zu buchen sondern unter 4 K ohne Familienbezogenes.
Blöderweise ist da ja auch Steuerklasse 3 drin. Falls du Recht hättest müsste ein Single brutto deutlich mehr bekommen als die Familie, weil die ja weniger Steuern zahlt. Schon das zeigt wie absurd diese Theorie ist.

clarion

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« Antwort #2076 am: 02.12.2025 23:19 »
@BalBund, danke für Deine Einsichten in die Ministerien. Und Prost!

Was ist denn die Beihilfe-Fiktionsregelung? Der Rechnungshof hat wohl auch die Aufgabe verfehlt,  wenn er an der Rechtssprechung vorbei argumentiert

BalBund

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« Antwort #2077 am: 02.12.2025 23:23 »
@BalBund, danke für Deine Einsichten in die Ministerien. Und Prost!

Was ist denn die Beihilfe-Fiktionsregelung? Der Rechnungshof hat wohl auch die Aufgabe verfehlt,  wenn er an der Rechtssprechung vorbei argumentiert

Die Fiktionsregelung besagt, dass jeder eingereichte Beleg nach 4 Wochen als bewilligt gilt, wenn kein anderslautender Bescheid ergangen ist. Soll die Beamten davor schützen, nach 8-12 Wochen unerwartet auf Teilen der ausgelegten Rechnungen sitzenzubleiben.

Eine ähnliche Regelung damals intern "Dunkelsicht" genannt gab es schon einmal, das hat nach Ansicht des BRH viel Steuergeld verschwendet.

Letztlich ist es seine Aufgabe, auf solche Punkte hinzuweisen, ausgeurteilt, wie lange eine Bearbeitung höchstens dauern darf ist ja leider auch bisher nichts.

clarion

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« Antwort #2078 am: 02.12.2025 23:27 »
Das hat ja mit der AA nichts zu tun.

Ansonsten sollte der Bund in Niedersachsen fragen, wie man Beihilfe abrechnet. Wir müssen in Niedersachsen nicht unendlich warten. Über die BeihilfeApp eingereichte Arztrechnungen und Rezepte, die man teilautomatisiert abarbeiten kann, werden binnen zwei Tage abgerechnet. Unfassbar diese Stümperei.

BalBund

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« Antwort #2079 am: 02.12.2025 23:46 »
Das hat ja mit der AA nichts zu tun.


Das ist korrekt, aber es wird alle 3 Vorgaben liegen in der Zuständigkeit von Abteilung D. Zwei konkrete Gesetzesvorhaben laufen, für die aA ist derzeit schlicht kein nennenswerter Personalansatz vorhanden. Auf mehr wollte ich mit meinem Beitrag nicht hinweisen.


Maximus

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« Antwort #2080 am: 03.12.2025 00:20 »
Was nicht sein kann sind 140 Seiten in denen tatsächlich vor allem viel heiße Luft produziert wird und die Gemüter langsam hochkochen. Ich verstehe den Unmut der Rentenonkel, bösenDienstherren und Believern, alleine, all das interessiert den DH aktuell aber schlicht nicht.

Abteilung D ist momentan dabei, die Bundeslaufbahnverordnung zu bearbeiten, hinzu kommt das neue BBG.

Beides zusammen ist eine auskömmliche Beschäftigung, zumal der Haushaltsausschuss mit der neuen Beihilfe-Fiktionsregelung alles andere als glücklich ist (und nicht nur der, der Bundesrechnungshof hat eine 19-seitige Stellungnahme verfasst, warum dieser Passus ausdrücklich NICHT ins Gesetz aufgenommen werden dürfe, einschließlich der Berechnung, dass der Bund dann jährlich (wieder) 3 Millionen an ungerechtfertigten Leistungen an seine Beamten und Pensionäre auskehren würde).

Der gegenüber Geyer kolportierte Entwurf existiert immer noch, alleine, es besteht kein Benehmen mit dem BMF.
Im Januar treffen sich die HPR BMF und BMI und wollen diskutieren, unter anderem auch, wie man die Kuh des aktuellen Urteils vom Eis bekommt.

@Skywalker: Ich rate dazu, für 2026 die Erwartungen nicht allzu hoch anzusiedeln, erstmal sind die von mir erwähnten Bundesländer am Zug, davon wird sich der Bund mit Sicherheit, spätestens in der finalen Fassung, inspirieren lassen.

Allen Diskutanten hier, die vergessen haben, dass sie eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollten: Nehmt Euch einen Glühwein und ein paar Lebkuchen, das ist der sinnvollere Zeitvertreib.

Endlich mal wieder ein gehaltvoller Kommentar...vielen Dank BalBund!

Das habe ich auch vermutet, der Bund wird sich erst einmal die Lösungen der Bundesländer anschauen. Ich habe nur die Befürchtung, dass der Bund wieder Bummelletzer sein wird und solange wartet, bis alle 16 Bundesländer einen Gesetzesentwurf vorlegt haben.

Das Tarifergebnis wurde noch nicht übertragen. Aktuell gibt es nur Abschlagszahlungen. Es müsste doch auch möglich sein, Abschlagszahlungen hinsichtlich der aA zu zahlen (zumindest die Familienzuschläge könnten vorläufig erhöht werden). Jedenfalls ist es für die Bundesbeamten nicht zumutbar, wieder 5 jahre zu warten.

ToniHassla

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« Antwort #2081 am: 03.12.2025 00:37 »
Was nicht sein kann sind 140 Seiten in denen tatsächlich vor allem viel heiße Luft produziert wird und die Gemüter langsam hochkochen. Ich verstehe den Unmut der Rentenonkel, bösenDienstherren und Believern, alleine, all das interessiert den DH aktuell aber schlicht nicht.

Abteilung D ist momentan dabei, die Bundeslaufbahnverordnung zu bearbeiten, hinzu kommt das neue BBG.

Beides zusammen ist eine auskömmliche Beschäftigung, zumal der Haushaltsausschuss mit der neuen Beihilfe-Fiktionsregelung alles andere als glücklich ist (und nicht nur der, der Bundesrechnungshof hat eine 19-seitige Stellungnahme verfasst, warum dieser Passus ausdrücklich NICHT ins Gesetz aufgenommen werden dürfe, einschließlich der Berechnung, dass der Bund dann jährlich (wieder) 3 Millionen an ungerechtfertigten Leistungen an seine Beamten und Pensionäre auskehren würde).

Der gegenüber Geyer kolportierte Entwurf existiert immer noch, alleine, es besteht kein Benehmen mit dem BMF.
Im Januar treffen sich die HPR BMF und BMI und wollen diskutieren, unter anderem auch, wie man die Kuh des aktuellen Urteils vom Eis bekommt.

@Skywalker: Ich rate dazu, für 2026 die Erwartungen nicht allzu hoch anzusiedeln, erstmal sind die von mir erwähnten Bundesländer am Zug, davon wird sich der Bund mit Sicherheit, spätestens in der finalen Fassung, inspirieren lassen.

Allen Diskutanten hier, die vergessen haben, dass sie eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollten: Nehmt Euch einen Glühwein und ein paar Lebkuchen, das ist der sinnvollere Zeitvertreib.

Endlich mal wieder ein gehaltvoller Kommentar...vielen Dank BalBund!

Das habe ich auch vermutet, der Bund wird sich erst einmal die Lösungen der Bundesländer anschauen. Ich habe nur die Befürchtung, dass der Bund wieder Bummelletzer sein wird und solange wartet, bis alle 16 Bundesländer einen Gesetzesentwurf vorlegt haben.

Das Tarifergebnis wurde noch nicht übertragen. Aktuell gibt es nur Abschlagszahlungen. Es müsste doch auch möglich sein, Abschlagszahlungen hinsichtlich der aA zu zahlen (zumindest die Familienzuschläge könnten vorläufig erhöht werden). Jedenfalls ist es für die Bundesbeamten nicht zumutbar, wieder 5 jahre zu warten.

Ach vielleicht wird es ja jetzt für immer Abschlagszahlungen auf unsere Besoldung geben. 2030 wird dann die Erhöhung leider rückwirkend für nichtig erklärt und wir dürfen alle erstmal alles zurückzahlen. In den nächsten 5 Jahren nach dem Urteil halte ich das für wahrscheinlicher als das wir jemals eine aA bekommen 😂

GeBeamter

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« Antwort #2082 am: 03.12.2025 00:42 »

Endlich mal wieder ein gehaltvoller Kommentar...vielen Dank BalBund!

Das habe ich auch vermutet, der Bund wird sich erst einmal die Lösungen der Bundesländer anschauen. Ich habe nur die Befürchtung, dass der Bund wieder Bummelletzer sein wird und solange wartet, bis alle 16 Bundesländer einen Gesetzesentwurf vorlegt haben.

Das Tarifergebnis wurde noch nicht übertragen. Aktuell gibt es nur Abschlagszahlungen. Es müsste doch auch möglich sein, Abschlagszahlungen hinsichtlich der aA zu zahlen (zumindest die Familienzuschläge könnten vorläufig erhöht werden). Jedenfalls ist es für die Bundesbeamten nicht zumutbar, wieder 5 jahre zu warten.

Es ist auch für den DH nicht weiter zumutbar. Durch das Rundschreiben des BMI hat er Ansprüche grundsätzlich nicht verjähren lassen, gleichzeitig grenzt das BVerfG immer mehr ein, in welchen Leitplanken sich ein Reperaturgesetz bewegen muss. Die Kostenwelle türmt sich immer mehr und mehr auf, während der Finanzminister seine Weste unbefleckt halten will. Wenn die Gesetzesinitiative erst einmal in das nächste Jahr verschoben ist, droht sie bei der aktuellen Performance der Regierung auch wieder der Diskontinuität anheim zu fallen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #2083 am: 03.12.2025 06:00 »
Guten Morgen in die Runde! (eine urlaubsbedingte Zeitverschiebung hat durchaus ihre Vorteile, da kann/muss man nicht alles "live" lesen.. 8))

BVerfGBeliever

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« Antwort #2084 am: 03.12.2025 06:02 »
Ich habe es dir doch schon vorgerechnet

Und ich hatte dir auch schon geantwortet. Aber gut, dann eben noch mal:

1.) Deine Annahme
- In deiner Rechnung erhöhst du den Familienzuschlag von aktuell 18,3% auf 53,8% der Grundbesoldung.
- Aus meiner Sicht dürfte dieser Wert (deutlich) oberhalb der seitens des BVerfG intendierten Grenze liegen.
- In deiner Rechnung gibt es inklusive Kindergeld für jedes Kind 1.127€ oben drauf. Wie war das gleich noch mal mit den "goldenen Beamtenkindern"?

2.) Dein Ergebnis
- Anschließend kommst du zu dem Befund, dass mit deiner obigen Annahme ein 2K-/3K-Beamter "zu wenig" bekäme.
- Du hast also selbst den Nachweis erbracht, dass dein obiger Familienzuschlag deutlich zu hoch wäre.
- Glückwunsch, q.e.d.! (Stichwort "Elfenbeinturm", kleiner Scherz am Rande)
- Somit: Fall gelöst, Klappe zu.

Also warum kommst du jetzt schon wieder damit an? Was genau möchtest du uns mitteilen?