Wie würdet ihr es verstehen?
Mit abgelehntem Widerspruch ohne darauffolgende Klage ist die Sache vorbei.
Widerspruchsführer steht da nur zur Vollständigkeit.
Tatsächlich war es für das Jahr 2023 bei uns in SH so, dass zB. mein Widerspruch für 2023 mit Hinweis auf meine Klage aus 2022 ruhend gestellt wurde. Während andere Widersprüche für 2023 bei Personen welche keine Klage laufen hatten negativ beschieden wurden. Also kann es schon sein, dass sich immer noch ein paar Widerspruchsführer irgendwo verstecken obwohl das Land sagt, dass grundsätzlich allen negativ beschieden wurde.
Wobei Randnummer 161 aus der aktuellen Entscheidung vielleicht vermuten lässt, dass das BVerfG die Dienstherren mit der Bescheidung von Widersprüchen während des Musterverfahrens vor dem BVerfG nicht so einfach davon kommen lässt. Aufgrund der ständigen Missachtung der Rechtsprechung haben die Besoldungsgesetzgeber seit 2020 ständig einen Weg eingeschlagen, Lösungen zu finden, um die Rechtsprechung des BVerfG zu umgehen und in dessen Folge schließlich bis zum 17. September 2025 kein Beamter mehr hatte einordnen können, ob die ihm gewährte Besoldung amtsangemessen ausgestaltet war (Tepke/Becker, ZBR 2025, S. 1, 9). Somit haben sich seinerzeit eine Vielzahl von Beamten einem nicht unerheblichen Prozessrisiko und Prozesskostenrisiko gegenüber gesehen. Daher bleibt abzuwarten, wie die Randnummer 161 künftig von den Verwaltungsgerichten ausgelegt werden. Ganz hoffnungslos erscheint es mir jedenfalls nicht.
Allerdings bist Du hier im Forum Bund, daher wäre die Frage im Landesforum besser aufgehoben.