Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Finanzer am 16.12.2025 10:14 ---a) Er kann den Beihilfesatz für den Beamten und die Familie erhöhen (Hier aber Gegensatz Fürsorge / Alimentation).
b) Er kann das Grundgehalt erhöhen.
c) Er kann die Familienzuschläge erhöhen.
Das sind die Stellschrauben, die der DH hat, oder übersehe ich da was? Natürlich wird er a) und c) bis zum Maximum aufdrehen um das Grundgehalt möglichst wenig anzufassen.
--- End quote ---
d) Er kann möglicherweise die Besoldung regional differenzieren, also (auch) in Abhängigkeit des Wohn- oder Dienstortes modellieren.
e) Er kann eventuell die Familienzuschläge "abschmelzen", also in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe gestalten.
[Und nochmals: Don't shoot the messenger! :)]
vermessen:
--- Zitat von: Finanzer am 16.12.2025 10:14 ---Ich frage mich noch, welchen Spielraum der DH für ein Reparaturgesetz für die Vergangenheit hat. Ein Partnereinkommen ist, zumindest für die Vergangenheit, selbst für den böswilligsten Dienstherren ausgeschlossen.
a) Er kann den Beihilfesatz für den Beamten und die Familie erhöhen (Hier aber Gegensatz Fürsorge / Alimentation).
b) Er kann das Grundgehalt erhöhen.
c) Er kann die Familienzuschläge erhöhen.
Das sind die Stellschrauben, die der DH hat, oder übersehe ich da was? Natürlich wird er a) und c) bis zum Maximum aufdrehen um das Grundgehalt möglichst wenig anzufassen.
--- End quote ---
Wenn du so fragst würde ich meinen, dass du in der Vergangenheit an diesen Stellschrauben nur noch zum Teil drehen kann.
Zu a.) eigentlich gar nichts mehr, da der Beamte bereits die Beiträge zur PKV abgeführt hat. Selbst wenn der DH auf 100% fü Angehörige erhöht wird die PKV eher keine Beiträge erstatten.
Ich denke, dass der DH nicht umhin kommt sowohl an der Grundbesoldung etwas zu drehen aber die Masse über die F-Zuschläge kommen wird.
Böswilliger Dienstherr:
--- Zitat von: vermessen am 16.12.2025 12:30 ---
--- Zitat von: Finanzer am 16.12.2025 10:14 ---Ich frage mich noch, welchen Spielraum der DH für ein Reparaturgesetz für die Vergangenheit hat. Ein Partnereinkommen ist, zumindest für die Vergangenheit, selbst für den böswilligsten Dienstherren ausgeschlossen.
a) Er kann den Beihilfesatz für den Beamten und die Familie erhöhen (Hier aber Gegensatz Fürsorge / Alimentation).
b) Er kann das Grundgehalt erhöhen.
c) Er kann die Familienzuschläge erhöhen.
Das sind die Stellschrauben, die der DH hat, oder übersehe ich da was? Natürlich wird er a) und c) bis zum Maximum aufdrehen um das Grundgehalt möglichst wenig anzufassen.
--- End quote ---
Wenn du so fragst würde ich meinen, dass du in der Vergangenheit an diesen Stellschrauben nur noch zum Teil drehen kann.
Zu a.) eigentlich gar nichts mehr, da der Beamte bereits die Beiträge zur PKV abgeführt hat. Selbst wenn der DH auf 100% fü Angehörige erhöht wird die PKV eher keine Beiträge erstatten.
Ich denke, dass der DH nicht umhin kommt sowohl an der Grundbesoldung etwas zu drehen aber die Masse über die F-Zuschläge kommen wird.
--- End quote ---
Beispiel BaWü 01.02.2025
https://lbv.landbw.de/documents/d/guest/3_familienzuschlag-fur-beamte-im-aktiven-dienst-ab-01-02-2025
im Rahmen 4K Familie A7 (Stufe 1) Beamter als "head of the allimentations-household" MONATSBETRÄGE:
Ehebezogener FZ 175,51 €
Kinder FZ Erstes Kind Grundbetrag 153,45 €
Kinder FZ Zweites Kind Grundbetrag 153,45 €
Erhöhungsbetrag erstes Kind bei A7 (1) 55,26 €
Erhöhungsbetrag zweites Kind bei A7 (1) 497,35 €
(Anm.: ab dem Dritten Kind für jedes weitere 989,17 €!)
Summe: 1.035,02 €
Hier hat bereits der DBB folgendes verfasst:
https://www.dbb.de/artikel/kinderzuschlag-differenzierte-diskussion-ueber-unmut-in-der-bevoelkerung.html
Meinetwegen kann das Dritte Kind auch 2000 € bekommen und draußen können die Leute sich die Mäuler zerreissen, ist mir herrlich egal, was aber nicht geht, ist die Beträge von Kind 1 zu Kind 2 stetig zu erhöhen und beim Dritten zuzulegen als gäbs kein morgen. Besser wäre es, wenn jedes Kind gleichwertig behandelt wird und die "Mehrbedarfe" (um den Sozialsprech ein letztes mal zu bemühen) direkt in das Grundgehalt zu integrieren. Damit wäre dann auch die "Alte" Realität wieder hergestellt, dass jemand ohne Kinder mehr Geld zur Verfügung hat als jemand mit zweien. Wenn man denn besonders Fruchtbar ist soll man natürlich den Ausgleich im Bedarf erhalten. Das ist auch keine Frage der Gerechtigkeit zwischen Singles und Vielkinder-Familien, sondern der Bedarfe. Es darf nur nicht sein, dass der eine aufgrund des anderen zurückstecken Muss. Was aber der Fall ist, wenn das Grundgehalt aufgrund Exorbitanter Familienzuschläge auf niedrigem, verfassungswidrigen Stand gedeckelt wird.
Rentenonkel:
Die Gedanken, die sich der Gesetzgeber machen wird, sind rein mathematischer und fiskalischer Natur. Die Ideen, die die Politik entwickelt, sind fast grenzenlos.
Wir sollten uns aus meiner Sicht eher darüber Gedanken machen, wie wir dem begegnen. Folgende Lösungen, die bereits auf dem Tisch liegen, mithin von einigen Ländern bereits umgesetzt wurden, sollten hinreichend verfassungsrechtlich angreifbar sein, so man es denn begründen, begründen und vor allem begründen kann:
1.) Alimentativer Ergänzungszuschlag, auch im Hinblick auf die mittelbare Geschlechterdiskriminierung
2.) Hybride Besoldung, also die Betrachtung der "sozialen" Komponenten der Besoldung, hier vor allem die Frage der sachgerechten, also am Alimentationsbedarf orientierten Bedarfe
3.) Defizite der Indizienbildung (vermutlich obsolet, falls der Besoldungsgesetzgeber die Endstufen spürbar anheben sollte), also Sichtbarmachung der Abkoppelung der Besoldung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, obwohl scheinbar die Parameter passen
4.) Stauchung der Besoldungsstaffelung
5.) Streichung unterer Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen und Auswirkungen auf die Mindestbesoldung sowie das Abstandsgebot
6.) Sachwidrige Mathematisierung der Besoldungsrechts sichtbar machen
7.) Kommt auf die Ideen an, die wir noch nicht kennen ;D
Darüber hinaus können Erkenntnisse aus diese Punkt auch nicht schaden
8.) Folgen der geänderten Beweis- und Darlegenslast für prozessuale Strategien und prozedurale Anforderungen
Rheini:
--- Zitat von: Böswilliger Dienstherr am 16.12.2025 08:51 ---
--- Zitat von: NWB am 16.12.2025 08:28 ---
--- Zitat von: Nic789 am 16.12.2025 07:54 ---Aber da die Preissteigerungen in allen Bereichen enorm sind, die Bezüge aber nicht mitwachsen
--- End quote ---
Da hast du das Problem und die Lösung.
Inflationsausgleich gehört zur aA.
--- End quote ---
NATÜRLICH!!! (Fett, groß und unterstrichen für die Dienstherren) MUSS die Inflation ausgeglichen werden im Rahmen der Alimentation INSBESONDERE in Bezug auf die Pension die ja ALLE drei Säulen (Rente, Betrieb, Privat) VEREINEN SOLL. Oder man lässt halt die Pension weg und gibt den Beamten einfach 2-3 Millionen € um sich damit ein Kapitalertragseinkommen, welches mit der Inflation schritt hält (mehr oder weniger, persönliches Risiko, persönliches Pech).
--- End quote ---
Gut das es ansonsten hier nur realistische Posts gibt.
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