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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

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NWB:
Die Daten liegen doch regelmäßig der Finanzverwaltung vor, weil sie mindestens seit dem Steuerjahr 2019 elektronisch übermittelt werden.

HansGeorg:
Spricht etwas dagegen den Abstand der Besoldungsgruppen untereinander mit den verschiedenen Nominallohnindexen nach Berufsabschluss bzw. ausgeübten Beruf zu argumentieren? Mir ist aufgefallen, dass dazu ja auch interessante Zahlen vorliegen. Als Beispiel: https://de.statista.com/infografik/27540/verdienst-von-vollzeitbeschaeftigten-nach-bildungsabschluss/

NWB:
Aus Sicht des Dienstherren dürfte da einiges gegen sprechen…

netzguru:

--- Zitat von: NWB am 16.12.2025 20:10 ---Die Daten liegen doch regelmäßig der Finanzverwaltung vor, weil sie mindestens seit dem Steuerjahr 2019 elektronisch übermittelt werden.

--- End quote ---

Hallo,

was soll der Finanzverwaltung vorliegen?
Eine Glaskugel oder Knochen zum werfen und Auswerten haben die nicht.
Bei uns wurde bis jetzt nur eine Pauschale angegeben und sagte nichts aus.

Staatsdiener1969:
Ich bin kein Jurist aber wenn man das Urteil liest und vor allem die Begründung, dann kann doch ein fiktives Partnereinkommen nicht die vom BVG gemeinte Lösung sein. ES seht immer wieder darauf ab, dass der Beamte die Familie unterhalten können soll. ER soll explizit nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein und Diener zweier Herren sein und dann soll er indirekt nicht nur von einem Arbeitgeber seines Partners abhängig sein sondern auch direkt von diesem. Da beißt sich doch die Katze in dennSchwanz. Der unmittelbar Beschäftigte soll nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein aber dann durch das Partnereinkommen dann doch?

Und noch eine Frage an die, die mit den Abläufen des BVG sich besser auskennen, ist es nicht zu erwarten, dass weitere Urteile in nächster Zeit zu erwarten sind, die eben genau die noch nicht abschließend, aber vom BVG erwähnten Problemstellungen aufnehmen?

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