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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
Rentenonkel:
Nicht das Partnereinkommen ist das verfassungsrechtliche Problem, sondern der alimentative Ergänzungszuschlag und dessen konkrete Ausgestaltung ;)
Alexander79:
--- Zitat von: simon1979 am 17.12.2025 07:46 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 17.12.2025 06:31 ---
--- Zitat von: Staatsdiener1969 am 17.12.2025 00:19 ---Ich bin kein Jurist aber wenn man das Urteil liest und vor allem die Begründung, dann kann doch ein fiktives Partnereinkommen nicht die vom BVG gemeinte Lösung sein. ES seht immer wieder darauf ab, dass der Beamte die Familie unterhalten können soll. ER soll explizit nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein und Diener zweier Herren sein und dann soll er indirekt nicht nur von einem Arbeitgeber seines Partners abhängig sein sondern auch direkt von diesem. Da beißt sich doch die Katze in dennSchwanz. Der unmittelbar Beschäftigte soll nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein aber dann durch das Partnereinkommen dann doch?
Und noch eine Frage an die, die mit den Abläufen des BVG sich besser auskennen, ist es nicht zu erwarten, dass weitere Urteile in nächster Zeit zu erwarten sind, die eben genau die noch nicht abschließend, aber vom BVG erwähnten Problemstellungen aufnehmen?
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So wie ich das verstehe, kann das fiktive Partnereinkommen nur angewendet werden, wenn von der Alleinverdienerfamilie auf die Mehrverdienerfamilie geswitcht wird.
Für die Vergangenheit kann man kein fiktives Partnereinkommen anrechnen, da hier immer von der Alleinverdienerfamilie ausgegangen wurde.
Wenn aber ein neues Besoldungsgesetz erlassen wird und hier von der Mehrverdienerfamilie als Familienmodel ausgegangen wird, ist das Partnereinkommen eine Option. Bayern hat das 2022 z.B. gemacht.
Die Ausgestaltung und Höhe ist das Problem und wird in Zukunft das BVerfG beschäftigen.
Ich hab damit auch gar kein Problem.
Ich hab nur mit den 20.000 € in Bayern ein Problem.
Wenn du Kinder bis 6 Jahren hast, dann kann der oder die Partnerin nicht dazu verdienen.
Ab dem Schulkindalter geht eigentlich nur ein Minijob und ab 14 dann vielleicht Teilzeit.
So könnte man das Staffeln. Aber 20.000 € für alle, wie in Bayern ist für mich die größte Frechheit, die sich der Dienstherr hat einfallen lassen. Ich hoffe, dass das Bayern in den nächsten Jahren vom BVerfG mit ner drum Schellen um die Ohren gehauen wird.
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Bayern hat das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 ja aufgrund des "alten" Urteils des BVerfG erlassen.
Nachdem das BVerfG diese Berechnungsmethode gekippt hat, dürfte doch dieses Gesetz eigentlich pauschal schon wieder rechtswidrig sein.
Denn die sachliche Begründung dieses Gesetzes steht doch eigentlich auf einer Grundlage die das BVerfG ja so nicht mehr stehen gelassen hat und sozusagen für ungültig erklärt hat.
simon1979:
--- Zitat von: vermessen am 17.12.2025 08:02 ---
--- Zitat von: simon1979 am 17.12.2025 07:46 ---
So wie ich das verstehe, kann das fiktive Partnereinkommen nur angewendet werden, wenn von der Alleinverdienerfamilie auf die Mehrverdienerfamilie geswitcht wird.
Für die Vergangenheit kann man kein fiktives Partnereinkommen anrechnen, da hier immer von der Alleinverdienerfamilie ausgegangen wurde.
Wenn aber ein neues Besoldungsgesetz erlassen wird und hier von der Mehrverdienerfamilie als Familienmodel ausgegangen wird, ist das Partnereinkommen eine Option. Bayern hat das 2022 z.B. gemacht.
Die Ausgestaltung und Höhe ist das Problem und wird in Zukunft das BVerfG beschäftigen.
Ich hab damit auch gar kein Problem.
Ich hab nur mit den 20.000 € in Bayern ein Problem.
Wenn du Kinder bis 6 Jahren hast, dann kann der oder die Partnerin nicht dazu verdienen.
Ab dem Schulkindalter geht eigentlich nur ein Minijob und ab 14 dann vielleicht Teilzeit.
So könnte man das Staffeln. Aber 20.000 € für alle, wie in Bayern ist für mich die größte Frechheit, die sich der Dienstherr hat einfallen lassen. Ich hoffe, dass das Bayern in den nächsten Jahren vom BVerfG mit ner drum Schellen um die Ohren gehauen wird.
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Pauschalisiert nicht immer.
Ich kenne in meinem Bekannten- und Familienkreis keine Familie wo beide Partner nach einem Elternjahr nicht wieder in den Beruf eingestiegen sind. In Masse hat ein Elternteil Stunden reduziert aber das alte Familienbild mit einem Alleinverdiener und der Hausmann/ die Hausfrau bleibt zur Betreuung Vollzeit zu Hause ist TOT!
Und wir sprechen hier auch von 2 und mehr Kindern.
Und nein, meine Kinder mussten nicht 8h in der KITA hocken.
Wenn die Kinder in die Schule kommen sind eigentlich ohne weiteres 20h je Woche drin.
Wo ich die Recht gebe ist, dass 20k € schon ein sportlicher Ansatz sind. Vor allem weil die aA eigentlich immer Netto zu werten ist. Das wäre mit aktuellem Mindestlohn eine Vollzeitstelle.
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Sieht bei mir genau anders aus.
Erstes Kind geboren und nach etwas mehr als 2 Jahren kam das 2. Kind auf die Welt. Meine ExFrau ist die komplette Elternzeit bei beiden Kindern Zuhause geblieben und ging nur am Wochenende im Service arbeiten. Im Bekanntenkreis war das ähnlich.
Das lag auch daran, dass wir keine Omas hatten, die auf die Kinder notfalls aufpassen konnten.
Und das ist genau das Problem des fiktiven Partnereinkommens. Es ist eine schöne Spielerei des Gesetzgebers um Kosten zu sparen, hat aber mit der Realität in allen Fällen recht wenig zu tun, da jeder Fall unterschiedlich sein kann.
simon1979:
--- Zitat von: Alexander79 am 17.12.2025 08:12 ---
--- Zitat von: simon1979 am 17.12.2025 07:46 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 17.12.2025 06:31 ---
--- Zitat von: Staatsdiener1969 am 17.12.2025 00:19 ---Ich bin kein Jurist aber wenn man das Urteil liest und vor allem die Begründung, dann kann doch ein fiktives Partnereinkommen nicht die vom BVG gemeinte Lösung sein. ES seht immer wieder darauf ab, dass der Beamte die Familie unterhalten können soll. ER soll explizit nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein und Diener zweier Herren sein und dann soll er indirekt nicht nur von einem Arbeitgeber seines Partners abhängig sein sondern auch direkt von diesem. Da beißt sich doch die Katze in dennSchwanz. Der unmittelbar Beschäftigte soll nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein aber dann durch das Partnereinkommen dann doch?
Und noch eine Frage an die, die mit den Abläufen des BVG sich besser auskennen, ist es nicht zu erwarten, dass weitere Urteile in nächster Zeit zu erwarten sind, die eben genau die noch nicht abschließend, aber vom BVG erwähnten Problemstellungen aufnehmen?
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So wie ich das verstehe, kann das fiktive Partnereinkommen nur angewendet werden, wenn von der Alleinverdienerfamilie auf die Mehrverdienerfamilie geswitcht wird.
Für die Vergangenheit kann man kein fiktives Partnereinkommen anrechnen, da hier immer von der Alleinverdienerfamilie ausgegangen wurde.
Wenn aber ein neues Besoldungsgesetz erlassen wird und hier von der Mehrverdienerfamilie als Familienmodel ausgegangen wird, ist das Partnereinkommen eine Option. Bayern hat das 2022 z.B. gemacht.
Die Ausgestaltung und Höhe ist das Problem und wird in Zukunft das BVerfG beschäftigen.
Ich hab damit auch gar kein Problem.
Ich hab nur mit den 20.000 € in Bayern ein Problem.
Wenn du Kinder bis 6 Jahren hast, dann kann der oder die Partnerin nicht dazu verdienen.
Ab dem Schulkindalter geht eigentlich nur ein Minijob und ab 14 dann vielleicht Teilzeit.
So könnte man das Staffeln. Aber 20.000 € für alle, wie in Bayern ist für mich die größte Frechheit, die sich der Dienstherr hat einfallen lassen. Ich hoffe, dass das Bayern in den nächsten Jahren vom BVerfG mit ner drum Schellen um die Ohren gehauen wird.
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Bayern hat das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 ja aufgrund des "alten" Urteils des BVerfG erlassen.
Nachdem das BVerfG diese Berechnungsmethode gekippt hat, dürfte doch dieses Gesetz eigentlich pauschal schon wieder rechtswidrig sein.
Denn die sachliche Begründung dieses Gesetzes steht doch eigentlich auf einer Grundlage die das BVerfG ja so nicht mehr stehen gelassen hat und sozusagen für ungültig erklärt hat.
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Indirekt ja. Aber zum Zeitpunkt des in Krafttretens war es mehr oder weniger Verfassungskonform.
Im Endeffekt muss man spätestens jetzt eben aufgrund des neuen Urteils gegen seine Besoldung in Bayern Widerspruch einlegen und notfalls Gerichte entscheiden lassen, wie z. B. das Gesetz in Bayern mit dem neuesten Urteil konform geht.
Im Endeffekt geht es momentan in Bayern aber nur um die Besoldungshöhe nicht um das Alleinverdienermodel. Denn davon hat sich Bayern verabschiedet und das ist ja auch u. U. nach dem neuen Urteil eine Option.
Weswegen ich davon ausgehe, dass das neue Bundesbesoldungsgesetz dem aus Bayern stark ähneln wird.
OnkelU:
Die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens als aktuelle Lebensrealität zur Begründung der Mehrverdienerfamilie heranzuziehen, ist doch so etwas wie eine in-sich-Begründung. Warum arbeiten denn heute so oft beide Partner? Einige, weil sie es gerne so möchten. Aber viele, weil ein Einkommen eben nicht reicht zum Leben. Gerade wenn kleine Kinder im Spiel sind würden sicherlich mehr Menschen es vorziehen nicht erwerbstätig zu sein, wenn es ihnen finanziell möglich wäre.
Wenn der DH lange genug wartet, kann er auch den Verdienst der Teenager fiktiv mit anrechnen, weil diese sich auch oft etwas dazu verdienen (müssen), weil die Eltern beim Taschengeld rechnen müssen. In 10 Jahren lässt sich das sicher statistisch begründen wenn die aA noch lange auf sich warten lässt.
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