Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
Pumpe14:
Hier die Antwort auf meine Anfrage von vor einiger Zeit...
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-de-vries/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-de-vries-sind-die-zusagen-des-bmi-hinsichtlich-eines-gesetzes-zur-umsetzung-des-bverfg
Rentenonkel:
aus dem Infothread, der meines Erachtens hier herein gehört
--- Zitat von: Julianx1 am 17.12.2025 10:21 ---Lieber Rentenonkel,
du schreibst Eingangs das es hier um Informationen geht. Anschließend verwendest du ein faktisches Wording.
Das ist Irreleitend. Denn deine Ausführungen stützen sich nur auf Ergebnisse der bisherigen Diskussion in der Gruppe, und die sind rein theoretisch und stützen sich größtenteils auf Annahmen.
Was der Besoldungsgber wirklich macht ist unbekannt. Aber das wäre eine Information, die belastbar wäre.
Deine Ausführungen sind es nicht und gehören auch nicht unter diese Rubrik.
--- End quote ---
Vielen Dank für Deine Einschätzung.
Wenn Du konkret wissen willst, was der Gesetzgeber macht, dann wirst Du das Ergebnis des Verfahrens, was Durgi heute um 10:23 nach seinem Kaffee beschrieben hat, abwarten müssen. ;D
By the way: Es ist immer wieder erfrischend, Deine Beiträge zu lesen, Durgi.
Es liegt nunmal in der Natur der Sache, dass sich ein genaues Ergebnis, dass sich regelmäßig erst am Ende eines Prozesses offenbart, auch erst dann die für viele notwendige Klarheit bringt.
Ziel war es, einigermaßen belastbare Zwischenschritte und Zwischenergebnisse für alle diejenigen zusammenzufassen, die weder Zeit noch Lust haben, die vergangenen 3114 Beiträge selbst durchzuarbeiten, um zumindest das wenige, was wir wissen, denen zu offenbaren. Im Gegensatz zu Dir gehe ich jedoch davon aus, dass sich diese Punkte, die ich herausgearbeitet habe, mehr als nur theoretische Modelle sind sondern sich vielmehr in naher Zukunft in einem Gesetz manifestieren werden. Das ist sicherlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht völlig sicher ist, aber doch zumindest aus meiner Sicht überwiegend wahrscheinlich.
Das mache ich aber nicht, um Leute zu irritieren oder desinformieren, sondern um sich schon jetzt taktisch und prozessual auf die Situation einzustellen, dass die aktuellen Überlegungen sich am Ende auch in einem Gesetz manifestieren; und zumindest für mich spricht gegenwertig mehr dafür als dagegen und im Zweifel könnte ich sogar jeden der von mir genannten Punkte durch Beiträge belegen, mithin gehen sie nach meiner Einschätzung weite über die bloße Theorie hinaus.
Wenn ich es hier rein gepackt hätte, wären wir spätestens Heiligabend wieder 100 Seiten oder 1000 Beiträge weiter gewesen und keiner würde es wiederfinden.
Pumpe14:
Hier wurde auf meine Fragen eingegangen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-de-vries/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-de-vries-sind-die-zusagen-des-bmi-hinsichtlich-eines-gesetzes-zur-umsetzung-des-bverfg
An sich nichts Neues, aber folgendes macht mich stutzig:
"Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Es wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind."
ist das unvorteilhaft ausgedrückt, oder absichtlich so, dass sich hier nur auf Widersprüche und geltend gemachte Ansprüche bezogen wurde, anstatt das Absehen von diesen zu erwähnen? ???
Durgi:
--- Zitat von: emdy am 17.12.2025 10:49 ---
--- Zitat von: Durgi am 17.12.2025 10:23 ---Nicht, weil es an Erkenntnis oder Problembewusstsein fehlt, sondern weil ministerielle Entscheidungsprozesse nun einmal nicht linear, sondern stark sequenziell, absicherungsgetrieben und rueckgekoppelt laufen. Zwischen „Problem erkannt“, „Modell skizziert“ und „entscheidungsreife Vorlage“ liegen regelmaessig mehrere Schleifen aus Mitzeichnung, Querpruefung, Neubewertung und... nicht selten... bewusster Entschleunigung. Das ist kein Defekt, sondern Teil der Steuerungslogik.
Das was manche nun als Trägheit im System bezeichnen ist im Grunde der Preis für Rechtsstaatlichkeit und Dauerhaftigkeit.
--- End quote ---
Vieles daran ist verständlich und richtig. Bezogen auf das Thema vergisst du aber offenbar, dass wir uns trotz aller bewusster Verzögerung einer dauerhaften, rechtsstaatlich haltbaren Lösung keinen Millimeter annähern. Seit Jahren.
--- End quote ---
Hallo emdy,
einleitend gleich vorweg: Ich stimme dir zu.
Gleichzeitig hilft es dem Forum m.E. nur begrenzt, diesen Befund immer wieder neu zu beklagen. Nicht, weil er falsch waere, sondern weil gemeinschaftliches Lamentieren weder die Dynamik im System veraendert noch die realen Entscheidungslogiken beeinflusst. Es erklaert Frust, ersetzt aber keine Einordnung.
Mein Punkt war weniger, den Status quo zu verteidigen, als ihn nuechtern zu beschreiben. Ein solches Thema beschleunigt sich nicht durch moralischen Druck oder offensichtliche Vernunft. Bewegung entsteht dort nicht durch Ungeduld, sondern durch kumulative Rechtsprechung, saubere Angriffsflaechen und prozessuale Konsequenz.
Dass sich das aus Betroffenensicht wie Stillstand anfuehlt, ist nachvollziehbar. Fuer die Bewertung der naechsten Schritte ist es aber hilfreicher zu verstehen, warum sich Dinge so verhalten, wie sie sich verhalten, wo reale Hebel liegen, statt sich an der Geschwindigkeit abzuarbeiten.
Durgi:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 17.12.2025 11:43 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 17.12.2025 08:05 ---Nicht das Partnereinkommen ist das verfassungsrechtliche Problem, sondern der alimentative Ergänzungszuschlag und dessen konkrete Ausgestaltung ;)
--- End quote ---
Hüstel.
Wenn, wie beispielsweise in Bayern, einfach ein fiktiver (!) „regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen“ in Höhe von 20.878 € brutto (13.576 € netto) angesetzt wird, um damit per Voodoo-Zauber vorgeblich die Mindestbesoldung zu erreichen, dann ist das in deinen Augen „kein Problem“..?
--- End quote ---
in aller Kuerze, gerne ausfuehrlicher, wenn du mich in paar Tagen nochmal daran erinnerst. Da gab und gibt es Synergieeffekte, die Bayern treffen werden.
Also, das Partnereinkommen ist hier nicht das eigentliche Problem und ich sehe es langfristig auch nicht als solches. Denn....es ist das Symptom eines zu niedrig bemessenen Zuschlags. Das Partnereinkommen erkauft sich kurzfristig fiskalische Ruhe, produziert aber mittel- bis langfristig genau die naechste Korrekturrunde. Und genau deshalb sehe ich darin weniger „Voodoo“ :D (mag ich, hab ich mir notiert :) ), sondern eine klassische Uebergangskonstruktion mit Verfallsdatum in Bayern.
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