Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 423094 times)

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3180 am: 18.12.2025 14:40 »
Bayern First!
Die haben spitzenbesoldete Juristen, die das Urteil vollständig durchdrungen haben und festgestellt haben, passt scho!
Mia san mia!
Wer zuletzt lacht, lacht am besten...
Hoffentlich lässt niemand wegen dem seinen WS/Klage deshalb sein.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3181 am: 18.12.2025 14:55 »
Bayern First!
Die haben spitzenbesoldete Juristen, die das Urteil vollständig durchdrungen haben und festgestellt haben, passt scho!
Mia san mia!
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Die dürfen in der Mittagspause wenigstens ein Weizen trinken. Das trägt zum Gleichmut bei.

SchrödingersKatze

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3182 am: 18.12.2025 15:03 »
Um den Bezug zu Durgus Beitrag und Bayern herzustellen: Bayern verkündet: alles in Ordnung, gleichzeitig verkündet es aus fiskalischen Gründen die Tarifergebnisse zeitverzögert zu übertragen, während das fiktive Partnereinkommen automatisch erhöht wird.
Ich kann das alles nicht mehr.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3183 am: 18.12.2025 15:05 »
Das ist wie wenn der Dieb einem grinsend in die Tasche greift, dabei ausführt dass dies alles seine Richtigkeit habe und er eigentlich auch noch das Geld der Ehefrau rausholen könnte.

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3184 am: 18.12.2025 15:11 »
Es soll ja eine Vorlage aus Bayern an das BVerfG gehen, damit hat ja die untere Instanz schon festgestellt, dass es mit der bayerischen Besoldung nicht so ganz gut läuft, oder täusche ich mich da?

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3185 am: 18.12.2025 15:13 »
Spätestens jetzt müssen die Gewerkschaften mobilisieren! WIDERSPRUCH --> KLAGE

Glinzo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3186 am: 18.12.2025 15:22 »


Er hat Faktor 2,56. Wenn das seine 80% sind, müsste da mindestens ein Drittes Kind oder gar ein viertes sein. In BaWü würde er für nummer 3 und 4 JE 989 € monatlich bekommen.

Es sind am Ende sogar 5 ;)

Das älteste ist jetzt schon 25 Jahre alt, aber der Kindergeldbezug wird wohl aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nie enden.

Die 4 "Nachzügler" sind mit dem Stand der Berechnung 12/2024 erst 7, 9, 11 und 13 Jahre alt.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3187 am: 18.12.2025 15:35 »
Es soll ja eine Vorlage aus Bayern an das BVerfG gehen, damit hat ja die untere Instanz schon festgestellt, dass es mit der bayerischen Besoldung nicht so ganz gut läuft, oder täusche ich mich da?

Weiß da jemand Näheres? In Bayern wäre dringed mal ein bisschen Demut angebracht.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3188 am: 18.12.2025 15:40 »
Bayern First!
Die haben spitzenbesoldete Juristen, die das Urteil vollständig durchdrungen haben und festgestellt haben, passt scho!
Mia san mia!
Wer zuletzt lacht, lacht am besten...
Hoffentlich lässt niemand wegen dem seinen WS/Klage deshalb sein.

Die dürfen in der Mittagspause wenigstens ein Weizen trinken. Das trägt zum Gleichmut bei.

Yep.

Allerdings etwas "blöd", wenn sie ihr echtes Weizen mit den virtuellen 13.576 (Voodoo-)Euro bezahlen möchten, die sie letztes Jahr von ihrem Dienstherrn bekommen haben..

Grandia

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3189 am: 18.12.2025 15:46 »
Also wenn das mal nicht ein schnelles abbügeln ist. Während hier noch mit viel Wissen geprüft und diskutiert wird, hauen die Bazis mal wirklich ganz locker einen aus der Hose raus:


Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation

Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.

Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt.

Das ist krass! Vorallem, wenn man A3/2 mit 2 Kids Ortszuschlag III betrachtet, stimmt das nichtmal im Ansatz. Es sei denn, es gibt einen Haufen Zuschläge, die im Rechner nicht sofort sichtbar sind und dann auch nicht unterschiedslos gewährt werden..

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3190 am: 18.12.2025 15:56 »
Hochmut kommt vor dem Fall
Der MP hat bei der letzten Wahl zum Parteivorsitz auch "nur" so um die 85% bekommen, mei wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3191 am: 18.12.2025 16:07 »
Das ist krass! Vorallem, wenn man A3/2 mit 2 Kids Ortszuschlag III betrachtet, stimmt das nichtmal im Ansatz. Es sei denn, es gibt einen Haufen Zuschläge, die im Rechner nicht sofort sichtbar sind und dann auch nicht unterschiedslos gewährt werden..

Nochmal: Der bayerische Gesetzgeber hat einfach für jeden Monat virtuelle 1.131 Euro (netto!) hinzugedichtet, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg434977.html#msg434977.

Inklusive dieser "heißen Luft" und inklusive der höchst strittigen Familienzuschläge kommt er damit locker flockig auf virtuelle 51.594 Euro.

Zack feddich. (NICHT.)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3192 am: 18.12.2025 16:30 »
Ich sage ja nicht umsonst, dass m.M.n. das Partnereinkommen als tatsächlich tot anzusehen ist.

Da hast du wohl die Ruchlosigkeit der Dienstherren unterschätzt. Wie ich immer sagte, das Partnereinkommen ist (noch) nicht tot...

Grandia

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3193 am: 18.12.2025 16:49 »
Das ist krass! Vorallem, wenn man A3/2 mit 2 Kids Ortszuschlag III betrachtet, stimmt das nichtmal im Ansatz. Es sei denn, es gibt einen Haufen Zuschläge, die im Rechner nicht sofort sichtbar sind und dann auch nicht unterschiedslos gewährt werden..

Nochmal: Der bayerische Gesetzgeber hat einfach für jeden Monat virtuelle 1.131 Euro (netto!) hinzugedichtet, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg434977.html#msg434977.

Inklusive dieser "heißen Luft" und inklusive der höchst strittigen Familienzuschläge kommt er damit locker flockig auf virtuelle 51.594 Euro.

Zack feddich. (NICHT.)

Ahhh das Partnereinkommen in Bayern ist ja regelmäßig zu erwarten. Da war was... Dieser "Wert" ist unterschiedslos "gewährt", passt also wirklich?

Ich weiß, dass jetzt viele schreiben, dass das Partnereinkommen nicht mehr existiert, ich kann es aber keiner Randnummer entnehmen, dass das System in Bayern nicht funktioniert:

- Es wird unterschiedslos einberechnet,
- Die Hinzuverdienergemeinschaft ist als solche definiert und mit der "heutigen Realität der 4K-Familie" begründet
- Bei der Prüfung der aA mit dem MÄE geht es nur um den Wert, der erreicht werden soll. Laut Rn. 115 muss der DH dieser Abkehr der Alleinverdienerfamilie nur einen passenden Rahmen geben bzw. ihm inhaltlich vorher gerecht werden und ihn als Grundlage des Handeln und Tuns verwenden.