Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 423095 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3165 am: 18.12.2025 10:29 »

- Und ja, der von mir verwendete „Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste“ scheint wie erwähnt etwas ausgeprägter anzusteigen als der Nominallohnindex.
- Ich habe keine Ahnung, worin genau der Unterschied begründet liegt (müsste man mal recherchieren). Aber auch der Nominallohnindex (falls man ihn künstlich zurückrechnen würde) dürfte zwischen 1970 und 1996 deutlich angestiegen sein.


Zum Unterschied habe ich vom Statistischen Bundesamt folgende Info erhalten (Zitat):
Beim Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) werden die Bruttomonatsverdienste von ausschließlich Vollzeitbeschäftigten, zu Grunde gelegt. Der Nominallohnindex (einschließlich Sonderzahlungen) hingegen umfasst alle Beschäftigten, d.h. er umfasst die vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer.
Der Nominallohnindex ist nur bedingt für Wertsicherungsklauseln (Vertragsanpassungen) geeignet. Durch die Einbeziehung der Sonderzahlungen als unregelmäßig gezahltem Verdienstbestandteil ergeben sich von Quartal zu Quartal starke Schwankungen in der Entwicklung der Verdienste. Diese Schwankungen sind jedoch allein durch die Zahlung von z. B. Weihnachtsgeld im 4. Quartal bzw. Wegfall der Zahlung im 1. Quartal des folgenden Jahres begründet. Für Anpassungen in unregelmäßigen Abständen, z. B. vierteljährlich oder immer dann, wenn eine bestimmte prozentuale Veränderung erreicht ist, empfehlen wir die Nutzung des Index der Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen.

Die Entwicklung des Index der Bruttoverdienste von Arbeitnehmern können Sie unserer Veröffentlichungs-Tabelle entnehmen:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/index-brutto-monatsverdienst-quartal-erbbau.html?nn=206824

Hallo BuBea, vielen Dank für deine Recherche! Und die Erläuterung des Statistischen Bundesamtes ist natürlich absolut einleuchtend. Außerdem stellt sich damit gegebenenfalls die Frage, ob im Urteil möglicherweise der "falsche" Index verwendet wurde.


Denn womit sollte man (in der Fortschreibungsprüfung) die Bruttobesoldung eines Vollzeit-Beamten sinnvollerweise vergleichen?

1.) Mit dem durchschnittlichen Bruttolohn eines Vollzeit-Beschäftigten (also dem "Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste")?
2.) Oder mit dem "Nominallohnindex", der mutmaßlich durch eine im Zeitablauf steigende Teilzeit-Quote nach unten verzerrt sein dürfte (aus Sicht eines Vollzeit-Beschäftigten)?


Müsste man mal Prof. Färber fragen..

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3166 am: 18.12.2025 10:53 »
Es ist leider wohl auch so, dass sich in vielen Gewerkschaften wenig Besoldungsgruppen mit tieferen juristischen Kenntnissen engagieren. Nach dem aktuellen Beschluss, sollten sich auch die höheren Dienstränge -  und sei es bloß aus Eigeninteresse - mehr in die Gewerkschaftsarbeit einbringen.

Man muss ja auch nur schauen, wo tatsächlich etwas fachliche fundiertes unternommen wird (der sachliche Erfolg hängt natürlich trotzdem am Arbeitstempo des BVerfG) und wo nicht, sondern sich auf Apelle an den Dienstherrn beschränkt wird. Je qualifizierter die Funktionsträger sind, desto unangenehmer für den Dienstherrn. Klar braucht man auch Leute die öffentlichkeitswirksam lospoltern können, aber auch das ist um so effektiver, je mehr fachlicher Sachverstand dahinter steckt.

Die Vita vieler gewerkschaftlicher Funktionsträger ist ja auch kein Geheimnis. Es hat sicherlich schon seinen Grund, warum z.B. vom dbb SH in den letzten Jahren nahezu jedes Mittel ergriffen wird, um es dem Dienstherrn juristisch so schwierig wie möglich zu machen. Dass der stv. Landesvorsitzende (https://www.dbb-sh.de/ueber-uns/landesvorstand/) scheinbar im dienstlichen Leben die Prüfgruppe "Personal, Personalhaushalt, Organisation im Landesbereich" des Landesrechnungshofes leitet (vgl. https://landesrechnungshof-sh.de/file/orgplan_lrh_barrierefrei_extern.pdf) ist da z.B. sicherlich kein Zufall  ;)

Also liebe hD'ler ... engagiert euch bitte auch  ;D

simon1979

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3167 am: 18.12.2025 10:53 »

Ich glaube, du ueberschaetzt an dieser Stelle die ministerielle Geschwindigkeit und damit auch die reale Umsetzungskraft des Apparats deutlich.

Nicht, weil es an Erkenntnis oder Problembewusstsein fehlt, sondern weil ministerielle Entscheidungsprozesse nun einmal nicht linear, sondern stark sequenziell, absicherungsgetrieben und rueckgekoppelt laufen. Zwischen „Problem erkannt“, „Modell skizziert“ und „entscheidungsreife Vorlage“ liegen regelmaessig mehrere Schleifen aus Mitzeichnung, Querpruefung, Neubewertung und... nicht selten... bewusster Entschleunigung. Das ist kein Defekt, sondern Teil der Steuerungslogik.

Gerade bei Themen mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft wird eher Zeit als Ressource eingesetzt, um Risiken zu begrenzen, als Tempo, um Handlungsfaehigkeit zu demonstrieren. Erwartete Klarheit von aussen trifft dabei auf interne Vorsichtspflichten, die jeden Schritt mehrfach absichern muessen: fachlich, fiskalisch und politisch.

Was von aussen wie Zoegern wirkt, ist intern oft schlicht prozedurale Notwendigkeit. Wer hier schnelle, stringente Bewegung erwartet, misst den Apparat an Massstaeben, die er systembedingt nicht erfuellen kann und to be honest....auch nicht soll. Das mag unbefriedigend sein, erklaert aber, warum sich Prozesse weniger durch Tempo als durch Beharrung und schrittweise Justierung auszeichnen.
Wir erinnern uns doch gerne an die Grundsteuerreform :) Das war schnell. Ja. Aber nicht gut und jetzt beschaeftigen sich Gerichte und produzieren Folgekosten fuer den oeffentlichen Sektor in Millionenhoehe damit.
Das was manche nun als Traegheit im System bezeichnen ist im Grunde der Preis fuer Rechtsstaatlichkeit und Dauerhaftigkeit.
Ich merke, ich schweife ab :D

Die kurze Antwort also auf deine doch sehr konkrete Frage: Nein.  :D

Ich schätze deine Beiträge hier sehr und auch deine Art wie du politische Prozesse erklärst.
Nur habe ich dafür leider kein Verständnis mehr.

"bewusste Entschleunigung" ist genau das, was hier jeder, insbesondere die Bundesbeamten seit 5 Jahren merken. Wieviel Absicherung, Rückkopplung, querprüfung usw usw benötigt man denn noch, um seiner Uraufgabe als Staat nachzukommen, nämlich seine treuen, verfassungsschützenden Diener nach Verfassungsrecht zu bezahlen?
Bewusste Entschleunigung ist das Gegenteil von effizienter Verwaltung.

Ich erinnere mich an Prozesse in unserem Land, als Milliarden von Euro innerhalb von Tagen freigegeben wurden. Sei es Eurokrise, Corona oder UKR-Konflikt. Auch wenn diese Sichtweise abgedroschen ist, passt sie mMn sehr gut. Denn ohne zu zögern Geld in Milliardenhöhe in kurzer Zeit freizugeben, dessen Freigabe nicht verfassungsmäßig notwendig war, lässt eine Nichtzahlung einer verfassungsrechtlich notwendigen Besoldung wie ein Stich in das verfassungstreue und im Verfassungsrecht geschulte Herz des Beamten wirken.

Es wird hier vorsätzlich einfach nicht verfassungsmäßig besoldet. Auch das führt zu erheblichem Aufwand für die Gerichte und zu Folgekosten für den öffentlichen Sektor.

Die Besoldungsgesetzgeber haben bisher den großen Vorteil, dass nur eine geringe Zahl von Beamten von diesem jahrzehntelangem Verfassungsbruch wissen.

Für mich sind all die Erklärungen und Zeitspiele nichts als Verachtung für die Staatsdiener.

Diese Spielchen sind nicht der Preis für Rechtsstaatlichkeit, es ist rechtsstaatsfeindlich und demokratiegefährdend.

@all - verzeiht', das wird nun ein wenig ausladender, aber ich kann es nicht kompakter gestalten ohne meine dahinterliegende Emotion zu verlieren
@DrStrange,

Ich habe darueber geschlafen, weil mir dein Text naeher ging, als ich dachte.
Ich schreibe dir das nicht, um dich zu beruhigen. Ich schreibe es, weil dein Text zeigt, dass du an einem Punkt bist, an dem viele hier innerlich schon stehen... aber nur wenige ihn so klar benennen. Und genau deshalb moechte ich offen sagen, warum ich so schreibe, wie ich schreibe, und warum mein Ton oft anders wirkt, als man ihn in dieser Lage erwarten wuerde.

Dein Beitrag ist kein Ausbruch. Er ist auch kein Populismus. Er ist das, so vermute ich, was entsteht, wenn jemand lange loyal war, lange vertraut hat und irgendwann merkt, dass dieses Vertrauen einseitig belastet wird. Das ist kein Versagen deinerseits... es ist ein Signal. Und es ist ein gefaehrliches Signal, nicht weil es laut ist, sondern weil es leise bleibt und sich rational begruendet anfuehlt.

Ich habe diesen Punkt selbst erreicht. Nicht theoretisch, sondern ganz real. Es gab eine Phase, da war die Kuendigung nicht mehr rhetorisches Mittel, sondern bereits formuliert. Nicht aus Trotz, sondern aus dem Gefuehl heraus, dass man Teil eines Systems ist, das seine eigene Begruendung langsam verliert. Was mich davon abgehalten hat, war nicht Loyalitaet, sondern ein Gedanke, der sich fesstgesetzt hat: Rechtsstaatlichkeit misst sich nicht daran, wie schnell sie Genugtuung verschafft, sondern daran, ob sie auch dann noch traegt, wenn sie enttaeuscht. Das war 2009.

Das ist der Grund, warum ich heute anders schreibe als Frueher. Nicht, weil ich weniger kritisch geworden bin... im Gegenteil. Sondern weil ich gelernt habe, dass es einen Unterschied gibt zwischen Anklage und Befund. Dein Text bewegt sich genau an dieser Schwelle. Und genau dort will ich ihn aufgreifen, nicht abwehren.

Du sprichst von Verfassungsbruch, Rechtsfeindlichkeit, Demokratiegefaehrdung. Ich versteh' warum. Denn aus der Perspektive des Betroffenen fuehlt es sich exakt so an. Der Staat weiss, was er tun muesste. Er kann handeln, wenn er will. Und er tut es hier nicht. Dieser Widerspruch frisst Vertrauen.

Was ich versuche...und das ist der Kern meines Ansatzes...ist nicht, diesen Eindruck kleinzureden, sondern ihn einzuordnen, bevor er kippt. Denn sobald wir dem System nicht mehr Traegheit, Ueberforderung oder politische Feigheit vorwerfen, sondern bewusste Rechtsfeindlichkeit, veraendern wir die Debatte fundamental. Dann geht es nicht mehr um Reparatur, sondern um Schuld. Und ab diesem Moment schliessen sich Systeme.

Das bedeutet nicht, dass alles legitim waere. Im Gegenteil: Ein verfassungswidriger Zustand, der ueber Jahre verwaltet wird, ist kein Betriebsunfall mehr. Er wird zu einem strukturellen Problem. Und ja, je laenger dieser Zustand andauert, desto weniger traegt die Erklaerung mit Vorsicht und Komplexitaet. Ab einem gewissen Punkt wird Zeit nicht mehr zum Risikopuffer, sondern zur Verantwortungsauslagerung.

Und genau hier treffen sich unsere Positionen. Ich widerspreche dir nicht im Ergebnis, sondern im Zeitpunkt der Eskalation. Ich halte es fuer entscheidend, dass wir die Begriffe so lange sauber halten, wie Karlsruhe selbst noch nicht eskaliert hat. Nicht aus Ehrfurcht, sondern aus Strategie. Denn der Rechtsstaat lebt davon, dass seine Kritik praeziser ist als seine Versaeumnisse.

Was viele hier spueren, und was dein Text nach meiner Lesart offenlegt, ist keine Revolte. Es ist Erosion. Beamte streiken nicht. Sie verweigern nicht offen. Sie ziehen sich innerlich zurueck, sichern sich ab, reduzieren Risiko, verlieren Bindung. Das ist der gefaehrlichste Zustand, den ein Staat haben kann, weil er nicht auffaellt und trotzdem wirkt.

Deshalb schreibe ich so, wie ich schreibe: ruhig, manchmal sperrig, manchmal scheinbar bremsend. Nicht, weil ich das Tempo nicht sehen wuerde, sondern weil ich weiss, wie schnell berechtigte Wut in etwas umschlagen kann, das am Ende niemandem mehr nutzt vor allem und insbesondere am wenigsten denen, die hier eigentlich Recht haben (das kann ich nicht oft genug unterstreichen)

Dein Beitrag ist wichtig. Nicht trotz seiner Schaerfe, sondern wegen ihr.
Meine Antwort darauf ist kein Gegenangriff, sondenr der Versuch, diesen Punkt zu halten:
innerhalb einer Linie zu bleiben, die uns Argumentationsmacht gibt.

Wenn wir diese Linie verlieren, gewinnt niemand. Wenn wir sie halten, wird es laenger dauern aber es bleibt reparabel. Und genau darum geht es mir.

@Durgi wow und Danke, mehr bleibt mir da eigentlich nicht zu sagen.

Ich denke das was @DrStrange schreibt denken sich ein Großteil derer, die sich seit Jahren mit der aA beschäftigen.

Aber seien wir doch ehrlich, es ist ein kleiner Teil aller Beamten in Deutschland. Die überwiegende Mehrheit hat noch nicht wirklich begriffen, dass sie seit Jahren von ihren Besoldungsgesetzgebern über den Tisch gezogen werden.

Aber genau so ehrlich müssen wir mit uns selbst sein, ob wir als Poltiker bzw. Personen die sich um Besoldungsgesetze kümmern und mit den begrenzten Haushaltsmitteln planen müssten, nicht genau so versuchen würden, die Ausgaben für die Beamten möglichst gering zu halten.

Ich nehme es den Verantwortlichen nicht übel. Vielmehr bin ich froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben in dem das Handeln der Politiker und verantwortlichen Personen regelmäßig überprüft wird bzw. jederzeit hinterfragt werden kann.

Mein aller größten Dank gehört demjenigen, der sich bis zum Verfassungsgericht durch alle Instanzen gestritten hat und für die Entscheidung vom 19. November gesorgt hat. Eigentlich müssten wir alle ihm eine Statue bauen.

Wenn ich mir jetzt die Aufregung im Bund, Berlin und einigen anderen Bundesländern so ansehe, dann habe ich die Hoffnung, dass jetzt endlich der richtige Weg einer aA eingeschlagen wird.

Auch wenn mir klar ist, dass wir es eigentlich mit Autoverkäufern zu tun haben, die uns eine abgeranzte Kiste ohne TÜV und nicht verkehrstauglich, zum Höchstpreis verkaufen wollen.

HansGeorg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3168 am: 18.12.2025 11:26 »
@Durgi und @Drstrange. Von meiner Sicht aus habt ihr beide Recht und ich gehe mit eurer Begründung auch d'accord. Mein eigenes persönliches Problem ist nur, dass sich auf ebene der verantwortlichen dieses Problems schon bereits jahrzehntelang bewusst war und man "Aktiv" alles dafür gemacht hat dies zu seinem Vorteil auszunutzen. Stellen wir uns nur einmal vor man hätte die politische Doktrin vertreten, dass die Beamten eine aA auf jeden Fall erhalten sollen. Es wäre doch gar nicht erst zu diesen ganzen Klagen und den Widersprüchen gekommen und ein BVerfG hätte sich wohl nie damit beschäftigen müssen. Man hätte sich locker 10 wenn nicht sogar 20 Jahr Unmut und Resignation in der Beamtenschaft sparen können. Jetzt wird seitens des DH so getan als wenn man selbst ein Opfer des ganzen ist und man doch bitte Verständnis für das ganze Mitbringen möchte. Und das alles ist das was ich dem DH aufs übelste nicht verzeihen kann.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3169 am: 18.12.2025 11:41 »
Man hätte sich locker 10 wenn nicht sogar 20 Jahr Unmut und Resignation in der Beamtenschaft sparen können.

Und dieser Zeitraum mag jetzt nicht unendlich lange klingen, aber 20 Jahre ist im gD und insbesondere im hD faktisch ein halbes Arbeitsleben.

Wie will man von diesen Beamtinnen und Beamten erwarten, dass diese absolut loyal zum DH stehen, wenn man seit Urkundsübergabe (!) von diesem zum Narren gehalten wird? Wenn dann noch Politiker der regierungstragenden Fraktionen (Parteizugehörigkeit absolut beliebig) im persönlichen Gespräch sagen (Zitat): "Wenn Ihnen das so nicht passt, können Sie sich ja entlassen lassen!" wird das gegenseitige Treueverhältnis endgültig verhöhnt.

Man muss sich immer vor Augen führen, dass "der Staat" ebenso wie "die Volkswagen AG" oder "der FC Bayern München" ein reines Gedankenkonstrukt ist, welches nur durch die jeweils handelnden natürlichen Personen in der realen Welt handeln kann.

Es kann seitens des Beamten im Rahmen der Autosugggestion nur für einen begrenzten Zeitraum funktionieren an das gegenseitige Treueverhältnis zwischem Beamten und Staat zu glauben, wenn die natürlichen Personen, welche für den Staat real handeln, den Beamten wie Dre** bzw. einen parasietären Kostenfaktor behandeln. Irgendwann wird die kognitive Dissonanz dann oft zu stark und das Ergebnis ist die innere Kündigung, welche Durgi beschrieb. Und aus dieser Kündigung bekommt man fast keinen mehr zurück.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3170 am: 18.12.2025 12:08 »
Jetzt wird seitens des DH so getan als wenn man selbst ein Opfer des ganzen ist und man doch bitte Verständnis für das ganze Mitbringen möchte. Und das alles ist das was ich dem DH aufs übelste nicht verzeihen kann.

Das ist die Strategie des DH, alles dem BVerfG in die Schuhe zu schieben, nach dem Motto - vor Gericht und auf hoher See, damit konnten wir nicht rechnen .... Das sollten wir auf keinen Fall durchgehen lassen, und das hat auch Swen immer wieder erläutert, der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich ein verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz zu erstellen. Für den DH bleiben nur zwei Fallkonstellationen übrig, entweder er ist zu blöd ein verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz zu erstellen, oder er macht es vorsätzlich, um Haushaltsmittel zu sparen. Meiner Meinung nach trifft der zweite Fall ein. Das BVerfG überprüft nur die BesG und lässt dem DH einen weiten Gestaltungsspielraum. Nur wenn dieser missbraucht wird, greift es ein, und dieser Tatbestand ist seit einiger Zeit gegeben, genauer gesagt seit Jahrzehnten. Die Besoldungen und Versorgungen wurden langsam abgesenkt, die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen wurden langsam abgeschmolzen, nach dem Apolog, boile the frog, dann merkt er es nicht. Jetzt muss das BVerfG eingreifen, um eine funktionierende Exekutive zu retten. Soweit haben sie es kommen lassen, und angesichts der Zeiten, die ich als Pessimist voraussehe, ist das dringendst notwendig, um diesen Staat zu erhalten. Der Frosch kann nicht weiter gekocht werden, sonst ist er tot.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3171 am: 18.12.2025 12:14 »
Es ist leider wohl auch so, dass sich in vielen Gewerkschaften wenig Besoldungsgruppen mit tieferen juristischen Kenntnissen engagieren. Nach dem aktuellen Beschluss, sollten sich auch die höheren Dienstränge -  und sei es bloß aus Eigeninteresse - mehr in die Gewerkschaftsarbeit einbringen.

Man muss ja auch nur schauen, wo tatsächlich etwas fachliche fundiertes unternommen wird (der sachliche Erfolg hängt natürlich trotzdem am Arbeitstempo des BVerfG) und wo nicht, sondern sich auf Apelle an den Dienstherrn beschränkt wird. Je qualifizierter die Funktionsträger sind, desto unangenehmer für den Dienstherrn. Klar braucht man auch Leute die öffentlichkeitswirksam lospoltern können, aber auch das ist um so effektiver, je mehr fachlicher Sachverstand dahinter steckt.

Die Vita vieler gewerkschaftlicher Funktionsträger ist ja auch kein Geheimnis. Es hat sicherlich schon seinen Grund, warum z.B. vom dbb SH in den letzten Jahren nahezu jedes Mittel ergriffen wird, um es dem Dienstherrn juristisch so schwierig wie möglich zu machen. Dass der stv. Landesvorsitzende (https://www.dbb-sh.de/ueber-uns/landesvorstand/) scheinbar im dienstlichen Leben die Prüfgruppe "Personal, Personalhaushalt, Organisation im Landesbereich" des Landesrechnungshofes leitet (vgl. https://landesrechnungshof-sh.de/file/orgplan_lrh_barrierefrei_extern.pdf) ist da z.B. sicherlich kein Zufall  ;)

Also liebe hD'ler ... engagiert euch bitte auch  ;D

Gut, dass es wenigstens die Richter und Staatsanwälte gibt, denen können ihre Verbände ja schlecht so einen Unsinn erzählen, wie unsere Verbände uns.
https://www.bayrv.de/newsroom/meldungen/nachricht/2572

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3172 am: 18.12.2025 12:16 »
In NDS hat der jetzige FM als Opposition den Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet… ein paar Monare später war mit dem Eintritt in die Landesregierung plötzlich alles i.O. 

Da muss doch jeder Beamte mal drüber nachdenken

abi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3173 am: 18.12.2025 12:34 »
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsangemessene-alimentation-wenn-ein-sachbearbeiter-mehr-verdient-als-der-chef.d90a5a62-c0af-4d2f-8463-5cec76d15c86.html

Öffentlicher Dienst „Amtsangemessene Besoldung“ – was bedeutet das genau?
Nutzt der Staat die Beamten unfair aus? Und was steckt hinter dem Begriff der „amtsangemessenen Besoldung“? Warum aktuelle Gerichtsurteile die Politik zum Handeln zwingen.
In den Nachrichten ist oft von Streit um die Beamtenbesoldung die Rede. Doch was verbirgt sich hinter dem juristischen Begriff der amtsangemessenen Besoldung und Pension? Ist sie ein Privileg oder eine Notwendigkeit? Hier ein schneller Überblick.

Beamtenbesoldung ist mehr als nur Gehalt

Beamte erhalten keinen Lohn für Arbeit, sondern eine Alimentation. Der Staat verpflichtet sich, dem Beamten und seiner Familie einen Lebensunterhalt zu gewähren, der dem Dienstrang, der Verantwortung und der Bedeutung des Berufsbeamtentums entspricht.
Kurz gesagt: Der Dienstherr muss garantieren, dass ein Beamter wirtschaftlich unabhängig ist und einen Lebensstandard pflegen kann, der seinem Status in der staatlichen Hierarchie angemessen ist. Dies leitet sich direkt aus dem Grundgesetz ab (Art. 33 Abs. 5 GG).

Zwei wichtige Kriterien für die Beamtenbesoldung
Damit die Besoldung verfassungskonform ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Mindestabstand zum Bürgergeld: Die niedrigste Besoldungsgruppe muss (für eine vierköpfige Familie) deutlich über dem Niveau der staatlichen Grundsicherung liegen. Das Bundesverfassungsgericht fordert hier einen Abstand von mindestens 15 %. Da das Bürgergeld durch die Inflation stark gestiegen ist, haben viele Dienstherren hier aktuell ein massives Problem.

2. Das Abstandsgebot innerhalb der Tabelle: Wer mehr Verantwortung trägt, muss auch spürbar mehr verdienen. Man kann nicht nur die unteren Gehälter anheben, ohne das Gefüge zu zerstören. Ein Amtsleiter (A13) muss signifikant besser gestellt sein als ein Sachbearbeiter (A9).
Kinderzuschlag: Sachbearbeiter verdient mehr als der Amtsleiter

Da eine echte Erhöhung der Grundgehälter für Bund und Länder teuer ist, wird oft getrickst. Statt die Basisbezüge anzuheben, werden zum Beispiel hohe Familienzuschläge gezahlt. Das führt zu der absurden Situation, dass ein Beamter mit vielen Kindern in einer niedrigen Gruppe netto mehr verdienen kann als sein kinderloser Vorgesetzter – auch in Baden-Württemberg.

Zudem orientiert sich die Rechtsprechung seit Herbst 2025 stärker an der Prekaritätsschwelle statt an Bürgergeld/Grundsicherung. Eine Besoldung gilt nun schneller als unzureichend, wenn sie im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Gesamtbevölkerung zu niedrig ausfällt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung (veröffentlicht im November 2025) die Besoldungspraxis mehrerer Jahre für verfassungswidrig erklärt, unter anderem in Berlin.
„Amtsangemessene Besoldung“ – aber kein Streikrecht

Eine „amtsangemessene Besoldung“ ist die verfassungsrechtliche Kehrseite des Streikverbots. Der Beamte darf nicht streiken, dafür muss der Staat ihn anständig versorgen. Die aktuellen Urteile zeigen, dass der Staat hier jahrelang gespart hat und nun nachbessern muss.


So ganz hat der Autor das auch nicht verstanden....

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3174 am: 18.12.2025 13:02 »
@abi: wenn man bedenkt was sonst in den Zeitungen zu unserem Berufsstand steht...

Insgesamt bin ich von dem Medienecho zu dem letztem Urteil positiv überrascht.
Wahrscheinlich kommt die mediale Breitseite gegen uns Beamte dann, wenn das ganze in Gesetzesform gegossen wird.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3175 am: 18.12.2025 13:23 »
https://www.merkur.de/politik/sold-gehalt-schule-inflation-geld-nachzahlung-beamte-lehrer-euro-zr-91979189.html

Spätestens mit der Nachzahlung werden wieder solche Artikel erscheinen  ::)

Gickgack

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Nic789

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3177 am: 18.12.2025 13:46 »
Hallo zusammen,

ich habe bereits im Oktober für das laufende Jahr Widerspruch eingelegt. Muss ich auf der Grundlage des aktuellen Urteils des Verfassungsgerichts einen aktualisierten Widerspruch einlegen?

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #3178 am: 18.12.2025 14:07 »
Bayern ist mit der Prüfung der Auswirkungen der BVerfG Entscheidung schon durch:

https://www.lff.bayern.de/

Der Obelix

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« Antwort #3179 am: 18.12.2025 14:16 »
Also wenn das mal nicht ein schnelles abbügeln ist. Während hier noch mit viel Wissen geprüft und diskutiert wird, hauen die Bazis mal wirklich ganz locker einen aus der Hose raus:


Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation

Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.

Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt.