Mittlerweile finde ich gefallen daran, zu jeder neuen Erkenntnis, die ich hier durch das Stellen von Fragen und das Lesen erlange, eine neue Berechnung zu erstellen. Und was da einem noch selbst für Ideen kommen
In etwa wie: Um die monatliche Besoldung nach der Vollendung der Reform nicht allzu auffällig oder gar abgehoben daherkommen zu lassen, könnte man dem jeweiligen Ehepartner doch tatsächlich seinen 0,5 MÄE-Multiplikator-Anteil auszahlen. So bleibt die Summe beim eigentlichen Besoldungsempfänger niedrig. So geht echte Einzelalimentation mit persönlichem Zuschnitt

Natürlich alles nur auf die Spitze getrieben. Kreativ genug ists ja jetzt schon.
Ich habe mir heute früh nochmals in Ruhe die Zahlen, Daten und Berechnungsbeispiele aus der
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes #19/2024 zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (115%-Regel) hergenommen und mit meinen eigenen familiären Voraussetzungen gerechnet. Was ist hier also für mich drin, gehe ich von der Interpretation des Richterbundes aus?
Also den Fixstern A3 S1 geortet, das Grundgehalt nach Anleitung erhöht und dann auf den prozentualen 2024er Abstand zwischen A3 S1 und (meiner) A7 S8 gebracht (was 2024 in der Tabelle einem DP A12 S6 entsprach) und mit den für mich anzuwendenden Familienzuschlägen versehen. Die Nettobesoldung errechnet und dann das Kindergeld addiert.
So komme ich hier (mittels einer bereits überholten Berechnungsmethode) auf 7236,- EUR/mtl. in 2024. Und das ausgehend von einem 115%-Wert über der Grundsicherung und einer unveränderten, prozentualen Erhöhung der Grundgehaltssätze ausgehend vom neuen Grundgehalt der BesGrp A3 S1. Der Abstand zu A7 S8 beträgt hier +36,1%.
Und weil ja die neue Berechnung ausgehend vom MÄE angeblich noch ganz dollere Beträge produzieren würde, hier gleich die Gegenprobe mit einem vom Richterbund zu Grunde gelegten MÄE-Schnitt 2024 von Berlin, Hessen und Baden-Württemberg, der etwa bei 2222,- EUR liegen sollte:
Grundsicherung 2 Erwachsene mit 2 Kindern Ü/U 14 Jahre: 4075,24 EUR, gut nachvollziehbar vom Richterbund gerechnet
115% Abstand ab = 4686,- EUR
Im Vergleich nun der neue Goldstandard in Form der Prekariatsgrenze bei einem MÄE von 2222,- EUR der gleichen Modellfamilie (Faktor 1,84): 4088,48 EUR. Also 13,24 EUR mehr als Grundsicherung. Klasse. Das reicht nicht mal für einen Monat GEZ. Aber wer weniger ÖRR schaut, wird schon nicht gleich sterben.
Mein persönliches Prekariat (2222,- EUR mit Faktor 2,56) liegt in dieser Rechnung bei 5688,32 EUR. Mit dem MÄE BY 2024 (2328,- EUR mit Faktor 2,56) wären es gar 5959,68 EUR.
Wenn es die neue Besoldung dann schafft, diesen Betrag in etwa abzubilden, komme ich mit den Kindergeldsätzen aus 2024 auf monatlich 7209,68 EUR und liege damit 26,32 EUR UNTER der alten Berechnung auf Basis der Grundsicherung und dem Abstandsgebot. Gute Besserung sag ich da. Hauptsache dieses hässliche Wort kommt nun nicht mehr vor.
Damit ein schleichendes "Hinten Hinunterfallen" ausgeschlossen werden kann, hoffe ich dann noch auf eine Abkehr vom Übernehmen der Tarifverhandlungsergebnisse im ÖD und favorisiere eine parallele Koppelung an die Diätenerhöhungen im BT. So entfallen auch noch diese lästigen Wartezeiten und irgendwann reißt man die 15% Abstand auch wirklich.