Ich glaube, du ueberschaetzt an dieser Stelle die ministerielle Geschwindigkeit und damit auch die reale Umsetzungskraft des Apparats deutlich.
Nicht, weil es an Erkenntnis oder Problembewusstsein fehlt, sondern weil ministerielle Entscheidungsprozesse nun einmal nicht linear, sondern stark sequenziell, absicherungsgetrieben und rueckgekoppelt laufen. Zwischen „Problem erkannt“, „Modell skizziert“ und „entscheidungsreife Vorlage“ liegen regelmaessig mehrere Schleifen aus Mitzeichnung, Querpruefung, Neubewertung und... nicht selten... bewusster Entschleunigung. Das ist kein Defekt, sondern Teil der Steuerungslogik.
Gerade bei Themen mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft wird eher Zeit als Ressource eingesetzt, um Risiken zu begrenzen, als Tempo, um Handlungsfaehigkeit zu demonstrieren. Erwartete Klarheit von aussen trifft dabei auf interne Vorsichtspflichten, die jeden Schritt mehrfach absichern muessen: fachlich, fiskalisch und politisch.
Was von aussen wie Zoegern wirkt, ist intern oft schlicht prozedurale Notwendigkeit. Wer hier schnelle, stringente Bewegung erwartet, misst den Apparat an Massstaeben, die er systembedingt nicht erfuellen kann und to be honest....auch nicht soll. Das mag unbefriedigend sein, erklaert aber, warum sich Prozesse weniger durch Tempo als durch Beharrung und schrittweise Justierung auszeichnen.
Wir erinnern uns doch gerne an die Grundsteuerreform
Das war schnell. Ja. Aber nicht gut und jetzt beschaeftigen sich Gerichte und produzieren Folgekosten fuer den oeffentlichen Sektor in Millionenhoehe damit.
Das was manche nun als Traegheit im System bezeichnen ist im Grunde der Preis fuer Rechtsstaatlichkeit und Dauerhaftigkeit.
Ich merke, ich schweife ab 
Die kurze Antwort also auf deine doch sehr konkrete Frage: Nein. 
Ich schätze deine Beiträge hier sehr und auch deine Art wie du politische Prozesse erklärst.
Nur habe ich dafür leider kein Verständnis mehr.
"bewusste Entschleunigung" ist genau das, was hier jeder, insbesondere die Bundesbeamten seit 5 Jahren merken. Wieviel Absicherung, Rückkopplung, querprüfung usw usw benötigt man denn noch, um seiner Uraufgabe als Staat nachzukommen, nämlich seine treuen, verfassungsschützenden Diener nach Verfassungsrecht zu bezahlen?
Bewusste Entschleunigung ist das Gegenteil von effizienter Verwaltung.
Ich erinnere mich an Prozesse in unserem Land, als Milliarden von Euro innerhalb von Tagen freigegeben wurden. Sei es Eurokrise, Corona oder UKR-Konflikt. Auch wenn diese Sichtweise abgedroschen ist, passt sie mMn sehr gut. Denn ohne zu zögern Geld in Milliardenhöhe in kurzer Zeit freizugeben, dessen Freigabe nicht verfassungsmäßig notwendig war, lässt eine Nichtzahlung einer verfassungsrechtlich notwendigen Besoldung wie ein Stich in das verfassungstreue und im Verfassungsrecht geschulte Herz des Beamten wirken.
Es wird hier vorsätzlich einfach nicht verfassungsmäßig besoldet. Auch das führt zu erheblichem Aufwand für die Gerichte und zu Folgekosten für den öffentlichen Sektor.
Die Besoldungsgesetzgeber haben bisher den großen Vorteil, dass nur eine geringe Zahl von Beamten von diesem jahrzehntelangem Verfassungsbruch wissen.
Für mich sind all die Erklärungen und Zeitspiele nichts als Verachtung für die Staatsdiener.
Diese Spielchen sind nicht der Preis für Rechtsstaatlichkeit, es ist rechtsstaatsfeindlich und demokratiegefährdend.