'Dass sich das aus Betroffenensicht - eine klassische Übergangskonstruktion mit Verfallsdatum - wie Stillstand anfühlt, ist nachvollziehbar.'
"Mein Punkt war weniger, den Status quo zu verteidigen, als ihn nüchtern zu beschreiben." Mit Geschäftsverteilungsbeschluss vom 02.12. ist zumindest klar, das BVR Wöckel derjenige ist, der alle Klageakten nun auf dem Schreibtisch hat. Zumindest ist er nicht mehr die Auffangperson der übriggebliebenen Resterampe, wo sich kein anderer für zuständig fühlen muss. Die Aufgabe ist an BVRin Emmenegger übergegangen.
Ob nun Frau Färber beauftragt wurde, für alle klageanhängigen Besoldungskreise Zahlen zu ermitteln? Hat die zahlenmäßige Masse, tatsächlich synergetisch beschleunigende Wirkung in Karlsruhe oder bleibt es bei in kommenden Wochen/Monaten 'Ankündigungen' und aufschiebenden mehreren Weihnachtsfrieden, Regierungsumbildungen, Ressortfriktionen?
Der Maidowski-Beschluss, ist in der Amtsstube deutlich höher aufzuhängen und wie ein wertvolles Stück Fleisch muss er erst mal länger abhängen, um sein volles Aroma zur Reife zu bringen.
Und so stehen alle Beamten sabbernd darunter, irritiert dass Sie immer noch nicht die All-Inclusive Club Med(ian) Besoldung erhalten.
Nun ist es an den Partnern insbesondere den Partnerinnen zu entscheiden, ob Sie ihre Schilder herausholen und demonstrierend durch die Lande ziehen, mit dem Spruch "Mein Körper Einkommen gehört mir", währenddessen natürlich mit aufschiebender Wirkung nicht Karlsruhe dekadenvertagend, sondern wieder mal Straßburg zu entscheiden hat, ob deutsche Beamte ein hybrides Streikrecht erstmalig erhalten und ämterwürdige Alimentation bekommen, in dem die PartnerInnen stellvertretend zum Streik aufgerufen werden können. Nicht im Sinne der Doppelverdiener, sondern als vom Gesetzgeber aufgestülptes PPP Public-Privat-Partner_shift. Ergebnisse werden nicht wirkungs-, sondern die Erträge werden 1zu1 an den Beamten (dienstherrn) übertragen.
Nebenbei werden durch die Übereignung des Bruttopartnereinkommens an die Beamten und die Enteignung der Beschäftigten im Rahmen der wirtschaftlich, partnerschaftlichen Solidarität, Rentenanwartschaften für den Beamten begründet, die nur im Falle der Entsolidarisierung des Ehepartners im Rahmen des Versorgungsausgleichs zum Teil (über den Selbstbehalt) wieder rückübertragen werden.
Gelübde der zurechtgestutzten Armut. Amen.