@Durgi
Sehr gut zusammengefasst.
Lediglich eine Anmerkung du hast Recht Leistung Befähigung und Eignung betreffen nicht primär die Besoldungsstruktur. Da über diese Parameter jedoch über die Dienstpostenbesetzung entschieden wird und infolge dessen u.a. höherwertige Dp besetzt werden, haben diese Parameter nach meiner unmassgeblichen Meinung zumindest mittelbar einen gewissen Einfluss auf die Besoldung.
Ich weiss, was du meinst...guter Input. Ich versuchs mal anders...das System aus der Praxis heraus beobachten: Man sieht die Unterschiede innerhalb der A14er und schliesst daraus auf eine Art „mittelbare Leistungsbesoldung“.
Das fuehlt sich im Alltag plausibel an, ist aber juristisch ein komplett anderes Spielfeld.
Ja: In jedem Bundeswehrstab mit 1.000 Dienstposten hast du die volle Bandbreite an A14 – vom hochperformanten Stabsoffizier bis zum pflichtgelaessigen Verwalter.
Und ja: der eine hat vier Kinder, der andere nicht...die Unterschiede im Netto entstehen nicht, weil das System Leistung belohnt, sondern weil es Unterhaltspflichten ausgleicht.
Das ist keine „mittelbare Leistungswirkung“, sondern eine bedarfsgerechte Korrektur, die das BVerfG zwingend vorgibt.
A14-Kollegen koennten diametral unterschiedliche Leistungsniveaus haben... der Familienzuschlag haengt trotzdem ausschliesslich an der Unterhaltspflicht, nicht an der Qualitaet ihrer Arbeit.
Und was die Karrierebegrenzung angeht:
Du hast recht, in Konsequenz ohne PK3, B6-Perspektive oder entsprechendes Timing endet vieles bei A14/A15.
Aber genau das bestaetigt den Punkt: Es ist die Amtsverleihung, die entscheidet – nicht das Verhalten auf dem Dienstposten, denn sind wir mal ehrlich...es sind ja immer nur einzelne Phasen in der man performen muss um halbwegs auf A16 endberaten zu bleiben

ganz davon abgesehen wie wir alle die Vorgesetzten kennen, wo man sich echt fragt, wie das mit dem Leistungsprinzip und der Befoerderung geklappt hat

Die Besoldungsstruktur selbst bleibt davon unberuehrt.
Deshalb ist es wichtig, diese Ebenen zu trennen:
Was du beschreibst, ist die real existierende Konkurrenz um Aemter.
Was Karlsruhe bewertet, ist die amtsangemessene Alimentation – und die ist grundsaetzlich blind fuer „gut“, „schlecht“ oder „durchschnittlich“.