Meine KI hat es erwähnt und ich wünschte es wäre anders, da ich als Single in NRW mich seit Jahren dadurch gebeutelt fühle, wenn der Kollege für zwei Kinder 900 netto mehr rausbekommt exklusive Kindergeld.
Seit Mittwoch gehe ich durch eine emotionale Achterbahnfahrt. Aus welchem Buli kann wer mit wieviel Nachzahlung pro Widerspruchsjahr rechnen? Gehen alle über A13 leer aus weil dort der erste nicht verfassungswidrige Gesamtnettobetrag bei rauskommt? Was ist in den jeweiligen Jahren mit dem Abstandsgebot? Fragen über Fragen.
@swen bitte komm online
Dann mache auch Kinder und bekommst mehr Geld.
Woher kommt der Neid? Unabhängig davon was wollen Single Menschen mit so viel Geld, wenn du niemanden zum vererben hast.
Diese kinderlosen Neider sollte man 500 Euro extra Lohnsteur abziehen…
Beamte sollen und werden nach Leistung, Befähigung und Eignung bezahlt, das nur am Rande. Die Anzahl der Kinder sollte und wird keine (große) Rolle (mehr) spielen.
Dein Kommentar zeigt vor allem eines: Du verkennst sowohl die verfassungsrechtlichen Grundlagen als auch die staatsorganisatorische Logik der Alimentation.
Das hat mit „Neid“ nichts zu tun, sondern mit Grundlagenwissen.
Erstens, kleine Exkursion:
Die Alimentationspflicht umfasst den Beamten und seine unterhaltsberechtigten Familienangehoerigen.Du kannst diesen Satz moegen oder nicht – er ist geltendes Verfassungsrecht.
Zwotens, Familienzuschlaege sind keine „Praemie“ fuer Kinder.
Sie sind verfassungsrechtlich notwendig, weil:
- Kinder Mehrbedarf erzeugen
- Beamte aufgrund des Neutralitaetsprinzips keinen Nebenjobzwang haben duerfen
- Der Staat ohne funktionierende Familien schlicht kein Personal, keine Steuerzahler und keine Renten-/Pensionsbasis haette
Das BVerfG formuliert das mehrfach exakt so:
Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, dass der Beamte seiner Unterhaltspflicht gegenueber Kindern nachkommen kann, ohne seine Amtsfuehrung zu gefaehrden.Auf Volksdeutsch:
Kinder = Bestandteil der Alimentationspflicht, nicht Privatvergnuengen.
Drittens, Grundkurs Staatsrecht...ich erinnere mich grau:
Der Staat hat ein legitimes Interesse daran, Familien finanziell zu schuetzen, da sie Grundlage seines Fortbestands sind.Das darfst du gerne googlen.
Viertens, Letztens und am Wichtigsten (Weil das IMMER und IMMER wieder erklaert werden mus...):
„Beamte sollen nach Leistung bezahlt werden“ – falsch.
Leistung, Befaehigung, Eignung betreffen:
-Einstellung
-Beforderung
-Laufbahnrecht
-Dienstpostenbesetzung
-
Nicht die Besoldungsstruktur.Die Besoldung ist bedarfsgeregelt, nicht „leistungsorientiert“.
Das sagt das BVerfG seit Jahrzehnten.
„Kinder machen = mehr Geld“ ist Unsinn.
Es lautet richtig:
Mehr Unterhaltspflicht = hoeherer Alimentationsbedarf.
Und genau
das garantiert die Verfassung.