Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 51129 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #450 am: 20.11.2025 23:05 »
Und noch so eine Idee: Angenommen, der Dienstherr näht eine Mindestbesoldung von 1,84 Median-Äquivalenzeinkommen auf Kante bestehend aus Grundbesoldung und Familienzuschlägen. Was passiert, wenn die 4K-Familie aus zwei Beamten der kleinsten Besoldungsstufe besteht? Die Familienzuschläge werden dann ja nur einmal und nicht doppelt gezahlt, so dass jedem Ehepartner im Schnitt die Hälfte der Zuschläge gehört. Also müssten schon Grundbesoldung und die Hälfte der Familienzuschläge in Summe mindestens die 1,84 MÄE Mindestbesoldung erreichen, damit beide Ehepartner mindestbesoldet sind.

fcesc4

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #451 am: 20.11.2025 23:58 »
Wie geht es denn jetzt weiter?
Gibt es schon Stimmen aus dem Bund?
Was ist mit dem angeblichen Entwurf?
Fragen über Fragen 😅