@Pumpe14
ob Widerspruch weiter eingelegt werden muss oder nicht, da scheiden sich ja die Geister. Ich persönlich denke da pessimistisch, pragmatisch genug um zu glauben, dass zumindest MEIN Dienstherr am Ende nur jenen etwas zahlen wird, die sich wirklich mit Widerspruch/Klage gewehrt haben, Rundschreiben hü oder hott. Man wird am Ende sicher darauf abstellen, dass ja mit dem Rundschreiben nur die adressiert wurden, die schon in den Jahren davor widersprochen haben
@Simon1979
Dein unerschütterlicher Glaube an den DH in allen Ehren, aber ich teile Deine Meinung nicht. Ja, der Dienstherr muss mit den Steuergeldern sorgsam umgehen, aber das heißt eben nicht, dass die Beamten unter Bürgergeldniveau mit Einschränkungen des Beamtenrechts arbeiten gehen sollen. Keiner sagt, dass der Eine aus dem einfachen Dienst einen dienstlich gelieferten Porsche vor der Villa am Starnberger See haben muss, aber das Zeichen ist fatal, dass sich Arbeit UND Einschränkungen nicht bezahlt machen.
@HansGeorg und Malkav
Eurer Argumentation kann ich sehr gut folgen. Der DH hat jeden Einzelnen von uns irgendwann mal eingestellt und weiß, was wir kosten MÜSSEN. Das Grundgesetz ist öffentlich einsehbar, kein Politiker (der ja mit Begründung auf steigende Kosten, Anhebung Bürgergeld etc pp eine automatische Erhöhung der Diäten befürwortet) darf für sich in Anspruch nehmen, er habe nicht gewusst, dass die Leute über die er verfügt auch von irgendwas leben müssen.
Das nur so wenige, vor allem Bundesbeamte, gegen die derzeitige Besoldung vorgehen, liegt wohl an mehreren Faktoren:
- kaum Infos aus den Gewerkschaften
- ausreichend Kollegen, die ganz auf der Linie des DH sind und finden, dass "wir" ruhig "auch mal" verzichten können
- Kollegen, die glauben, dass der DH uns ja qua Gesetz richtig bezahlen muss (!) und deswegen bei einem entsprechenden Urteil des BVerfG auf fette Kohle hoffen. Und ich schätze es wohl kaum falsch ein, dass die meisten nach einer entsprechenden Entscheidung/Neubesoldung zwar erst laut jammern, dass sie ja doch nichts bekommen, aber den Weg der Klage gegen den vermuteten Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip dann doch nicht gehen werden