Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Goldene Vier in 18.12.2025 14:07
Bayern ist mit der Prüfung der Auswirkungen der BVerfG Entscheidung schon durch:

https://www.lff.bayern.de/

Junge... hahahaha

Basst scho gea.
Frohe Weihnachten und so

Böswilliger Dienstherr

Ja lol,

mein Land hat jetzt in der Klage die Nachricht gegeben es hätte meine Akte ans VG geschickt und würde
...
!!!
Auf die Einrede der Verjährung
!!!

verzichten.

Meine Fresse wäre das überhaupt möglich gewesen????


hab WS eingelegt:
2022,2024,2025

Mit Bescheid in 2025 wurde zur Klagefähigkeit beschieden:
2022,2024,2025

Ich verstehe nicht ganz. Ist das einfach ne Textformel die da rein muss?

LG und danke (bin verwirrt, und würde gerne wissen, wie ich erst hätte "richtiger" machen sollen)

Julianx1

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 18.12.2025 17:35
Zitat von: Goldene Vier in 18.12.2025 14:07
Bayern ist mit der Prüfung der Auswirkungen der BVerfG Entscheidung schon durch:

https://www.lff.bayern.de/

Junge... hahahaha

Basst scho gea.
Frohe Weihnachten und so

Aber das ist doch super! Wenn Bayern fertig geprüft hat braucht doch der Bund nur noch die bayrische Besoldung 1:1 übernehmen und das Thema aA ist endlich beendet. Dann ist ja das Partnereinkommen auch ok. Ich habs immer geahnt. Das sind mal gute Nachrichten kurz vor Weihnachten.

Blinkaa

Habe jetzt 6 Wochen nicht in diesem Forum gelesen. Und habe nix verpasst.. was für eine bittere Erkenntnis

Sternenkind

@Pumpe14
ob Widerspruch weiter eingelegt werden muss oder nicht, da scheiden sich ja die Geister. Ich persönlich denke da pessimistisch, pragmatisch genug um zu glauben, dass zumindest MEIN Dienstherr am Ende nur jenen etwas zahlen wird, die sich wirklich mit Widerspruch/Klage gewehrt haben, Rundschreiben hü oder hott. Man wird am Ende sicher darauf abstellen, dass ja mit dem Rundschreiben nur die adressiert wurden, die schon in den Jahren davor widersprochen haben

@Simon1979
Dein unerschütterlicher Glaube an den DH in allen Ehren, aber ich teile Deine Meinung nicht. Ja, der Dienstherr muss mit den Steuergeldern sorgsam umgehen, aber das heißt eben nicht, dass die Beamten unter Bürgergeldniveau mit Einschränkungen des Beamtenrechts arbeiten gehen sollen. Keiner sagt, dass der Eine aus dem einfachen Dienst einen dienstlich gelieferten Porsche vor der Villa am Starnberger See haben muss, aber das Zeichen ist fatal, dass sich Arbeit UND Einschränkungen nicht bezahlt machen.

@HansGeorg und Malkav
Eurer Argumentation kann ich sehr gut folgen. Der DH hat jeden Einzelnen von uns irgendwann mal eingestellt und weiß, was wir kosten MÜSSEN. Das Grundgesetz ist öffentlich einsehbar, kein Politiker (der ja mit Begründung auf steigende Kosten, Anhebung Bürgergeld etc pp eine automatische Erhöhung der Diäten befürwortet) darf für sich in Anspruch nehmen, er habe nicht gewusst, dass die Leute über die er verfügt auch von irgendwas leben müssen.

Das nur so wenige, vor allem Bundesbeamte, gegen die derzeitige Besoldung vorgehen, liegt wohl an mehreren Faktoren:
- kaum Infos aus den Gewerkschaften
- ausreichend Kollegen, die ganz auf der Linie des DH sind und finden, dass "wir" ruhig "auch mal" verzichten können
- Kollegen, die glauben, dass der DH uns ja qua Gesetz richtig bezahlen muss (!) und deswegen bei einem entsprechenden Urteil des BVerfG auf fette Kohle hoffen. Und ich schätze es wohl kaum falsch ein, dass die meisten nach einer entsprechenden Entscheidung/Neubesoldung zwar erst laut jammern, dass sie ja doch nichts bekommen, aber den Weg der Klage gegen den vermuteten Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip dann doch nicht gehen werden

netzguru

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.12.2025 15:40
Yep.

Allerdings etwas "blöd", wenn sie ihr echtes Weizen mit den virtuellen 13.576 (Voodoo-)Euro bezahlen möchten, die sie letztes Jahr von ihrem Dienstherrn bekommen haben..

Dafür könnte es nur Altbier geben ;D oder einen Freiflug raus in den Rhein.

BEAliMenTER

Zitat von: Blinkaa in 18.12.2025 22:11
Habe jetzt 6 Wochen nicht in diesem Forum gelesen. Und habe nix verpasst.. was für eine bittere Erkenntnis

;D ;D ;D ;D

Alexander79

Mal ne blöde Frage ...
Ich hab als Antwort auf meinen Widerspruch jetzt persönlich bekommen.
Das der Bund seit 2021 auf die haushaltsnahe Geltentmachung und auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet.

Somit gilt doch das Rundschreiben obwohl ich 2021 und 2022 noch keinen Widerspruch eingelegt habe, da ich diese Aussagen nun persönlich bekommen habe, oder?

Unlucky

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 18.12.2025 17:35
Zitat von: Goldene Vier in 18.12.2025 14:07
Bayern ist mit der Prüfung der Auswirkungen der BVerfG Entscheidung schon durch:

https://www.lff.bayern.de/

Junge... hahahaha

Basst scho gea.
Frohe Weihnachten und so

Ich denke, dass Maidowski nun in Bayern auf 540 Euro-Basis schafft....

Goldene Vier

Niedersachsen will die a.A. Mittels zusätzlicher Sonderzahlung kompensieren... allerdings stammt der Plan aus der Zeit vor der Entscheidung des BVerfG... dennoch ist in der jetzt eingestellten Drucksache ein Hinweis enthalten:

Ausführungen basieren auf alten Entscheidungen des BVerfG und Fehlinterpretationen des Gesetzgebers....

Die Entscheidung des BVerfG vom September 2025 wird ignoriert, aber benannt:

,, Das BVerfG entschied am 17. September 2025 (veröffentlicht am 19. November 2025), dass die
Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit
überwiegend verfassungswidrig war, weil sie nicht amtsangemessen war (§ 33 Abs. 5 GG - Alimen-
tationsprinzip). Berlin muss bis spätestens 31. März 2027 eine verfassungskonforme Besoldungs-
regelung schaffen. Die Entscheidung des BVerfG erging im laufenden Verbandsbeteiligungsverfah-
ren. Insoweit wird eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen im Hinblick auf das laufende
Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Die erforderli-
chen und umfangreichen Berechnungen zu den Auswirkungen werden derzeit durchgeführt. Der
Beschluss enthält eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Insoweit wird die Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu
geschaffenen komplexen Maßstäbe wie insbesondere der Mindestbesoldung anhand des Median-
Äquivalenzeinkommens etwas Zeit benötigen.

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09364.pdf

bebolus

Hinzuverdienst = Partnereinkommen? Oder soll der Beamte selbst noch Regale bei Lidl einräumen gehen..

Böswilliger Dienstherr

#3206
Zitat von: Goldene Vier in 19.12.2025 14:01
Niedersachsen will die a.A. Mittels zusätzlicher Sonderzahlung kompensieren... allerdings stammt der Plan aus der Zeit vor der Entscheidung des BVerfG... dennoch ist in der jetzt eingestellten Drucksache ein Hinweis enthalten:

Ausführungen basieren auf alten Entscheidungen des BVerfG und Fehlinterpretationen des Gesetzgebers....

Die Entscheidung des BVerfG vom September 2025 wird ignoriert, aber benannt:

,, Das BVerfG entschied am 17. September 2025 (veröffentlicht am 19. November 2025), dass die
Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit
überwiegend verfassungswidrig war, weil sie nicht amtsangemessen war (§ 33 Abs. 5 GG - Alimen-
tationsprinzip). Berlin muss bis spätestens 31. März 2027 eine verfassungskonforme Besoldungs-
regelung schaffen. Die Entscheidung des BVerfG erging im laufenden Verbandsbeteiligungsverfah-
ren. Insoweit wird eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen im Hinblick auf das laufende
Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Die erforderli-
chen und umfangreichen Berechnungen zu den Auswirkungen werden derzeit durchgeführt. Der
Beschluss enthält eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Insoweit wird die Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu
geschaffenen komplexen Maßstäbe wie insbesondere der Mindestbesoldung anhand des Median-
Äquivalenzeinkommens etwas Zeit benötigen.

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09364.pdf

Ignorieren die einfach die Mindestbesoldung? (4k 1,84 MÄE) ?... dürfen die das?
Die vermischen auch alte Prüfung und neue.
"
1.1 die Entwicklung der Tarifeinkommen im öffentlichen Dienst,
1.2 den landesspezifischen Nominallohnindex,
1.3 den landesspezifischen Verbraucherpreisindex,
1.4 einen systeminternen Besoldungsvergleich und
1.5 einen Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und der anderen Länder."

das ist ja völligst WIRR was die da abliefern

"Für die vom Basisjahr 2010 (Index = 100,00) ausgehende Besoldungsentwicklung sind laut BVerfG
insbesondere die Linearanpassungen sowie wiederkehrende Sonderzahlungen relevant"

hahahaha 15 Jahres Zeitraum gelle, scheiss auf 1996

Alles in allem lese ich da raus: Dass wir euch von 1996 bis aktuell beschissen haben, ist irrelevant, den auf dem aktuell niedrigem seit 2010 gehts euch ja gut gell. und seit 5 jahren ist der abstand ja auch gewahrt weil wir ihn da nicht eingeschmolzen haben und A8 zu A9 haben wir nur zu 7,8 % eingestampft also alles easy gea sind keine 10% LOL.

Anmerkung von mir:
DIE SCHEISSEN UNS INS HIRN UND SAGEN UNS WIR SOLLEN SELBST UMRÜHREN.

Böswilliger Dienstherr

"Insoweit wird die Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu
geschaffenen komplexen Maßstäbe wie insbesondere der Mindestbesoldung anhand des Median-
Äquivalenzeinkommens etwas Zeit benötigen."

LOL okay

Nicht so forsch wie Bayern aber auch dreist in der Bisherigen vermischung und "Rechtfertigung" hier alles okay. ne ist klar.

#WUT

Goldene Vier

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 19.12.2025 14:38
Zitat von: Goldene Vier in 19.12.2025 14:01
Niedersachsen will die a.A. Mittels zusätzlicher Sonderzahlung kompensieren... allerdings stammt der Plan aus der Zeit vor der Entscheidung des BVerfG... dennoch ist in der jetzt eingestellten Drucksache ein Hinweis enthalten:

Ausführungen basieren auf alten Entscheidungen des BVerfG und Fehlinterpretationen des Gesetzgebers....

Die Entscheidung des BVerfG vom September 2025 wird ignoriert, aber benannt:

,, Das BVerfG entschied am 17. September 2025 (veröffentlicht am 19. November 2025), dass die
Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit
überwiegend verfassungswidrig war, weil sie nicht amtsangemessen war (§ 33 Abs. 5 GG - Alimen-
tationsprinzip). Berlin muss bis spätestens 31. März 2027 eine verfassungskonforme Besoldungs-
regelung schaffen. Die Entscheidung des BVerfG erging im laufenden Verbandsbeteiligungsverfah-
ren. Insoweit wird eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen im Hinblick auf das laufende
Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Die erforderli-
chen und umfangreichen Berechnungen zu den Auswirkungen werden derzeit durchgeführt. Der
Beschluss enthält eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Insoweit wird die Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu
geschaffenen komplexen Maßstäbe wie insbesondere der Mindestbesoldung anhand des Median-
Äquivalenzeinkommens etwas Zeit benötigen.

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09364.pdf

Ignorieren die einfach die Mindestbesoldung? (4k 1,84 MÄE) ?... dürfen die das?
Die vermischen auch alte Prüfung und neue.
"
1.1 die Entwicklung der Tarifeinkommen im öffentlichen Dienst,
1.2 den landesspezifischen Nominallohnindex,
1.3 den landesspezifischen Verbraucherpreisindex,
1.4 einen systeminternen Besoldungsvergleich und
1.5 einen Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und der anderen Länder."

das ist ja völligst WIRR was die da abliefern

"Für die vom Basisjahr 2010 (Index = 100,00) ausgehende Besoldungsentwicklung sind laut BVerfG
insbesondere die Linearanpassungen sowie wiederkehrende Sonderzahlungen relevant"

hahahaha 15 Jahres Zeitraum gelle, scheiss auf 1996

Alles in allem lese ich da raus: Dass wir euch von 1996 bis aktuell beschissen haben, ist irrelevant, den auf dem aktuell niedrigem seit 2010 gehts euch ja gut gell. und seit 5 jahren ist der abstand ja auch gewahrt weil wir ihn da nicht eingeschmolzen haben und A8 zu A9 haben wir nur zu 7,8 % eingestampft also alles easy gea sind keine 10% LOL.

Anmerkung von mir:
DIE SCHEISSEN UNS INS HIRN UND SAGEN UNS WIR SOLLEN SELBST UMRÜHREN.

Allerdings wurden die wesentlichen Teile des Gesetzentwurfes vor dem Veröffentlichungsdatum erstellt:

Am 17.11.2025 wurde entsprechend die Verbandsanhörung gestartet..

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Böswilliger Dienstherr

Das mag sein, dass da etwas früher und etwas später geschrieben wurde. Allein eine pauschale Nachzahlung von 500 bzw. 800€ ist natürlich an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und wäre mindestens um eine Null zu ergänzen wenn nicht dieses dann nochmals zu verdoppeln. Und selbst dann würde noch geld fehlen. Witzig finde ich auch, dass sie in kurzer Zeit die Indizes basteln (wofür ich immernoch Zeit brauche) aber sich für die mindesbesoldung die ich für BaWü in zwei Tagen fertig hatte seit 2005, sich extra Zeit nehmen wollen. Also die einfachere Berechnung nicht hinbekommen ,,in a timely manner"? Das stinkt doch zehn Kilometer gegen das Windrad