Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Illunis

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 23:25Ein Schaden beim Partnereinkommen entsteht eben gerade nicht, da es ja nur fiktiv ist. Ob mit oder ohne Betreuung, die Beamtenfamilie bekommt nur Geld, wenn der/die Partner/in arbeitet und verliert im Gegenzug keines, wenn das nicht der Fall ist.

Wenn der Partner arbeitet verliert das paar doch die Betreuungskosten, sonst müssten sie in der Berechnung doch wie PKV abgezogen werden, oder übersehe ich etwas? Da kommt je nach Land einiges zusammen.

GeBeamter

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 23:36Und du willst und jetzt weismachen, dass 708 Euro die man versteuern muss plus 250 Kindergeld steuerfrei unter die Grenze für Jugendliche von 471 Euro mal 1,15 also 542 fallen können? Das würde mir tatsächlich sehr Leid tun, wenn du auf 708 Euro über 400 Euro Steuern und nicht vorhandene Sozialabgaben bezahlen müsstest...

Der tatsächliche Bedarf des 3. und jedes weiteren Kindes ist nicht der Regelsatz in der Grundsicherung Mal 1,15.

Der tatsächliche Bedarf kann nicht durch das bloße Existenzminimum oder einen definierten Abstand zu diesem bemessen werden, sondern muss die nicht beeinflussbaren, regelmäßigen Kosten eines Kindes abdecken. Aber das weißt du sicherlich auch selbst.

AltStrG

Zitat von: LeoMUC in Gestern um 09:09.

Bringt es jetzt überhaupt noch was Einspruch einzulegen?

Rückwirkend? Nein.

Umlauf

Zitat von: BWBoy in Gestern um 11:22Und hier haben wir gleich wieder den Vitamin-B Selbstbedienungsladen mit eingeführt.

Gab es schon und wurde nicht neu eingeführt. Wird bei uns und in unserem zuständigen Ministerium schon jetzt nicht angewendet.

AdvocatusDiaboli

Hier kann keine Rechtsberatung erfolgen, aber sollte man sich jetzt seinen Rechtsschutz schnappen und gegen die (geplante) Besoldung und Anwendung von fiktiven Berechnungen, die eine amtsangemessene Bezahlung und Lebensweise unmöglich macht, und der Entwertung der Besoldungsgruppe ( in meinem Fall der gD) durch Aufwertung der unteren und oberen Gruppen und das die Abstände unterminiert werden klagen?

Ich war so naiv auf das Rundschreiben zu vertrauen. Welche Rechtsschutzversicherung zieht schon gegen den Staat ins Feld...

Umlauf

Zitat von: Dienstreise in Gestern um 11:51Ist es richtig dass wir alle um eine Stufe herabgruppiert werden ab 01.05.26? Oder behalten wir die bisherige Stufe? Bitte mit Quellenangabe.

Bitte eine Quellenangabe für den Quatsch.

Umlauf

Zitat von: Wasserkopp in Gestern um 12:24lt. Seite 14 im Entwurf bleibt doch alles

Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1,
von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5
bis 7.

Gilt aber nur bis 30.04.2026 so. Auch Artikel 2 lesen. Dort ist der eigentliche Umbau verortet.

Peter2025

Meint ihr der Entwurf kommt dieses Jahr noch durch und wir sehen die Gelder?

Umlauf

Zitat von: Knecht in Gestern um 12:58Ich weiß nicht, ob ich den § 79e falsch verstehe, aber Absatz 1 Nummern 2 und 3 betreffen doch auch alle mit 1, oder 2 Kindern - richtig?!

Lese ich nur für Nr. 2 so.

Tom1234

Auch wenn es in der Vergangenheit schon thematisiert wurde, sollten wir jetzt doch konkret das Thema der Versorgung anschauen. Durch das fiktive Partnereinkommen in Höhe von 20 k im Jahr 2021 erfolgt eine Reduktion der eigentlichen Grundgehälter und Familienzuschläge nach # 40 um ca. 1650 Euro im Monat.

Während der Gewährung von Dienstbezügen werden durch die Familienergänzungszuschläge für Verheiratete oder Alleinerziehende eine Kompensation in gewissen Fällen gewährt. Diese Kompensation entfällt jedoch bei der Versorgung und führt doch zwangsläufig zu einer nicht mehr amtsangemessenen Alimentation/Versorgung.

Hier müssten doch alle Betroffenen Versorgungsempfänger sofort die Klagen vorbereiten, oder?


Umlauf


Bundesjogi

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:44Der tatsächliche Bedarf des 3. und jedes weiteren Kindes ist nicht der Regelsatz in der Grundsicherung Mal 1,15.

Der tatsächliche Bedarf kann nicht durch das bloße Existenzminimum oder einen definierten Abstand zu diesem bemessen werden, sondern muss die nicht beeinflussbaren, regelmäßigen Kosten eines Kindes abdecken. Aber das weißt du sicherlich auch selbst.
Und wie berechnest du die? Wieder mit Empfehlungen für Pflegekinder? Mit den 708 Euro ist der Zuschlag noch mal deutlich erhöht worden und liegt deutlich über dem Minimum mit Puffer und der im Gesetz hergeleiteten Grenze nach dem letzten Urteil. Du kannst gerne davon ausgehen, dass das immer noch zu wenig ist aber zu behaupten, dass das sicher so wäre ist falsch. Das kann derzeit keiner wissen so lange kein Bedarf sauber definiert ist. Durch die Abstände zu gängigen Werten bin ich da aber ziemlich zuversichtlich.

Maximus

Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:27Ich hatte schon ganz weit vorne geschrieben: Ein "Rundschreiben" erzeugt i.A. keine rechtliche Bindungswirkung beim Herausgeber, es ist grundsätzlich eine Empfehlung an die Verwaltung, wie beschrieben handeln zu können. Es ist eine Absichtserklärung, keine Verordnung, Gesetz oder rechtliche Ermächtigung.

Du hast auch immer geschrieben, dass das Partnereinkommen "tot" ist und nicht mehr zur Anwendung kommt. Sieht aus meiner Sicht noch ziemlich lebendig aus...zumindest für die nächsten Jahre. Ja ja...so kann man sich irren