@Glinzo:
Ich denke, Deine Berechnung ist ausgehend von einer engen Auslegung des Urteils falsch.
Schauen wir uns nochmal an, was ich eingangs geschrieben habe:
Für die Frage der Amtsangemessenheit der Grundbesoldung (das ist die, die alle bekommen, also unabhängig vom Familienstand und Anzahl der Kinder) muss der Gesetzgeber folgende Rechnung aufmachen:
1.) Ermittlung des Medianeinkommens seines Zuständigkeitsbereiches
2.) Mulitplizieren mit (1,0 + 0,5 + 0,5 +0,3) * 0,8 = 1,84
nächster Schritt
3.) Berechnen des Nettoeinkommens des Beamten, der in dieser Besoldungsstufe ist, Steuerklasse 3 hat, mit allen Zuschlägen, die jedem Beamten hier zustehen (also zum Beispiel für NRW in Mietenstufe 1) in der niedrigsten Erfahrungsstufe
4.) Bereinigen des Einkommens des Beamten um die Beiträge zur KV und PV für 4 Personen und Kindergeld
nächster Schritt:
Vergleich der beiden Beträge
Sofern der Betrag nach Nummer 4 hinter dem nach Nummer 2 zurück steht, liegt mindestens eine Unteralimentation in dieser Größenordnung für diese Besoldungsgruppe vor.
So verstanden muss man bei der Berechnung einer Mindestbesoldung die Unteralimentation für jede Besoldungsgruppe differenziert betrachten.
Daher komme ich, ausgehend von meinem Beispiel, eher zu folgendem Ergebnis:
A3: Medianeinkommen: 3864 EUR; Einkommen 3080 EUR, Unterdeckung für ALLE in A3: 784 EUR netto
A4: Medianeinkommen: 3864 EUR, Einkommen 3137 EUR, Unterdeckung für ALLE in A4: 727 EUR netto
A5: Medianeinkommen: 3864 EUR, Einkommen 3157 EUR, Unterdeckung für ALLE in A 5: 707 EUR netto
[..]
A10: Medianeinkommen: 3864 EUR, Einkommen 3747 EUR, Unterdeckung für ALLE in A10: 117 EUR netto
A11: Medianeinkommen: 3864 EUR, Einkommen 4102 EUR, keine Unterdeckung
So verstanden hilft die Berechnungsmethode, die Mindestalimentation für alle in der jeweiligen Besoldungsgruppe zu beziffern und die Verfahren für die Vergangenheit zu befrieden. Dabei gehen jedoch alle ab A11/A12 für die Vergangenheit leer aus. Deswegen wurden deren Verfassungsbeschwerden auch abgeschmettert.
Allerdings ist dadurch, dass davon 95 % der klagenden Beamten betroffen sind, insbesondere im Hinblick auf das Abstandsgebot, und das Ausmaß der Unteralimentation gerade in den kleinsten Besoldungsstufen, das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Tabelle derart erschüttert, dass der Gesetzgeber die Beamtenbesoldung auf komplett neue Füße stellen muss. Er wird daher gezwungen, sich komplett neue Gedanken zu machen.
Was dabei für die Zukunft heraus kommt, bleibt demnach abzuwarten. Zukünftig wird dem Gesetzgeber jedoch nichts anderes übrig bleiben, als die Besoldung für alle anzuheben.
So kann man das Urteil aus meiner Sicht auch interpretieren, auch wenn das Ergebnis für den höheren Dienst zu überhaupt keiner Nachzahlung führt und alle darunter auf dieses Medianeinkommen egalisiert werden.