Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 51355 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #450 am: 20.11.2025 23:05 »
Und noch so eine Idee: Angenommen, der Dienstherr näht eine Mindestbesoldung von 1,84 Median-Äquivalenzeinkommen auf Kante bestehend aus Grundbesoldung und Familienzuschlägen. Was passiert, wenn die 4K-Familie aus zwei Beamten der kleinsten Besoldungsstufe besteht? Die Familienzuschläge werden dann ja nur einmal und nicht doppelt gezahlt, so dass jedem Ehepartner im Schnitt die Hälfte der Zuschläge gehört. Also müssten schon Grundbesoldung und die Hälfte der Familienzuschläge in Summe mindestens die 1,84 MÄE Mindestbesoldung erreichen, damit beide Ehepartner mindestbesoldet sind.

fcesc4

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #451 am: 20.11.2025 23:58 »
Wie geht es denn jetzt weiter?
Gibt es schon Stimmen aus dem Bund?
Was ist mit dem angeblichen Entwurf?
Fragen über Fragen 😅

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #452 am: 21.11.2025 01:04 »
Weiß einer etwas Näheres zu dem versprochenen Gesetz-/Referentenentwurf des BMI zu amtsangemessen Alimentation des Bundes?
Wann möchten die Damen und Herren diesen denn endlich veröffentlichen?

Bund123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #453 am: 21.11.2025 01:38 »
Weiß einer etwas Näheres zu dem versprochenen Gesetz-/Referentenentwurf des BMI zu amtsangemessen Alimentation des Bundes?
Wann möchten die Damen und Herren diesen denn endlich veröffentlichen?
Soweit wie BalBund angedeutet hat, wird e dieses Jahr wohl nichts mehr.
Die WiWo schrieb in nem Artikel dass es noch Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung gibt.

Jetzt nach dem Urteil muss vielleicht auch nochmal einiges überarbeitet werden, wobei es schon interessant wäre, zu wissen wie die derzeitige Stimmung im BMI ist.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #454 am: 21.11.2025 01:58 »
es scheint klar zu sein, dass kinderlose Ledige keine Nachzahlung erwarten dürfen.
dafür waren sie weniger stark in Gefahr, in ein prekäres Einkommen zu fallen.
Zukunft:
wo wäre ein problem, wenn die Abstände in ihren absoluten Beträgen einfach in den nächsten 5 Jahren nahezu unverändert blieben?
also Veränderung unter 10%, d.h rund 30-50 Euro.

kinderlos, ledig wird bis auf weiteres "überbezahlt"( kleinster aktiver Beamter  m.E. A7) da er deutlich mehr als (aktuell) 1,0x 0,8 x 2.135€ raushat.

alle 4k Familien werden netto um den selben betrag x erhöht, also differenz mindestbesoldung./.gewährte nettoalimentation kleinster aktiver beamter

familienzuschläge bleiben wie bisher in Berlin, in normalem Rahmen. keine Orgien

abstände zwischen den Gruppen bleiben als absoluter Betrag -wie bisher- unverändert oder moderat erhöht

5 kopf Familie kriegt dann faktor 2,8  *0,8 * 2.135€

wo wäre ein problem?

vielleicht wird schon heute ein weiterer Beschluss angekündigt?