Das bedeutet im Kern genau das, was ich ständig wiederhole:
Modellbeamter 4K hat Anspruch auf Mindestbesoldung
Hat der 4K Modellbeamte zu wenig, muss die Grundalimentation um die Differenz angehoben werden
Nur noch mal kurz fürs Protokoll (nicht, dass mir irgendwann noch "unterlassene Hilfeleistung" vorgeworfen wird):
1.) Wenn die Grundbesoldung zuzüglich Familienzuschlag/Kindergeld abzüglich Steuern/PKV-Kosten eines 4K-Beamten unterhalb der Prekaritätsschwelle (80% des 2,3-fachen Median-Äquivalenzeinkommens) liegt, dann wird die Mindestbesoldung (als absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung) unterschritten. Mithin (eines deiner Lieblingsworte) liegt ein Fehlbetrag vor, der seitens des Gesetzgebers ausgeglichen werden muss. Dazu bedarf es übrigens auch keiner Formel mit tollen Variablennamen oder irgendwelchen ellenlangen KI-Gesülzes, das ist einfachste Grundschul-Arithmetik.
2.) Um dem Gebot der Mindestbesoldung gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber mehrere Stellschrauben. So darf er unter anderem auch den Familienzuschlag verändern. Allerdings muss er dabei Grenzen beachten, die bisher noch nicht abschließend konkretisiert wurden [und vermutlich in einigen Bundesländern bereits signifikant überschritten wurden, persönliche Anmerkung von mir]. Somit dürfte in der Praxis die Grundbesoldung die hauptsächliche (jedoch nicht ausschließliche) Stellschraube sein.
Punkt 2 steht wortwörtlich im zweiten Satz von Rn. 92, worauf euch unter anderem cyrix42 gestern mehrfach hingewiesen hat.
Insofern ist es mir ein absolutes Rätsel, was hier auf den letzten Seiten alles an seltsamen Beiträgen verfasst wurde (zum Glück habe ich währenddessen geschlafen).
Ich kann dies natürlich nicht beeinflussen, finde es allerdings ein wenig bedauerlich (zusammen mit einigen weiteren Ärgernissen wie beispielsweise ständigen und völlig sinnlosen Zitat-Zitat-Zitat-Wiederholungen), da es aus meiner Sicht wirklich genügend spannende Themen gäbe, über die sich eine Diskussion tatsächlich lohnen könnte. Alleine schon ein kleiner Blick über den Tellerrand der Vorabprüfung zur Mindestbesoldung hinaus könnte gegebenenfalls horizonterweiternd wirken..