Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 173648 times)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1170 am: 24.11.2025 14:28 »
Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

Berlin hat doch Rücklagen in Höhe von 280 Mio EUR angelegt. Muss man hier die 130 - 180 Mio EUR (Nachtragshaushalt) draufrechnen? Ein Gesamtbetrag in Höhe von 460 MIO EUR ist für das "kleine Bundesland" Berlin gar nicht so wenig.

HootyMcOwlface

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1171 am: 24.11.2025 14:33 »
Vor allem wenn man bedenkt, dass die 460 Mio für's erste hauptsächlich (oder ganz) dazu da sein werden die Widerspruchsführer und Kläger auszuzahlen. Wieviele waren das in Berlin?

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1172 am: 24.11.2025 14:37 »
Könnt ihr mal aufhören eure Schrottinterpretationen des Beschlusses zum Besten zu geben, und Euch dabei noch gegenseitig in die Haare zu kriegen?

Das ist doch alles Murks. Erst wenn man weiß welchen Weg das BMI geht, erst dann kann man tüfteln ob ein etwaiger Entwurf mit dem Beschluss im Einklang steht. Vorher ist hier alle Makulatur.

Interessanter ist doch erstmal die Frage ob der Bund jetzt eine Lösung in Angriff nimmt. Und wann er das tut. Wenn ich im BMI sitzen würde, dann hätte ich erstmal alles notwendige erledigt. Rundschreiben ist raus. Ansprüche bleiben gewahrt. Jetzt sollen sich erstmal Gerichte mit der Bundesbesoldung auseinander setzen. Denn das haben sie noch nicht in ausreichender Form getan. Oder habt ihr schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bundesbesoldung in der Hand gehabt? Ich nicht. NRW, B, SH, und und und. Aber Bundesbesoldung stand da noch nirgends. Und so lang kann ich mich immer darauf zurückziehen….. „ja, wir können sagen nicht alles ist verfassungsgemäß. Es gibt starke Indizien, aber……. Was genau wissen wir noch nicht“! Seit 20 Seiten liest man hier ne Diskussion wann eine Mindestbesoldung erfüllt ist und wann nicht. FUBAR.

Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los????

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1173 am: 24.11.2025 14:42 »
Vor allem wenn man bedenkt, dass die 460 Mio für's erste hauptsächlich (oder ganz) dazu da sein werden die Widerspruchsführer und Kläger auszuzahlen. Wieviele waren das in Berlin?

aktueller Beschluss Rz 36:

ca. 100.000 Widerspruchsverfahren  - zuzüglich 2000-3000 Klagen


HansGeorg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1174 am: 24.11.2025 14:43 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Interessant in dem Artikel ist allerdings 1. Man geht davon aus, dass von dem Urteil auch die B Besoldung betroffen ist, also hat man das Abstandsgebot doch im Blick. 2. Man plant einen Nachtragshaushalt für 2026. Man möchte also das ganze recht fix angehen.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1175 am: 24.11.2025 14:50 »

[/quote]

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

[/quote]

dann rufe ich zu zweistündigem Streik je Woche auf. Die ham sie ja wohl nicht mehr alle

HootyMcOwlface

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1176 am: 24.11.2025 14:53 »
Duchschnittlich also ca. 4400 pro Verfahren (also ein Kollege/in der/die für ein spezifisches Jahr Rechtsmittel genutzt hat). Und das ist Brutto. Weist für mich auf neue Taschenspielertricks hin, mit denen man Ansprüche kleinrechen will. Ich hoffe ich irre mich.

vermessen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1177 am: 24.11.2025 14:55 »
Vor allem wenn man bedenkt, dass die 460 Mio für's erste hauptsächlich (oder ganz) dazu da sein werden die Widerspruchsführer und Kläger auszuzahlen. Wieviele waren das in Berlin?

aktueller Beschluss Rz 36:

ca. 100.000 Widerspruchsverfahren  - zuzüglich 2000-3000 Klagen

Macht pro Widerspruch im Durchschnitt 4600€. Wie hoch soll laut einigen Kollegen die Nachzahlung je Person sein? 1.500€/Monat??
Das Land Berlin hat 56.000 eigene Beamte. Was soll für diejenigen ohne Widerspruch übrig bleiben?

Der DH wird nur das absolut Nötigste rausrücken. Nicht mehr und nicht weniger.
Man sieht ja schon beim Wachtmeister welchem Rechtfertigungsdruck er ausgesetzt ist.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1178 am: 24.11.2025 14:58 »
Vor allem wenn man bedenkt, dass die 460 Mio für's erste hauptsächlich (oder ganz) dazu da sein werden die Widerspruchsführer und Kläger auszuzahlen. Wieviele waren das in Berlin?

aktueller Beschluss Rz 36:

ca. 100.000 Widerspruchsverfahren  - zuzüglich 2000-3000 Klagen
Da kommt bei durchschnittlicher Betrachtung nicht viel bei rum pro Beamter. Aus meiner Sicht kann das nicht alles sein. Leider wird nirgendwo ein Zeitraum genannt, ob es für rückwirkend ist oder ab 2027. Dazu sind die Jahre 2021 bis 2025/2026 ebenso ungeklärt.
Jeder Besoldungsgesetzgeber wird jede Gelegenheit nutzen, die Alimentation auf den allerletzten Cent herunter zu rechnen, so das es grade noch irgendwie vertretbar ist. Danach geht das ganze Spiel von vorne los, bloß vielleicht ein wenig schneller.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1179 am: 24.11.2025 14:59 »
Könnt ihr mal aufhören eure Schrottinterpretationen des Beschlusses zum Besten zu geben, und Euch dabei noch gegenseitig in die Haare zu kriegen?

Das ist doch alles Murks. Erst wenn man weiß welchen Weg das BMI geht, erst dann kann man tüfteln ob ein etwaiger Entwurf mit dem Beschluss im Einklang steht. Vorher ist hier alle Makulatur.

Interessanter ist doch erstmal die Frage ob der Bund jetzt eine Lösung in Angriff nimmt. Und wann er das tut. Wenn ich im BMI sitzen würde, dann hätte ich erstmal alles notwendige erledigt. Rundschreiben ist raus. Ansprüche bleiben gewahrt. Jetzt sollen sich erstmal Gerichte mit der Bundesbesoldung auseinander setzen. Denn das haben sie noch nicht in ausreichender Form getan. Oder habt ihr schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bundesbesoldung in der Hand gehabt? Ich nicht. NRW, B, SH, und und und. Aber Bundesbesoldung stand da noch nirgends. Und so lang kann ich mich immer darauf zurückziehen….. „ja, wir können sagen nicht alles ist verfassungsgemäß. Es gibt starke Indizien, aber……. Was genau wissen wir noch nicht“! Seit 20 Seiten liest man hier ne Diskussion wann eine Mindestbesoldung erfüllt ist und wann nicht. FUBAR.

Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los????

Genauso sehe ich das auch. Wann ist mit einer Reaktion des Bundes zu rechnen? Vielleicht können die Insider berichten...

Zurückziehen kann sich der Bund nicht mehr, da er selbst schon zugegeben hat, nicht verfassungskonform zu besolden. Außerdem wurden gegenüber den Verbänden/Gewerkschaften Zusagen getätigt. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass wir im zweiten oder dritten Quartal 2026 einen neuen Entwurf sehen werden. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass die Regierung hält...


HootyMcOwlface

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« Antwort #1180 am: 24.11.2025 15:04 »

Das Land Berlin hat 56.000 eigene Beamte. Was soll für diejenigen ohne Widerspruch übrig bleiben?


Gar nichts, stand so im Urteil. Der Nachtragshaushalt dürfte nach meiner Einschätzung - zumindest ganz überwiegend - für die Kläger und Widerspruchsführer sein. So oder so, das erscheint mit dem berechneten Durchschnitt zu wenig zu sein.

vermessen

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« Antwort #1181 am: 24.11.2025 15:06 »

Das Land Berlin hat 56.000 eigene Beamte. Was soll für diejenigen ohne Widerspruch übrig bleiben?


Gar nichts, stand so im Urteil. Der Nachtragshaushalt dürfte nach meiner Einschätzung - zumindest ganz überwiegend - für die Kläger und Widerspruchsführer sein. So oder so, das erscheint mit dem berechneten Durchschnitt zu wenig zu sein.

Damit rechne ich auch. Nur gibt es hier auch Stimmen, welche den Geldregen mit einer Gießkanne niedergehen sehen und nicht nur mit dem Tröpchenschlauch.

Wenn man nur das Delta zwischen absoluter Mindestallimentation und der individuell geleisteten bisherigen Allimentation nimmt (also auch die eigenen Erfahrungsstufen berücksichtigt) relativiert sich das etwas. Die meisten Beamten sind halt weder in A3S1 noch in den anderen ersten Stufen der jeweiligen Besoldungsgruppen.

HootyMcOwlface

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« Antwort #1182 am: 24.11.2025 15:13 »
Ich lese das Urteil so, dass da eine Warnung aus Karlsruhe drinsteht. Leistungsgerechte Bezahlung wurde nicht geprüft oder sowas stand drin. Sprich: "Seht zu, dass die Nachzahlungen ordentlich abgewickelt werden oder wir urteilen beim nächsten mal auch das ab und schränken euch noch weiter ein!"

Nautiker1970

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« Antwort #1183 am: 24.11.2025 15:16 »
...
Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los????

Das Schweigen ist m. E. die logische Folge der Tatsache, dass der Beschluss des BVerfG, wie ich hier vor längerem schon schrieb und auch die Diskussionen hier ja sehr eindrucksvoll belegen, viel mehr Fragen aufwirft, als dass er Antworten geben würde. Zu dieser verwirrenden Rechtsprechung, die da produziert wurde, und zu ihren konkreten Auswirkungen kann man sich doch gar nicht verlässlich äußern, und das schon gar nicht, wenn man nun das Ziel verfolgen will/wird, eine möglichst kostengünstige und gleichzeitig aber gerade noch rechtskonforme Lösung zu entwickeln.

Durgi

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« Antwort #1184 am: 24.11.2025 15:18 »
Könnt ihr mal aufhören eure Schrottinterpretationen des Beschlusses zum Besten zu geben, und Euch dabei noch gegenseitig in die Haare zu kriegen?

Das ist doch alles Murks. Erst wenn man weiß welchen Weg das BMI geht, erst dann kann man tüfteln ob ein etwaiger Entwurf mit dem Beschluss im Einklang steht. Vorher ist hier alle Makulatur.

Interessanter ist doch erstmal die Frage ob der Bund jetzt eine Lösung in Angriff nimmt. Und wann er das tut. Wenn ich im BMI sitzen würde, dann hätte ich erstmal alles notwendige erledigt. Rundschreiben ist raus. Ansprüche bleiben gewahrt. Jetzt sollen sich erstmal Gerichte mit der Bundesbesoldung auseinander setzen. Denn das haben sie noch nicht in ausreichender Form getan. Oder habt ihr schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bundesbesoldung in der Hand gehabt? Ich nicht. NRW, B, SH, und und und. Aber Bundesbesoldung stand da noch nirgends. Und so lang kann ich mich immer darauf zurückziehen….. „ja, wir können sagen nicht alles ist verfassungsgemäß. Es gibt starke Indizien, aber……. Was genau wissen wir noch nicht“! Seit 20 Seiten liest man hier ne Diskussion wann eine Mindestbesoldung erfüllt ist und wann nicht. FUBAR.

Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los????

Julian, du bist einer der Vernünftigen hier :), aber bei deiner Argumentation muss ich ein wenig dazwischengehen.

„Erst wenn man weiß, welchen Weg das BMI geht… davor ist alles Makulatur.“
Nein. Das ist schlicht falsch.
Der Weg des BMI ist in dieser Frage irrelevant, weil der rechtliche Rahmen längst feststeht.
Die Vorgaben kommen aus Karlsruhe, nicht aus der Wilhelmstraße.
Das BMI hat nichts zu „entscheiden“, sondern umzusetzen.


„Rundschreiben ist raus, Ansprüche gewahrt.“
Das Rundschreiben ist das absolute Minimum, das eine Verwaltung tun kann, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen.
Es verhindert Verjährung... weiter nichts.
Wer das als „notwendige Maßnahmen erledigt“ verkauft, setzt die Messlatte so tief, dass sie im Teppich verschwindet.

„Jetzt sollen erstmal die Gerichte die Bundesbesoldung bearbeiten.“
Auch das ist sachlich falsch.
Die Gerichte...genauer: das höchste Gericht, haben das längst getan.
Es existieren detaillierte, verbindliche Prüfmaßstäbe.
Da gibt es nichts „erstmal abzuwarten“.
Wer jetzt auf nachgeordnete Rechtsprechung verweist, missversteht das System vollständig.

„Seit 20 Seiten Mindestbesoldung, Mindestbesoldung…“
Ja... :) weil das der Kern ist.
Die Mindestabstände sind nicht Beiwerk, sondern der Dreh- und Angelpunkt der gesamten verfassungsrechtlichen Prüfung.
Ohne sie ergibt die Diskussion keinen Sinn.
Wer darüber hinweggeht, diskutiert nicht über Alimentation, sondern über persönliche Befindlichkeiten.

„Warum sagt der Bund nichts?“
Weil eine ehrliche Antwort für die Bundesregierung ein haushaltspolitischer Erdrutsch wäre.
Eine verfassungskonforme Alimentation des Bundes kostet zweistellige Milliardenbeträge.
Kein Ministerium wird freiwillig kommunizieren, dass man sich jahrelang sehenden Auges im verfassungswidrigen Raum bewegt hat....und dass die Korrektur den Haushalt in einer Größenordnung belastet, die man politisch nicht vertreten will.

Wie ich bereits mehrfach schrieb:
Der Bund steht in dieser Frage nicht „ohne Position“ da ... er steht mit dem Rücken zur verfassungsrechtlichen Wand. Das Schweigen ist kein Zeichen von Bedachtsamkeit, sondern Ausdruck eines strukturellen Politikversagens, das man kommunikativ notdürftig kaschiert. Die Fakten sind eindeutig, die Rechtslage unverrückbar, und die Kosten unausweichlich. Wer an eine selbstinitiierte Lösung des Gesetzgebers glaubt, verwechselt politischen Selbsterhalt mit rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit.