Könnt ihr mal aufhören eure Schrottinterpretationen des Beschlusses zum Besten zu geben, und Euch dabei noch gegenseitig in die Haare zu kriegen?
Das ist doch alles Murks. Erst wenn man weiß welchen Weg das BMI geht, erst dann kann man tüfteln ob ein etwaiger Entwurf mit dem Beschluss im Einklang steht. Vorher ist hier alle Makulatur.
Interessanter ist doch erstmal die Frage ob der Bund jetzt eine Lösung in Angriff nimmt. Und wann er das tut. Wenn ich im BMI sitzen würde, dann hätte ich erstmal alles notwendige erledigt. Rundschreiben ist raus. Ansprüche bleiben gewahrt. Jetzt sollen sich erstmal Gerichte mit der Bundesbesoldung auseinander setzen. Denn das haben sie noch nicht in ausreichender Form getan. Oder habt ihr schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bundesbesoldung in der Hand gehabt? Ich nicht. NRW, B, SH, und und und. Aber Bundesbesoldung stand da noch nirgends. Und so lang kann ich mich immer darauf zurückziehen….. „ja, wir können sagen nicht alles ist verfassungsgemäß. Es gibt starke Indizien, aber……. Was genau wissen wir noch nicht“! Seit 20 Seiten liest man hier ne Diskussion wann eine Mindestbesoldung erfüllt ist und wann nicht. FUBAR.
Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los?
Julian, du bist einer der Vernünftigen hier

, aber bei deiner Argumentation muss ich ein wenig dazwischengehen.
„Erst wenn man weiß, welchen Weg das BMI geht… davor ist alles Makulatur.“Nein. Das ist schlicht falsch.
Der Weg des BMI ist in dieser Frage irrelevant, weil der rechtliche Rahmen längst feststeht.
Die Vorgaben kommen aus Karlsruhe, nicht aus der Wilhelmstraße.
Das BMI hat nichts zu „entscheiden“, sondern umzusetzen.
„Rundschreiben ist raus, Ansprüche gewahrt.“Das Rundschreiben ist das absolute Minimum, das eine Verwaltung tun kann, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen.
Es verhindert Verjährung... weiter nichts.
Wer das als „notwendige Maßnahmen erledigt“ verkauft, setzt die Messlatte so tief, dass sie im Teppich verschwindet.
„Jetzt sollen erstmal die Gerichte die Bundesbesoldung bearbeiten.“Auch das ist sachlich falsch.
Die Gerichte...genauer: das höchste Gericht, haben das längst getan.
Es existieren detaillierte, verbindliche Prüfmaßstäbe.
Da gibt es nichts „erstmal abzuwarten“.
Wer jetzt auf nachgeordnete Rechtsprechung verweist, missversteht das System vollständig.
„Seit 20 Seiten Mindestbesoldung, Mindestbesoldung…“Ja...

weil das der Kern ist.
Die Mindestabstände sind nicht Beiwerk, sondern der Dreh- und Angelpunkt der gesamten verfassungsrechtlichen Prüfung.
Ohne sie ergibt die Diskussion keinen Sinn.
Wer darüber hinweggeht, diskutiert nicht über Alimentation, sondern über persönliche Befindlichkeiten.
„Warum sagt der Bund nichts?“Weil eine ehrliche Antwort für die Bundesregierung ein haushaltspolitischer Erdrutsch wäre.
Eine verfassungskonforme Alimentation des Bundes kostet zweistellige Milliardenbeträge.
Kein Ministerium wird freiwillig kommunizieren, dass man sich jahrelang sehenden Auges im verfassungswidrigen Raum bewegt hat....und dass die Korrektur den Haushalt in einer Größenordnung belastet, die man politisch nicht vertreten will.
Wie ich bereits mehrfach schrieb:
Der Bund steht in dieser Frage nicht „ohne Position“ da ... er steht mit dem Rücken zur verfassungsrechtlichen Wand. Das Schweigen ist kein Zeichen von Bedachtsamkeit, sondern Ausdruck eines strukturellen Politikversagens, das man kommunikativ notdürftig kaschiert. Die Fakten sind eindeutig, die Rechtslage unverrückbar, und die Kosten unausweichlich. Wer an eine selbstinitiierte Lösung des Gesetzgebers glaubt, verwechselt politischen Selbsterhalt mit rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit.