Grob wurde das Abstandsgebot in solchen Jahren fast immer berührt, wenn nicht gar verletzt, in denen die Steigerung nicht in %, sondern in einem Festbetrag/Mindestbetrag ausgedrückt wurde. Dort, wo sich der Schnitt zwischen fixer und prozentualer Steigerung befand, wurde das Gebot höchstwahrscheinlich zuerst verletzt. Beim Bund war der Schnitt oft bei A6/ A7 / A8 angesiedelt.
Beispiele:
• 01.03.2014: +2,8 % mindestens 84,11 €, abzüglich 0,2 Prozentpunkte gemäß § 14a BBesG
• zum 01.04.2021: + 1,4 % mindestens 50 Euro Besoldungsanhebung
Ab hier bestünde Handlungsbedarf bis hoch hinein in die höheren Besoldungsgruppen.
Aber wer weiß, was daraus gemacht wird?