Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 255960 times)

BVerfGBeliever

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,018
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2160 am: 04.12.2025 18:24 »
Also du bist immer noch der Meinung, eine Besoldungsstruktur, die einen 2k oder 3k Beamten unter die MÄE Grenze drückt ist GG konform????

Oder glaubst du nicht daran, dass es eine solche Besoldungsstruktur geben könnte wenn Prüfkriterien und MÄE der 4k erfüllt sind.

Du wirst leider gerade mal wieder ziemlich anstrengend.

Sämtliche deiner wirren Gedankenspiele, die irgendeine Verknüpfung zwischen irgendeiner Single/2K/3K-Besoldung und irgendeinem MÄE beinhalten, entbehren jeglicher Grundlage. Durgi hatte dies vor drei Tagen wunderbar knackig zusammengefasst (Unterstreichungen durch mich). Die notwendige Transferleistung, "Single" durch "2K" bzw. "3K" zu ersetzen, traue ich dir einfach mal zu:

Was viele in der Debatte konsequent übersehen: Das BVerfG prüft ausschließlich den kleinsten 4K-Beamten, weil dessen Existenzminimum den absoluten Untergrenzwert definiert. Der Single ist keine Sonderkategorie und bekommt auch keine eigene Pruefmatrix. Sein Niveau ergibt sich zwingend aus der verfassungsrechtlichen Logik, nicht aus irgendwelchen konstruierten Nebenrechnungen. Wer weiterhin mit „Single-Vergleichen“ argumentiert, operiert an der Systematik vorbei. Die Normuntergrenze wird nicht zweimal bestimmt.

[Darüber hinaus wird bei einer verfassungsgemäßen 4K-Mindestbesoldung, also insbesondere mit einem in der Höhe begrenzten Familienzuschlag, wie erwähnt sowieso niemals ein Single-, 2K- oder 3K-Beamter deine imaginäre Grenze reißen, aber das nur am Rande.]



Sprich die Vermessenheit das man glaubt, dass die Prüfkriterien nur in einer Richtung gelten.
Es ist eine Korridor von plus/minus 5% der Prüfkriterien einzuhalten für die Singlebesoldung in der Endstufe!

Eine Verletzung des Alimentationsprinzips kann selbstverständlich nur durch eine zu niedrige Besoldung induziert werden. Nach oben gibt es seitens des BVerfG hingegen (logischerweise) keinerlei Begrenzung..

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2161 am: 04.12.2025 18:44 »
Ich hab’s ja parallel ebenso für 1K in BaWü gerechnet und jeder, der glaubt 1K 80% wäre irgendwo in Deutschland kein Armutsgarant, darf sich gerne melden. Auch wenn Armut offiziell bei 60% stattfindet. Aber da ist dann bürgi die bessere option

Kindsvater4x

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2162 am: 04.12.2025 18:55 »
Ich hörte heute vom DBwV, dass eine Einmalzahlung im Sommer 2026 geplant ist.
Sollen dafür die 1,2 Mrd. verwendet werden die für die Auswirkungen des Beschlusses von 2020 angedacht waren ? Das Geld ist ja da, warum also nicht zweckmäßig verwenden.  Vermutlich in der Voraussicht, dass ein neuer Gesetzentwurf noch eine Weile auf sich warten lässt.
Die Info ist von gestern und „intern“ von der Verbandsführung geteilt worden.
Kann das jemand aus anderen Gewerkschaften oder die „Insider“ aus Berlin bestätigen ?


Nautiker1970

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 222
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2164 am: 04.12.2025 19:16 »
Die zeitnahe Geltendmachung ist ein (gesetzlicher) Ausschlussgrund, den das Verwaltungsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat. Amen.

Man kann sich bitte nochmal das letzte Hamburger Urteil anschauen, welche großen Hürden das Gericht genommen hat, um über diesen Punkt hinwegzukommen.

„Die Einrede der Verjährung gegenüber Besoldungsansprüchen ist unzulässig, wenn der Beamte durch das Verhalten der Behörde veranlasst worden ist, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen.“

https://www.bverwg.de/150606U2C14.05.0

Dieser Rechtsgedanke muss auch gelten, wenn eine „zeitnahe Geltendmachung“ einer unzureichenden Besoldung deshalb unterbleibt, weil der DH mittels eines Rundschreibens genau darauf verzichtet (eben weil er sich dieses Umstandes bereits bewusst ist).
« Last Edit: 04.12.2025 19:25 von Nautiker1970 »

Prüfer SH

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 537
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2165 am: 04.12.2025 19:17 »
Schleswig Holstein….. Respekt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2025/20251204_Alimentation?nn=e65d7965-27f2-43e0-b3d4-54a5dcf3a9ba

Beruhigungspille vor der nächsten Sauerei. Warm anziehen und WS einreichen.

Ich habe mir das angehört. Viel heiße Luft. Bisher ist nach meiner Einschätzung keine Abkehr vom "SH-Recht" im Hinblick auf Mehrverdienermodell geplant. Hat den Fokus mehr auf Nominallohnindex gelegt und zwar von linearen Anpassungen gesprochen, aber von "oben" aus gerechnet (bisherige Berechnungen +4,5%). Da werden die Motive mal wieder mehr als deutlich.

Dann wurde noch erzählt, dass ALLE DH von dem Beschluss überrascht wurden (also niemand vor dem 19.11. informiert war) und das alle Rechtskreise am rechnen sind (macht ja auch Sinn), die meisten Änderungsbedarfe anerkennen, aber nicht alle. Soweit kann ich mich erinnern. Es haben aber noch mehrere Leute zugehört, vielleicht können die noch weiter ergänzen? 

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2166 am: 04.12.2025 19:46 »
Die zeitnahe Geltendmachung ist ein (gesetzlicher) Ausschlussgrund, den das Verwaltungsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat. Amen.

Man kann sich bitte nochmal das letzte Hamburger Urteil anschauen, welche großen Hürden das Gericht genommen hat, um über diesen Punkt hinwegzukommen.

„Die Einrede der Verjährung gegenüber Besoldungsansprüchen ist unzulässig, wenn der Beamte durch das Verhalten der Behörde veranlasst worden ist, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen.“

https://www.bverwg.de/150606U2C14.05.0

Dieser Rechtsgedanke muss auch gelten, wenn eine „zeitnahe Geltendmachung“ einer unzureichenden Besoldung deshalb unterbleibt, weil der DH mittels eines Rundschreibens genau darauf verzichtet (eben weil er sich dieses Umstandes bereits bewusst ist).

Das klingt wie ein glatter Fuß-Druchschuss beim BMi

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,162
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2167 am: 04.12.2025 20:01 »
Schleswig Holstein….. Respekt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2025/20251204_Alimentation?nn=e65d7965-27f2-43e0-b3d4-54a5dcf3a9ba

Beruhigungspille vor der nächsten Sauerei. Warm anziehen und WS einreichen.

Ich habe mir das angehört. Viel heiße Luft. Bisher ist nach meiner Einschätzung keine Abkehr vom "SH-Recht" im Hinblick auf Mehrverdienermodell geplant. Hat den Fokus mehr auf Nominallohnindex gelegt und zwar von linearen Anpassungen gesprochen, aber von "oben" aus gerechnet (bisherige Berechnungen +4,5%). Da werden die Motive mal wieder mehr als deutlich.

Dann wurde noch erzählt, dass ALLE DH von dem Beschluss überrascht wurden (also niemand vor dem 19.11. informiert war) und das alle Rechtskreise am rechnen sind (macht ja auch Sinn), die meisten Änderungsbedarfe anerkennen, aber nicht alle. Soweit kann ich mich erinnern. Es haben aber noch mehrere Leute zugehört, vielleicht können die noch weiter ergänzen?

Was ich herausgehört habe ist auch, dass alle DH bei ihren Mehrverdienermodellen bleiben, bis irgendwann einmal das BVerfG darüber entscheiden wird, und das kann dauern, wie wir wissen. Weiß jemand welches Bundesland als erstes das Mehrverdienermodell angewandt hat und ob dazu ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist? Was die FMinisterin noch erwähnte, es kann durchaus sein, dass das BVerfG die 70 Vorlagebeschlüsse wieder an die VerwG zurücksendet, damit diese nach den neuen Vorgaben noch einmal geprüft werden. Anscheinend soll das Saarland und Bremen die nächsten vom BVerfG zu beurteilenden Verfahren sein.

Prüfer SH

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 537
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2168 am: 04.12.2025 20:04 »
Schleswig Holstein….. Respekt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2025/20251204_Alimentation?nn=e65d7965-27f2-43e0-b3d4-54a5dcf3a9ba

Beruhigungspille vor der nächsten Sauerei. Warm anziehen und WS einreichen.

Ich habe mir das angehört. Viel heiße Luft. Bisher ist nach meiner Einschätzung keine Abkehr vom "SH-Recht" im Hinblick auf Mehrverdienermodell geplant. Hat den Fokus mehr auf Nominallohnindex gelegt und zwar von linearen Anpassungen gesprochen, aber von "oben" aus gerechnet (bisherige Berechnungen +4,5%). Da werden die Motive mal wieder mehr als deutlich.

Dann wurde noch erzählt, dass ALLE DH von dem Beschluss überrascht wurden (also niemand vor dem 19.11. informiert war) und das alle Rechtskreise am rechnen sind (macht ja auch Sinn), die meisten Änderungsbedarfe anerkennen, aber nicht alle. Soweit kann ich mich erinnern. Es haben aber noch mehrere Leute zugehört, vielleicht können die noch weiter ergänzen?

Was ich herausgehört habe ist auch, dass alle DH bei ihren Mehrverdienermodellen bleiben, bis irgendwann einmal das BVerfG darüber entscheiden wird, und das kann dauern, wie wir wissen. Weiß jemand welches Bundesland als erstes das Mehrverdienermodell angewandt hat und ob dazu ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist? Was die FMinisterin noch erwähnte, es kann durchaus sein, dass das BVerfG die 70 Vorlagebeschlüsse wieder an die VerwG zurücksendet, damit diese nach den neuen Vorgaben noch einmal geprüft werden. Anscheinend soll das Saarland und Bremen die nächsten vom BVerfG zu beurteilenden Verfahren sein.

Das dürfte jeweils SH gewesen sein. Liegt in Form einer Verfassungsbeschwerde in KarlsRuhe.

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2169 am: 04.12.2025 21:04 »
Schleswig Holstein….. Respekt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2025/20251204_Alimentation?nn=e65d7965-27f2-43e0-b3d4-54a5dcf3a9ba

Beruhigungspille vor der nächsten Sauerei. Warm anziehen und WS einreichen.

Ich habe mir das angehört. Viel heiße Luft. Bisher ist nach meiner Einschätzung keine Abkehr vom "SH-Recht" im Hinblick auf Mehrverdienermodell geplant. Hat den Fokus mehr auf Nominallohnindex gelegt und zwar von linearen Anpassungen gesprochen, aber von "oben" aus gerechnet (bisherige Berechnungen +4,5%). Da werden die Motive mal wieder mehr als deutlich.

Dann wurde noch erzählt, dass ALLE DH von dem Beschluss überrascht wurden (also niemand vor dem 19.11. informiert war) und das alle Rechtskreise am rechnen sind (macht ja auch Sinn), die meisten Änderungsbedarfe anerkennen, aber nicht alle. Soweit kann ich mich erinnern. Es haben aber noch mehrere Leute zugehört, vielleicht können die noch weiter ergänzen?

Was ich herausgehört habe ist auch, dass alle DH bei ihren Mehrverdienermodellen bleiben, bis irgendwann einmal das BVerfG darüber entscheiden wird, und das kann dauern, wie wir wissen. Weiß jemand welches Bundesland als erstes das Mehrverdienermodell angewandt hat und ob dazu ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist? Was die FMinisterin noch erwähnte, es kann durchaus sein, dass das BVerfG die 70 Vorlagebeschlüsse wieder an die VerwG zurücksendet, damit diese nach den neuen Vorgaben noch einmal geprüft werden. Anscheinend soll das Saarland und Bremen die nächsten vom BVerfG zu beurteilenden Verfahren sein.

Also die SH Website passt nicht zu 2025. ein Archiv gibts zwar aber da ist nur eine lobhudelei von Steinmeier hinterlegt. Ich wollte ab 10:00 reinhören aber die Damen und Herren für das Radio B haben sich nicht beflissen pünktlich zu sein. Das ganze Bundesland ist ein (nordisch) shiet-hole. Ohne hole weil alles so flach ist. Wenn jemand da fussläufig vorbeikommt kann er ja mal nach ner Aufzeichnung fragen. Die pack ich dann aufs Grammophon.

Wenn SH diesen Weg mit Nominallohn und linear gehen will werden wir die Spreizung schneller sehen als geahnt. Ich schlage dann in der Klage schonmal vor das BVerfG möchte in diesem Punkt vom Nominallohn abrücken und Reallöhne verwenden und diese auf 150% aufbohren.
« Last Edit: 04.12.2025 21:11 von Böswilliger Dienstherr »

Prüfer SH

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 537
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2170 am: 04.12.2025 21:06 »
Schleswig Holstein….. Respekt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2025/20251204_Alimentation?nn=e65d7965-27f2-43e0-b3d4-54a5dcf3a9ba

Beruhigungspille vor der nächsten Sauerei. Warm anziehen und WS einreichen.

Ich habe mir das angehört. Viel heiße Luft. Bisher ist nach meiner Einschätzung keine Abkehr vom "SH-Recht" im Hinblick auf Mehrverdienermodell geplant. Hat den Fokus mehr auf Nominallohnindex gelegt und zwar von linearen Anpassungen gesprochen, aber von "oben" aus gerechnet (bisherige Berechnungen +4,5%). Da werden die Motive mal wieder mehr als deutlich.

Dann wurde noch erzählt, dass ALLE DH von dem Beschluss überrascht wurden (also niemand vor dem 19.11. informiert war) und das alle Rechtskreise am rechnen sind (macht ja auch Sinn), die meisten Änderungsbedarfe anerkennen, aber nicht alle. Soweit kann ich mich erinnern. Es haben aber noch mehrere Leute zugehört, vielleicht können die noch weiter ergänzen?

Was ich herausgehört habe ist auch, dass alle DH bei ihren Mehrverdienermodellen bleiben, bis irgendwann einmal das BVerfG darüber entscheiden wird, und das kann dauern, wie wir wissen. Weiß jemand welches Bundesland als erstes das Mehrverdienermodell angewandt hat und ob dazu ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist? Was die FMinisterin noch erwähnte, es kann durchaus sein, dass das BVerfG die 70 Vorlagebeschlüsse wieder an die VerwG zurücksendet, damit diese nach den neuen Vorgaben noch einmal geprüft werden. Anscheinend soll das Saarland und Bremen die nächsten vom BVerfG zu beurteilenden Verfahren sein.

Also die SH Website passt nicht zu 2025. ein Archiv gibts zwar aber da ist nur eine lobhudelei von Steinmeier hinterlegt. Ich wollte ab 10:00 reinhören aber die Damen und Herren für das Radio B haben sich nicht beflissen pünktlich zu sein. Das ganze Bundesland ist ein (nordisch) shiet-hole. Ohne hole weil alles so flach ist. Wenn jemand da fussläufig vorbeikommt kann er ja mal nach ner Aufzeichnung fragen. Die pack ich dann aufs Grammophon.

Kannst sie dir auch einfach im Länderforum hier besorgen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,307
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2171 am: 04.12.2025 21:11 »
Das kam ja wirklich total überraschend, dieses Urteil und der Tenor des Urteilsverkündung erst recht. Da konnte man wirklich nicht mit rechnen. Na sowas.

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2172 am: 04.12.2025 21:15 »
Schleswig Holstein….. Respekt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2025/20251204_Alimentation?nn=e65d7965-27f2-43e0-b3d4-54a5dcf3a9ba

Beruhigungspille vor der nächsten Sauerei. Warm anziehen und WS einreichen.

Ich habe mir das angehört. Viel heiße Luft. Bisher ist nach meiner Einschätzung keine Abkehr vom "SH-Recht" im Hinblick auf Mehrverdienermodell geplant. Hat den Fokus mehr auf Nominallohnindex gelegt und zwar von linearen Anpassungen gesprochen, aber von "oben" aus gerechnet (bisherige Berechnungen +4,5%). Da werden die Motive mal wieder mehr als deutlich.

Dann wurde noch erzählt, dass ALLE DH von dem Beschluss überrascht wurden (also niemand vor dem 19.11. informiert war) und das alle Rechtskreise am rechnen sind (macht ja auch Sinn), die meisten Änderungsbedarfe anerkennen, aber nicht alle. Soweit kann ich mich erinnern. Es haben aber noch mehrere Leute zugehört, vielleicht können die noch weiter ergänzen?

Was ich herausgehört habe ist auch, dass alle DH bei ihren Mehrverdienermodellen bleiben, bis irgendwann einmal das BVerfG darüber entscheiden wird, und das kann dauern, wie wir wissen. Weiß jemand welches Bundesland als erstes das Mehrverdienermodell angewandt hat und ob dazu ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist? Was die FMinisterin noch erwähnte, es kann durchaus sein, dass das BVerfG die 70 Vorlagebeschlüsse wieder an die VerwG zurücksendet, damit diese nach den neuen Vorgaben noch einmal geprüft werden. Anscheinend soll das Saarland und Bremen die nächsten vom BVerfG zu beurteilenden Verfahren sein.

Also die SH Website passt nicht zu 2025. ein Archiv gibts zwar aber da ist nur eine lobhudelei von Steinmeier hinterlegt. Ich wollte ab 10:00 reinhören aber die Damen und Herren für das Radio B haben sich nicht beflissen pünktlich zu sein. Das ganze Bundesland ist ein (nordisch) shiet-hole. Ohne hole weil alles so flach ist. Wenn jemand da fussläufig vorbeikommt kann er ja mal nach ner Aufzeichnung fragen. Die pack ich dann aufs Grammophon.

Kannst sie dir auch einfach im Länderforum hier besorgen.

Habs danke
Wer sich nicht das Vorgeplänkel nicht anhören möchte, ab Minute 07:45 geht's los.

https://fromsmash.com/Finanzausschuss

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,162
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2173 am: 04.12.2025 22:16 »
Noch etwas ist mir aufgefallen, dass die alte Mindestalimentation, also 15 % über Grundsicherung, und die neue Mindestalimentation, 80 % von MÄE, nach Angaben des FMin von SH fast genau gleich für 2024 waren. Wenn man bedenkt, dass die Gesetzgeber die alte Mindestalimentation fast immer falsch berechnet haben, so wie es Swen immer wieder festgestellt hat, kann es sein ,dass die Beamten in manchen BLändern evtl. schlechter abschneiden, als mit der alten Berechnung.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,307
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2174 am: 04.12.2025 22:22 »
Kann sein, ich finde die Lösung mit dem Medianäquivalenteinkommen deutlich leichter zu eruieren und der Schwenk ist ja auch sachlich  begründet, insofern begrüße ich das.