@Swen
Verstehe ich es richtig oder habe ich ein Nagel im Kopf: Die gesamte deutsche Besoldungsentwicklung seit 1996 war falsch justiert. Und das BVerfG hat nun ungewollt (oder gewollt) das Licht darauf gerichtet.
KI-TEXT (weil ich selbst dort schon recherchiert habe)
Ab Mitte der 1990er Jahre kam es zu mehreren Einschnitten, die man zusammengefasst als Bruch der bisherigen Besoldungssystematik bezeichnen kann. Zum 1. Januar 1996 wurde der Familienleistungsausgleich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 neu geordnet. Das Kindergeld wurde steuerlich neu verankert und stärker mit Kinderfreibeträgen verzahnt, gleichzeitig wurden für den öffentlichen Dienst besondere Übergangsregelungen geschaffen, weil Familienzuschlag und Kindergeld bis dahin eng aufeinander abgestimmt waren.
Damit begann der Staat, kindbezogene Leistungen teilweise aus dem klassischen Besoldungsrecht „herauszulösen“ und stärker ins allgemeine Steuer- und Sozialrecht zu verlagern, statt den Mehrbedarf für Kinder fast vollständig über Familienzuschlag/Ortszuschlag und ein ergänzendes Kindergeld innerhalb der Besoldungslogik zu regeln.Parallel dazu endet 1996 die Zeitspanne, für die das Bundesverfassungsgericht später in seiner Entscheidung von 1999 (BVerfGE 99, 300) festgestellt hat, dass die Besoldung
kinderreicher Beamter in den
Jahren 1988 bis 1996 verfassungswidrig zu niedrig war.
Hinzu kommt das Dienstrechtsreformgesetz 1997, das zum 1. Juli 1997 in Kraft trat und das Beamtenrecht insgesamt modernisieren sollte. Es bereitete den Weg für Leistungsprämien und -zulagen und griff in die Struktur der Besoldungstabellen ein (Stufenlogik, Erfahrungsbezug usw.).
Damit begann eine langsame Abkehr von einem rein status- und dienstaltersorientierten System hin zu stärker differenzierten, leistungs- und erfahrungsbezogenen Elementen. Zusammengenommen – der Systemwechsel beim Familienleistungsausgleich 1996, das BVerfG-Urteil mit Blick auf die alte Logik bis 1996 und die strukturellen Änderungen durch das Dienstrechtsreformgesetz 1997 – ergibt sich genau jene Bruchstelle 1996/1997, auf die du dich beziehst.
Mein Text:
Wenn also Karlsruhe 1996 als Startpunkt wählt sagt es
meiner Ansicht nach folgendes:
- Alles mit Kinderkram bitte separat! Eher über Grundgehalt und Steuern verbessern/integrieren.
- Für Kinder gab es damals schon zu wenig! Muss also auch (anm. von mir: im Grundgehalt) berücksichtigt werden
- 1997 -> Anstatt Status und Dienstalter: Leistung und Erfahrung
Was haben wir aber im spätestens letzten Jahrzehnt gesehen?
Familie bildet Besoldung. Anstatt Amt, Leistung und Erfahrung bildet Besoldung. Vergoldete Kinder.
Meine bescheidenen Ansicht nach sieht Karlsruhe die Welt in Ordnung. Und wie hier bereits erwähnt wurde, werde ich mich, wenn ich die Zeit auch finde, gerne mal nach dem Prekariat in 1996 umschauen, falls ich die daten bekomme.