Da ich Zugriff auf die politischen Denkprozesse habe: Manche sind schon ziemlich deckungsgleich.
Und da ich ja lernfähig und interessiert bin: welche ungeahnten Spielräume; welche sollen das bitte sein? Nicht so kryptisch, sondern Fakten auf den Tisch, damit man sie rechtlich auseinandernehmen kann 
Rd. 70 der aktuellen Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht geht – jedenfalls auf der Grundlage des vom Berliner Besoldungsgesetzgeber für den Prüfungszeitraum gewählten Besoldungsmodells – grundsätzlich davon aus, dass der Gesetzgeber die Besoldung so bemessen wollte, dass eine vierköpfige Familie durch einen Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen unterhalten werden kann, ohne dass es weiterer Einkommensquellen – etwa einer Nebentätigkeit oder der Erwerbstätigkeit des Ehegatten – bedarf (vgl. BVerfGE 155, 1 <24 Rn. 47>; Blackstein/Diesterhöft, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 6, 2022, S. 153 <189>).
Damit könnte man nun meinen, das Partnereinkommen wäre tot. Ist es auch, aber nur für die Berliner Besoldung im Prüfzeitraum.
Die Formulierung "jedenfalls" lässt zu, dass das BVerfG auch andere Besoldungsmodelle für denkbar hält.
Darüber hinaus billigt es dem Dienstherren in Rd. 55 einen weiten Entscheidungsspielraum zu.
Niemand hier will das Partnereinkommen. Alle halten es für verfassungswidrig. Da es aber noch nicht explizit gerichtlich beurteilt wurde, ist hier die Tür für die Dienstherrn offen. Ein paar Jahre gedrückte Besoldung, einige tausend, aber nicht alle Widersprüche und schon bares Geld gespart.