Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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matthew1312

Zitat von: Hugo am 18.12.2025 17:19
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/erwerbsbeteiligung-eltern.html#:~:text=Die%20Erwerbsbeteiligung%20von%20Eltern%20mit,der%20Eltern%20mit%20zwei%20Kindern.

Aha...
Die werden eine Aufforderung nach dem IFG kriegen.

Mit folgenden Fragen:

Woraus ergibt sich für dieses nachgeordnete Sachwalteramt die Kompetenz (im doppelten Sinne) für eine solch weitreichende Einschätzung?

Wo ist der Prüfvermerk?

Wie viele Personen mit Befähigung zum Richteramt haben das federführend, mitzeichnend, billigend, freigebend etc. bearbeitet?

Welche Parteimitgliedschaft haben die mit dieser Verlautbarung befassten Personen?

Hat jemand äußerungsrechtlich geprüft, ob eine solche öffentliche Positionierung überhaupt zulässig ist?

Gab es Remonstrationen?

***

Die Figuren werden um ehrliche Arbeit nicht herumkommen hahaha

bebolus


Goldene Vier

Neue Presse Hannover:

Hannover.
Müssen die rund 142.000 Beamten des Landes um ihre Sonderzahlung für 2025 bangen? Oder muss das Land am Ende gar mehr berappen, als die geplanten 500 bis 800 Euro pro Person. Fakt ist: Der in dieser Woche vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf kann so nicht im Landtag beschlossen werden, weil er nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Der Gesetzentwurf von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sah vor, dass aktive Beamte und Richter die Sonderzahlung erhalten. Beamte in den Besoldungsgruppen A5 bis A8 einmalig 800 Euro, die übrigen Besoldungsgruppen, also auch Spitzenverdiener, 500 Euro. Beamtenvertreter hatten ein deutlich höheres Grundgehalt gefordert und sich dabei auf ein aktuelles Gerichtsurteil berufen. Sie dürften sich jetzt bestätigt sehen.

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 überwiegend verfassungswidrig war. Die Entscheidung enthält neue Maßstäbe zur Prüfung von Mindestbesoldung und fortlaufender Anpassung an wirtschaftliche Verhältnisse.

Das Urteil wurde bereits Mitte November veröffentlicht. Laut Finanzministerium konnte es wegen der laufenden Verbandsbeteiligung nicht berücksichtigt werden. ,,Deshalb wird eine Auseinandersetzung mit möglichen Auswirkungen auf das laufende Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren erfolgen", sagte Ministeriumssprecher Johannes Pepping. Das Finanzministerium berechne die möglichen Auswirkungen.

Die Opposition sieht allerdings die Landesregierung in der Verantwortung und nicht die Fraktionen. ,,Wir sind irritiert darüber, dass ein Gesetzentwurf, der gerade erst das Kabinett verlassen hat, jetzt schon wieder korrigiert werden muss", sagte der CDU-Finanzpolitiker Ulf Thiele. Ausgerechnet bei der Bezahlung der Landesbediensteten, die ohnehin gerade verfassungsrechtlich angegriffen werde, stärke das nicht das Vertrauen in die Arbeit des Finanzministers.

Gewerkschaften beklagen, dass die Besoldung in Niedersachsen weiterhin nicht angemessen sei und fordern ein 13. Monatsgehalt. Solange der garantierte Abstand zwischen Grundsicherung und Besoldung sowie Abstände zwischen den Besoldungsstufen ,,nicht zu 100 Prozent eingehalten werden, besteht akuter Handlungsbedarf", sagte der Landeschef der Polizeigewerkschaft GdP, Kevin Komolka.

Böswilliger Dienstherr

Das spiegelt meine kurzen Kommentare von vorhin wider bezogen auf den Gesetzentwurf.

netzguru

"Des Weiteren wendet sich der NBB dagegen, dass für die Versorgungsempfängerinnen und Ver-
sorgungsempfänger keine Sonderzahlung vorgesehen ist.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bezieht
sich bisher ausschließlich auf aktive Beamtinnen und Beamte. Dass sich die Versorgung der Ruhe-
standsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten aus dem letzten Amt bemisst, bedeutet nicht, dass
das Ruhegehalt die Höhe der Dienstbezüge erreichen muss. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, dass das Ruhegehalt niedriger ist als die Dienstbezüge während des aktiven Diens-
tes. Der Gesetzgeber ist dementsprechend auch nicht verpflichtet, bei Anpassungen der Dienstbe-
züge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten (Bun-
desverfassungsgericht, Beschluss vom 02.06.2001 - 2 BvR 571/00 -). So darf der Gesetzgeber im
Rahmen einer typisierenden Betrachtung davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf der Ruhe-
standsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten geringer ist als derjenige der aktiven Beamtinnen und
Beamten (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -). Nach derselben
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht verfassungswidrig, dass der höchstens
erreichbare Ruhegehaltssatz durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 von ehemals 75 auf
71,75 % der Dienstbezüge abgesenkt wurde. Ein geringerer Alimentationsbedarf von Versorgungs-
empfängerinnen und Versorgungsempfängern gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten wurde
vom Bundesverfassungsgericht auch im Zusammenhang mit der Differenzierung bei der Gewäh-
rung einer Sonderzahlung festgestellt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2003
- 2 BvL 19/02 -). Auch die Höhe der amtsabhängigen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen
Beamtenversorgungsgesetzes - NBeamtVG) wie auch der amtsunabhängigen (§ 16 Abs. 3 Satz 2
NBeamtVG) Mindestversorgung als absolute Untergrenze der amtsangemessenen Alimentation
wurde bisher durch die Rechtsprechung nicht infrage gestellt.
Daraus lässt sich folgern, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mindest-
abstand zum Grundsicherungsniveau sich nicht ohne Weiteres auf Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger übertragen lässt. Eine Notwendigkeit zur Gewährung des zusätzlichen
Auffangbetrages für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger war somit nicht ge-
geben."

Wenn ich das Lese und Übersetze:
Versorgungsempfänger können unter das Grundsicherungsniveau fallen.
Sollen die erstmal Klagen und durch den natürlichen Verfall erleben die kein Urteil oder der staatliche Vormund der bei einigen kommen kann beendet alles.

Versorgungsempfänger werden so, zu Empfänger von ... oder FlaschenSammler. Der Partner kann auch im Alter nicht mehr arbeiten, so fehlt der weitere Hinzuverdienst 6 672,00 Euro.

Bitte Meinungen dazu.

Ozymandias

Der Partner erhält aber höchstwahrscheinlich irgendeine Art von Rente im Alter und Kinder waren früher eher selten im Alter. Heutzutage ist aber alles möglich.

Im Schwesterthema im Länderforum wurde zu Bayern gerade vorgerechnet, dass die Besoldung ohne Partnereinkommen nur bei 38k netto liegt, die Grundsicherung aber bei 42k.
Für junge Witwer gibt es aus der GRV keinerlei Leistung. Meines Wissens nach erst ab ca. 47. Jemand kann nicht dazu gezwungen werden, erneut einen arbeitsfähigen Partner zu heiraten. Diese Personengruppe könnte das fiktive Partnereinkommen m.E. im Rekordtempo stürzen.

Zur Versorgung:
Die Aussage ist lediglich ein Taschenspielertrick der bereits bei der Corona-Prämie benutzt. Auch diese wurde nur an aktive Beamte bezahlt. Lediglich wahr ist, dass das BVerfG sich bislang zur Versorgung nicht geäußert hat. Es liegen aber mehrere Verfahren dazu vor. Besoldung und Versorgung sind bislang so stark verknüpft, dass die Rechtsprechung kaum abweichen wird. Auch hier wird wieder mangelnde Klarheit und Schnelligkeit des BVerfG ausgenutzt.

netzguru

#3216
Zitat von: Ozymandias am 19.12.2025 23:40
Der Partner erhält aber höchstwahrscheinlich irgendeine Art von Rente im Alter und Kinder waren früher eher selten im Alter. Heutzutage ist aber alles möglich.

Hallo,

es gibt auch noch Dienstunfälle, mit 75% bin ich unter W(B)ürgergeld.
Kinder sind auch noch da und das min. noch 10 Jahre  ;D
Rente muss nicht jeder erhalten (erst ab 65 + XXXX was kommt noch) und dann noch wenig Rente.

netzguru

Grundsicherungsniveau 40 340,04 Euro 100,00 %
Mindestverdienst 46 391,05 Euro 115,00 %
Nettoalimentation 39 810,00 Euro
Hinzuverdienst + 6 672,00 Euro
Familienverdienst 46 482,00 Euro 115,23 %

Abzug von Fahrtkosten, Reinigung der Kleidung usw. beim Hinzuverdienst, Absetzen geht nicht pauschal Versteuert.

500 €
45 982,00 € nix 115 %

clarion

Die Mindestversorgung müsste sich auch nach dem Medianäquivalenteinkommen richten, allerdings nur auf zwei Personenen berechnet, da der Versorgungsempfänger typischerweise keine Kinder mehr haben. Falls doch Kinder im Haushalt sind, muss das m.E. durch Zuschläge geregelt werden.  Und mal davon ab, glaube ich nicht, dass es ohne Anhebung der Grundbesoldung gehen wird und davon würden Versorgungsempfänger auch profitieren.

HansGeorg

Zitat von: clarion am Gestern um 08:20
und davon würden Versorgungsempfänger auch profitieren.

In Schleswig-Holstein hat man 2022 die unteren Besoldungsgruppen gestrichen (worauf sich ja die Mindestbesoldung bezieht) und gleichzeitig den Prozentwert der Mindestbesoldung abgesenkt. Also kein Vorteil für diese Personengruppe.

Ozymandias

                      Bayern-Wert
Wären dann 1,5*2328*0,8= 2793.60 Euro netto
Derzeit Mindestperson eher bei knapp bei ca. 2100 Euro Brutto.

Diese Verfahren aus Hamburg liegen z.B. auch schon seit 5 Jahren beim BVerfG.
https://openjur.de/u/2309445.html
Vielleicht könnte man einfach mal alles vernünftig regeln, aber es wird einfach nur auf die nächste Trickserei gewartet und dann muss erneut 15 Jahre geklagt werden.


Verfassungsmäßige

Die Klage wurde in Hamburg 2012 eingereicht, 2020 dann als Vorlage ans BVerfG... Meine Güte, wir haben 2026 gleich, da kann man nicht von Rechtsschutz mehr sprechen.

Rentenonkel

Zitat von: Goldene Vier am 18.12.2025 14:07
Bayern ist mit der Prüfung der Auswirkungen der BVerfG Entscheidung schon durch:

https://www.lff.bayern.de/

Geschichten aus dem Paulaner Garten

@Hugo:

Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Erwerbstätige im Sinne der Inter­nationalen Arbeits­organisation (ILO)-Definition sind Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nach­gehen beziehungs­weise in einem Arbeits­verhältnis stehen (Arbeitneh­merin­nen und Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Handwerk oder eine Land­wirtschaft betreiben oder als mithelfende Familien­angehörige im Betrieb eines Familien­mitgliedes mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen.

Einbezogen sind ferner Soldatinnen und Soldaten und Personen in Freiwilligen­diensten. Als Erwerbstätige gelten auch Personen, die vorüber­gehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeits­platz verbunden sind (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung, Mutter­schafts- und Eltern­urlaub, Schlecht­wettergeld und so weiter). Die Bedeutung des Ertrages der Tätigkeit für den Lebens­unterhalt ist hierbei irrelevant.

Wenn man die Ausgangsfrage anders stellt, nämlich wie sich die Erwerbstätigkeit verteilt, kommt man zu dem Ergebnis, dass sich in etwa der Hälfte der Familien mit zwei Kindern und mehr Kindern die Eltern eine Vollzeitstelle teilen. Bei drei und mehr Kindern hat tatsächlich in 2/3 der Haushalte nur ein Elternteil ein Einkommen. In den Familien, in denen tatsächlich beide berufstätig sind, und mindestens zwei Kinder haben, geht in etwa der Hälfte der Familien einer nur einer geringfügigen Beschäftigung nach.

(Diese Statistiken hatte ich bereits in einem früheren Post veröffentlicht, muss irgendwo auf den letzten 100 Seiten sein  ;D)

@Ozymandias: Junge Witwer bekommen auch die große Witwerrente, wenn sie zwar unter 47 Jahre alt sind, aber ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahre erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind. Ansonsten gibt es in jedem Fall mindestes 2 Jahre lang die kleine Witwerrente, die allerdings nicht 55 % sondern nur noch 25 % beträgt.

Allerdings gilt das auch nur bis 47 Jahre. Dabei ist die Altersgrenze je nach Todestag stufenweise von 45 Jahren auf 47 Jahre angehoben worden, parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze. Es kommt also auch noch auf den Zeitpunkt des Todes an, ob es zwischen 45 und 47 Jahre ist. Sobald der Witwer das Alter erreicht hat, und bis dahin nicht wiedergeheiratet hat, kann er dann erneut einen Antrag stellen und dann würde ab da die Witwerrente gezahlt. Viele wissen das leider nicht und gehen so leer aus, nicht weil das Gesetz es nicht vorsieht, sondern weil sie es einfach versäumen, noch ein paar Jahre nach dem Tod des Ehepartners erneut einen Antrag zu stellen.

Es gibt allerdings eine Einkommensanrechnung und je nachdem, wer verstorben ist, kommt eventuell als Alternative auch ein Rentensplitting in Verbindung mit einer Erziehungsrente in Frage. Das ist allerdings extrem komplex und bedarf regelmäßig einer Beratung.

@Durgi:

Auch von mir ein wow für Deinen Beitrag.

Ich bin aktuell in der komfortablen Situation, dass ich es mir leisten kann, jährlich Widerspruch einzulegen und dann alle paar Jahre die fette Nachzahlung genießen zu können. Allerdings habe ich auch andere Zeiten erlebt. Mit einer niedrigen Besoldungsstufe und Erfahrungsstufe und fünf Kindern war es nicht einfach, mit einer prekären Besoldung über die Runden zu kommen. Auch ich hatte schon ein weit attraktiveres Angebot aus der PW und auch ich war kurz davor, mal zu wechseln.

All diejenigen Beamtenfamilien, die aktuell tatsächlich prekär besoldet werden, hilft es daher nicht, wenn sie zur WM 2030 mit der Familie nach Portugal fliegen könnten, wenn jetzt das Geld für die Nachhilfe, für die Winterkleidung für die Skifahrt mit der Schule, für empfohlene Fachliteratur zum Vertiefen des Wissens, für den Schwimmkurs, für den Sportverein oder für eine gesunde und ausgewogene Ernährung fehlt. Auch der fehlende gemeinsame Familienurlaub an der Ostsee oder das Puky Fahrrad nützt dem Kind mit 17 Jahren auch nichts mehr. Es gehört allerdings auch zur Selbstverständlichkeit dazu, dass im Gegensatz zur Adenauer Ära die Idee der Alleinverdienerehe, die ja seinerzeit auch so im BGB festgehalten wurde, nicht mehr in allen Fällen die soziale Wirklichkeit widerspiegelt. Allerdings gibt es heute auch sehr viele allein Erziehende, bei denen der Unterhalt nicht immer so gezahlt wird, wie das vielleicht geboten und erforderlich wäre. Wenn sich jedoch Familien aus welchen Gründen auch immer für die Alleinverdienerehe entscheiden, ist das ihr gutes Recht. Das ist dann eine legitime Form, die der Staat auch alimentieren muss. Und da muss man sich doch die Frage stellen, ob das Mehrverdienermodell oder Hinzuverdienermodell denn nur einem gesellschaftlichen Wandel geschuldet ist, oder ob nicht vielmehr die Mieten und andere laufenden Kosten mittlerweile so hoch sind, dass viele Familien mit nur einem Einkommen ohne ergänzende Leistungen gar nicht klar kommen würden. Hier braucht man eigentlich keine goldenen Beamtenkinder, familienpolitisch wären auch andere Lösungen denkbar, möglich und aus meiner Sicht auch absolut wünschenswert, die allen Familien mit Kindern helfen würden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfestellung sind mittlerweile so komplex, dass man ohne tiefgründige Kenntnisse im Sozialrecht und Verwaltungsrecht gar nicht weiß, was man alles so beantragen kann und was einem so zusteht.

Manche gute Beamte haben einfach nicht die Zeit zu warten, bis in Karlsruhe eine Entscheidung getroffen wurde, die Landtagswahlen rum sind, der Finanzminister doch ein ganz kleines Stück die Goldschatulle aufmacht und man als Beamter wie ein Bittsteller die fehlenden Alimente für die letzten 10 Jahre einfordern muss. Da reden wir auch mal schnell über 100.000 EUR brutto, die dem 4 K Beamten in den 10 Jahren einfach fehlen und die er bisweilen einfach auch nicht kompensieren kann. Nach meiner Beobachtung verliert man manchen guten Kopf  unterwegs, selbst wenn man ihn mal für das Berufsbeamtentum gewinnen konnte.

Auch kann man mit einer schlechten Bezahlung den Kampf um die guten Köpfe von vorneherein nicht gewinnen. Ich muss hier keine Sonntagsreden halten, aber in meiner Jugend hat ein Professor hat mit seinen vier Kindern in einer kleinen Villa am Stadtrand gelebt, der Professor von heute wohnt in einem Mehrfamilienhaus im Nachbardorf. Da hat sich in den letzten 50 Jahren etwas verschoben, und das gilt nicht nur für Professoren. Und diese Tendenz, dass man nicht mehr der klügsten und besten Köpfe gewinnt, kann man sehen, wenn man wie ich Einblick in alle drei Gewalten hat: Legislative, Exekutive und vor allem Judikative.

Aktuell gibt es für die Personaler nur zwei Möglichkeiten: Entweder bleiben die Stellen unbesetzt, weil sich keine geeigneten Bewerber auf die Stellen melden, die Arbeiten werden durch Synergieeffekte oder Mehrarbeit anderer erledigt oder bleiben liegen. Durch Arbeitsverdichtung und Mehrarbeit brennen die anderen Mitarbeiter aus und verlassen, entweder innerlich oder pro aktiv, das sinkende Schiff. Alternativ nimmt der Personaler aus den Bewerbern denjenigen, der der vermeintlich beste ist, und stellt ihn ein. Mit etwas Glück und viel Hilfe der alten Hasen kann der dann irgendwann alleine laufen, zumindest solange, wie es nach Schema F läuft. Bei allen Laufbahnen ist mein Eindruck, dass die Abbruch- und Durchfallquote zunimmt. Auch denjenigen, die so gerade eben bestanden haben, bekommen eine Urkunde in die Hand gedrückt. Zu meiner Zeit hätte man denen einen Vertrag als TB angeboten, vielleicht sogar nur auf Zeit. Wenn der einmal eine Urkunde in den Händen hält, wird man den aber bis zu Pension nicht mehr los und irgendwann sind auch die alten Hasen nicht mehr da. Dann steht in den nächsten Beurteilungen nur noch, dass der Beamte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu seiner Zufriedenheit erledigt hat. Wenn man mal den ÖD von innen betrachtet, gibt es natürlich auch überall die Strombergs. Dennoch haben immer noch sehr viele Beamtinnen und Beamte nach meiner Wahrnehmung einen inneren Kompass, der sie antreibt, und trotz allem eine gewisse Selbstdisziplin, durch sie ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen. Wenn sie aber auf Granit stoßen, oder Arbeit von andern übernehmen, ohne dafür gewertschätzt zu werden, dann sind auch diese gut ausgebildeten Leute irgendwann nicht mehr da. Mit etwas Glück findet man sie anderswo als Beamte, aber auch nicht immer.

Auch darf man hin und wieder Zweifel haben, ob die Bewerber tatsächlich mit beiden Füßen auf der FDGO stehen. Wenn also alleine aus historischen Gründen das Berufsbeamtentum das Bollwerk gegen Angriffe von links und rechts außen sein soll, dann darf man eben nicht die Gehälter mit denen des Durchschnittsarbeiter vergleichen (zumal der Nominallohnindex auch nicht auf Vollzeit abgestellt ist, sondern auch Teilzeit und Minijobs einbezieht), sondern muss sich eher am oberen Rand der Einkommensskala orientieren, also an dem Job, den derjenige ausüben würde, wäre er in der freien Wirtschaft tätig. Mithin sind solche Mitarbeiter dort oft Führungskräfte, was sich dann auch in der Bezahlung ausmacht, weil Führungskräfte regelmäßig mehr verdienen als normale Mitarbeiter. Wenn also die Statistiken, mit denen der Beamte innerhalb der Behörde und in der Presse und anderswo verglichen wird, etwas anderes sagen, dann deswegen, weil das Statistiken der Legislative sind, mit denen sie versuchen, die Unteralimentierung irgendwie zu rechtfertigen.

Aus Sicht der Politik verstehe ich natürlich das Dilemma: Der Gesetzgeber weiß, wie er eine verfassungskonforme Besoldung aussehen könnte, allerdings gelingt das nicht, ohne den Haushalt böse zu belasten. Durch die Schuldenbremse müssten dann unpopuläre Maßnahmen getroffen werden: Entweder müsste auf der Ausgabenseite etwas liebgewonnenes gestrichen werden, eines oder mehrere Lieblingsprojekte stünden auf dem Prüfstand oder die Einnahmenseite müsste erhöht werden, sei es durch härteres Durchgreifen bei Cum Cum und Cum Ex, bei Steuerhinterziehung oder durch Steuerreformen. Wenn man jedoch wiedergewählt werden will, oder Sorge vor den Rändern hat, steht man vor noch einem größeren Problem. Daher betrachte ich das Ganze eher mit Sorge, weniger mit einer Schuldzuweisung.

Dennoch braucht ein funktionierender Rechtsstaat in allen drei Gewalten einen Stabilitätsanker, gerade in Zeiten, in denen demokratiegefährdende Tendenzen den Rechtsstaat bedrohen. Daher sehe ich in der Entwicklung, die sich aus der nicht plötzlichen, aber doch schleichenden, mit einer Salami Taktik vergleichbaren ständigen Reduzierung des Besoldungsniveaus und Beihilfe eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Und wenn meine Erben an meinem Grab echte Tränen heulen, weil sie meine Beerdigung aus eigener Tasche bezahlen dürfen, und erst in ein paar Jahren auf meinem Grab tanzen, weil ich durch Ihnen meinen jährlichen Widerspruch 2035 eine Nachzahlung von 100.000 EUR erstritten habe, dann werde ich milde lächelnd von oben auf sie schauen und mich für sie freuen.

Abschließend müsste man auch noch das beamtenrechtliche Verzichtsverbot denken, nach dem es dem Beamten untersagt ist, auf einen Teil der Besoldung zu verzichten, weil die Besoldung einerseits das Leistungsprinzip absichern soll und andererseits die innere und äußere Unabhängigkeit gewährleisten soll. Durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gibt es also eine sehr starke Fundierung.

Wenn dafür jährlich ein Antrag auf amtsangemessene Besoldung notwendig ist, dann soll es so sein. Daher werde ich nicht müde zu wiederholen, dass es schon fast eine beamtenrechtliche Pflicht ist, jährlich seinen Antrag zu stellen. Erst wenn diese Anträge einen Umfang annehmen, der fiskalisch teurer ist als es sofort richtig zu machen, wird die Legislative gezwungen, umzudenken.

AltStrG

#3223
Zitat von: Ozymandias am 19.12.2025 23:40
Der Partner erhält aber höchstwahrscheinlich irgendeine Art von Rente im Alter und Kinder waren früher eher selten im Alter. Heutzutage ist aber alles möglich.

Im Schwesterthema im Länderforum wurde zu Bayern gerade vorgerechnet, dass die Besoldung ohne Partnereinkommen nur bei 38k netto liegt, die Grundsicherung aber bei 42k.
Für junge Witwer gibt es aus der GRV keinerlei Leistung. Meines Wissens nach erst ab ca. 47. Jemand kann nicht dazu gezwungen werden, erneut einen arbeitsfähigen Partner zu heiraten. Diese Personengruppe könnte das fiktive Partnereinkommen m.E. im Rekordtempo stürzen.

Zur Versorgung:
Die Aussage ist lediglich ein Taschenspielertrick der bereits bei der Corona-Prämie benutzt. Auch diese wurde nur an aktive Beamte bezahlt. Lediglich wahr ist, dass das BVerfG sich bislang zur Versorgung nicht geäußert hat. Es liegen aber mehrere Verfahren dazu vor. Besoldung und Versorgung sind bislang so stark verknüpft, dass die Rechtsprechung kaum abweichen wird. Auch hier wird wieder mangelnde Klarheit und Schnelligkeit des BVerfG ausgenutzt.

Da schaue ich nur mal kurz in meinem Urlaub* hier ins Forum, man ist gute 20 Seiten +/- weiter und es dreht sich noch immer um das Partnereinkommen? :)

Das Partnereinkommen ist mehr oder weniger tot, gewöhnt euch an den Gedanken. Aus rechtlogischer und rechtstheoretischer Sicht spricht nichts mehr für ein Partnereinkommen, sondern viel mehr dagegen. Auch im Sinne des Geistes des Beschlusses des BVerfG

Ich gebe dem Forum insofern einen Punkt, als das der Besoldungsgesetzgeber das Partnereinkommen nicht sterben lassen WILL, aber da geht es nur noch um einen politischen Aspekt (Motto: "wir lagen nicht komplett und vorsätzlich falsch, nur ein wenig daneben"), nicht mehr um einen besoldungstechnischen.

Der Beschluss ist aus meinen viel zitierten Gründen und von anderen hier im Forum anwesenden Rechtswissenschaftlern ebenfalls aufgenommen Fragestellungen zu den Fragen der Steuergerechtigkeit, der Witwereigenschaft, der Lebenspartnerschaft, der Nicht-Ehelichkeit, der Scheidungsfrage, der Versorgungsfrage im Zuge des Ruhegehalts, in Fragen der mathematischen Anrechenbarkeit (der Partner verdient eine Million Euro, warum muss der Beamte überhaupt noch besoldet werden?) und (und das hat das BVerfG explizit im Rahmen der allgemeinen Ausformung der Alimentation angeführt) der Anfälligkeit für die Dienstpflichtenbestimmung (wessen Herr bzw. Diener ist man eigentlich? Bestimmt (dann) der Partner das dienstliche Verhalten oder der unabhängige Beamte durch die auskömmliche Alimentation des Staates selbst und verwirklicht so die damit einhergehenden dienstlichen Treue im Rahmen der Wechselwirkung des Artikel 33?) uneindeutig eindeutig genug.

Problematik II:
Und warum eigentlich Partnereinkommen? Wenn der Partner Einkommen aus einem eigenen, im Besitz der Familie stehenden Familienunternehmen bezieht, ist dann ein Familien-Familien-Partnereinkommen? Oder aus Selbstständigkeit, wo die Entlohung(-shöhe - und -sart) selbst gewählt wird?

Ich halte das Partnereinkommen aus diesen (und noch vielen weiteren, u.a. Äquivalenzprinzip) Gründen für tot. Vielleicht überlebt es in kleinster Form in Rahmen eines Unterpunktes in einem Nebenparagrafen weiter, bis das BVerfG durch ein weiteres Urteil den genauen Rahmen endgültig definiert (ein Ansatzpunkt sind die deutlichst zu verkleinernden Zuschläge, diese sind eben genau das: Zuschläge, keine Besoldung oder Alimentation).




*Herrliche 24 Grad mit Sonnenschein in Süd/Mittel-Florida, Frühstück ist gerade aufgekaut und nunmehr geht es Golf spielen :) Noch weitere sieben Tage! Hurra!

netzguru

Zitat von: AltStrG am Gestern um 15:16
*Herrliche 24 Grad mit Sonnenschein in Süd/Mittel-Florida, Frühstück ist gerade aufgekaut und nunmehr geht es Golf spielen :) Noch weitere sieben Tage! Hurra!
Einen schönen Urlaub noch.