Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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matzeso

Zitat von: Finanzer in 17.02.2026 09:01So isses.


@matzeso: Ich denke nicht, das es viel bringt hier Politikeraugur zu spielen, inbesondere bei Herrn Dobrindt.
Die Aussagen selbst sind schwammig und dehnbar. Selbst wenn man sie tatsächlich auf etwas festnageln könnte, so ist das völlig sinnlos. Gerade Herr Dobrindt lässt an allen Ecken und Enden das Recht denen oder brechen (z.B. Grenzkontrolle), soweit es ihm einen politischen Vorteil bringt.
Welchen Wert sollen also seine Aussagen haben?

Die Insider aus den Bundesministerien die wir hier im Forum haben wiederum, das sind die wichtigen Leute.


Edit: Glaube nicht, das da jemand schon was hat. Eventuell mal in Bayern nachfragen.
Zum Partnereinkommen in allen Formen gibt es diesen Thread, hier gibts einiges Interessantes zu lesen.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.0.html
Ich denke es wird niemand @BalBund an den Pranger stellen und Ihm irgend etwas vorwerfen wenn es nicht diese oder nächste Woche einen Entwurf geben sollte .Es liegt ja nicht in seiner Hand wenn der Entwurf der Aa veröffentlicht wird.
Aber gespannt wie ein Flitzebogen sind wir alle in freudiger Erwartung dessen was da kommen möge. Und dann sehen wir ob Erwartungen erfüllt oder der Himmel fällt auf uns herab.

PolareuD

Zitat von: matzeso in 17.02.2026 17:41Ich denke es wird niemand @BalBund an den Pranger stellen und Ihm irgend etwas vorwerfen wenn es nicht diese oder nächste Woche einen Entwurf geben sollte .Es liegt ja nicht in seiner Hand wenn der Entwurf der Aa veröffentlicht wird.
Aber gespannt wie ein Flitzebogen sind wir alle in freudiger Erwartung dessen was da kommen möge. Und dann sehen wir ob Erwartungen erfüllt oder der Himmel fällt auf uns herab.


Freudige Erwartung  ;) Ich erwarte wissentlichen und willentlichen Verfassungsbruch durch meinen Dienstherrn.

matzeso

Zitat von: PolareuD in 17.02.2026 17:47Freudige Erwartung  ;) Ich erwarte wissentlichen und willentlichen Verfassungsbruch durch meinen Dienstherrn.
Jup, das wäre die Kurzfassung zu meinem Beitrag😇

Soldat1980

BalBund hatte ja vor einiger Zeit die Vermutung geäußert, dass ein Referentenentwurf möglicherweise noch während der offiziellen Ressortabstimmung mit dem Finanzministerium ,,den Weg an die Öffentlichkeit finden" könnte um etwas Druck aufzubauen. Traut sich denn wirklich niemand???

GoodBye

Es wird der gleiche Quatsch wie in Niedersachsen kommen.

Daneben keine Übertragung des Tarifabschlusses, da im Rahmen der Fortschreibung wohl noch nicht nötig.

MrFen

Was mich mindestens genauso nervös macht wie das warten auf den Entwurf ist, dass sich Swen seit seinem Besuch beim BBB hier noch gar nicht geäußert hat? Liegt es am Zeitmangel? Weiß man mehr als in der Öffentlichkeit bekannt? Wie waren die Gespräche im Hintergrund??? @SwenTarnotsch

Maximus

Zitat von: MrFen in 17.02.2026 19:22Was mich mindestens genauso nervös macht wie das warten auf den Entwurf ist, dass sich Swen seit seinem Besuch beim BBB hier noch gar nicht geäußert hat? Liegt es am Zeitmangel? Weiß man mehr als in der Öffentlichkeit bekannt? Wie waren die Gespräche im Hintergrund??? @SwenTarnotsch

https://www.bbb-bayern.de/bbb-klausurtagung-beamtenalimentation-im-fokus/

Bei der BBB-Klausurtagung war der DBB nicht vertreten. Insofern wird es keine Insider-News geben.

Seit Mitte 2025 hält sich der DBB auffällig zurück. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass der DBB schon Näheres weiß.

GoodBye


GeBeamter

Zitat von: GoodBye in 17.02.2026 18:42Es wird der gleiche Quatsch wie in Niedersachsen kommen.

Daneben keine Übertragung des Tarifabschlusses, da im Rahmen der Fortschreibung wohl noch nicht nötig.

Keine Übertragung des Tarifabschluss würde bedeuten, dass alle Beamten dem Dienstherren im Bund die ausgezahlten Abschläge zurückerstatten dürfen. Das wäre schon echt wild.

matthew1312

Zitat von: GeBeamter in 17.02.2026 20:48Keine Übertragung des Tarifabschluss würde bedeuten, dass alle Beamten dem Dienstherren im Bund die ausgezahlten Abschläge zurückerstatten dürfen. Das wäre schon echt wild.
Oder die verrechnen das mit folgenden Auszahlungen.

Für den Steuerprogressionsschaden wegen unnötig hohen Zuflusses in 2025 würde ich dann ein Startup gründen und mir hunderttausende Regressforderungen abtreten lassen.

Erstinstanz wohl Verwaltungsgericht, da geht es auch ohne anwaltliche Zulassung.

Das wird ein Spaß.

andreb

Zitat von: GeBeamter in 17.02.2026 20:48Keine Übertragung des Tarifabschluss würde bedeuten, dass alle Beamten dem Dienstherren im Bund die ausgezahlten Abschläge zurückerstatten dürfen. Das wäre schon echt wild.

Das wäre eine weitere Aufkündigung des gegenseitigen Treueverhältnis, gesetzliche Regelung bzgl. der Übertragung des Tarifergebnisses hin oder her.

PolareuD

Zitat von: andreb in 17.02.2026 21:50Das wäre eine weitere Aufkündigung des gegenseitigen Treueverhältnis, gesetzliche Regelung bzgl. der Übertragung des Tarifergebnisses hin oder her.

Diese Frage hatte schon Prof. Dr. Battis 2023 in der DRiZ, Heft 3, S. 104-109 gestellt. Aus heutiger Sicht kann man die vom ihm aufgeworfene Frage damals wie heute eindeutig mit Ja beantworten. Die 17 Dienstherrn haben kein Interesse eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen und versuchen nur mit evident sachwidrigen Rechentricks die Besoldung klein zu rechnen.

TheBr4in

Inzwischen weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr, ob der Beschluss diesen ganzen Quark zulassen würde oder ob wir hier inzwischen den Pfad des Realistischen deutlich verlassen haben.

Wenn der Beschluss gleichzeitig eine signifikante Unteralimentation für die Vergangenheit feststellt und andererseits dem DH die Freiheit einräumt, mit fadenscheinigen Berechnungen für die Zukunft belastbare Begründungen dafür zu liefern, dass sogar weniger Besoldung angemessen ist als im status quo, dann ist der Beschluss genau das Gegenteil von dem was er für sich beansprucht. Mithin der Hinweis auf die mittelbare Gefährdung der FDGO zudem nur Plattitüde.

Und hier sorgt es für die lethargische Annahme, dass man ja froh sein könne, wenn wenigstens alles so bleibt wie es ist. Das hat schon propagandistische Züge...

MOGA

Gehen wir mal nicht von so etwas aus... wie auch? Die Rahmenbedingungen sind klar, da ist kein Weg dabei der nach unten führt...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

InternetistNeuland

Angenommen es wurde in einem Bundesland ein Vorlagenbeschluss an das Bundesverfassungsgericht geschickt. Jetzt vergehen ja bekanntlich viele Jahre bis entschieden wird. Der Kläger wird sicherlich Jahr für Jahr um Klageerweiterung bitten. Geht diese Klageerweiterung dann auch bis zum Verfassungsgericht oder bleibt es dort beim Zeitpunkt des Vorlagenbeschlusses?