Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Michael200753


LudwigSchiwy

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:33Es fehlt auch das Signal derjenigen, die erfolgreich geklagt haben. In der Aussenwahrnehnung gibt es diese schlichtweg nicht.

Wir brauchen diese Menschen, die sagen: Ich habe geklagt, ich habe eine 5-stellige Nachzahlung erhalten. Das wäre Motivation für viele!


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Das wird sich dann ändern, wenn das Berliner Reparaturgesetz Anwendung findet & die Nachzahlungen getätigt werden. Dauert eben noch. Bislang bleibt es erstmal beim ,,Ich habe geklagt und werde eine fünfstellige Nachzahlung erhalten" 😊

matzeso

Zitat von: Ozymandias in Heute um 17:23Die Widerspruchs- und Klagequoten sind immer noch so gering, dass sich die Vorgehensweise weiterhin lohnt.
Mal ne Frage dazu.
Besteht überhaupt noch eine Möglichkeit, für diejenigen die noch nicht gefen die Bundesbesoldung geklagt haben, dies noch nachträglich erfolgen zulassen?
Oder gibt es dazu noch andere Möglichkeiten nach dem Urteil von Berlin, so nach den Motto das hab ich nicht gewusst das mein DH mich wissentlich bescheisst?
Stichwort Nachvollziehbarkeit/ Nachprüfbarkeit  der Aa

Julianx1

Zitat von: PolareuD in Heute um 12:38Ich werfe mal meine Kristallkugel an:

Jeweils 5% für 2025, 2026 und 2027 (inkl. der Tarifanpassungen)

Erhöhung des FamZ im 4k-Fall von 495€ auf ca. 650€ und ab dem 3. Kind pro Kind ca. 900€.

Fiktives Partnereinkommen i.H.v. ca. 13.000€ Brutto pro Jahr wird angerechnet.

Fertig.

Widerspruchsbescheidung --> Klagen

Red mal mit Dobi und Lars..... Wäre ein super Vorschlag. Meine Kinder Nr.4,5,6 und 7 würden es dir danken. 1 bis 3 natürlich auch.

Gruenhorn

Zitat von: matzeso in Heute um 17:57Mal ne Frage dazu.
Besteht überhaupt noch eine Möglichkeit, für diejenigen die noch nicht gefen die Bundesbesoldung geklagt haben, dies noch nachträglich erfolgen zulassen?
Oder gibt es dazu noch andere Möglichkeiten nach dem Urteil von Berlin, so nach den Motto das hab ich nicht gewusst das mein DH mich wissentlich bescheisst?
Stichwort Nachvollziehbarkeit/ Nachprüfbarkeit  der Aa
Der Zweck der Haushaltjahrnahen Geltendmachung liegt darin, den Dienstherrn nicht im Dunkeln zu lassen bzgl etwaiger Nachzahlungen. Der Dienstherr ist sich des Risiko jedoch bewusst und räumt den Handlungsbedarf ein. Wenn man zuviel Geld übrig hat, könnte man auf dieser Argumentation aufbauend vorgehen. Die Erfolgsaussichten sind aber wahrscheinlich äußerst gering. Ein Erfolg könnte allerdings ein Paradigmenwechsel sein.

LudwigSchiwy

Zitat von: matzeso in Heute um 17:57Mal ne Frage dazu.
Besteht überhaupt noch eine Möglichkeit, für diejenigen die noch nicht gefen die Bundesbesoldung geklagt haben, dies noch nachträglich erfolgen zulassen?
Oder gibt es dazu noch andere Möglichkeiten nach dem Urteil von Berlin, so nach den Motto das hab ich nicht gewusst das mein DH mich wissentlich bescheisst?
Stichwort Nachvollziehbarkeit/ Nachprüfbarkeit  der Aa

Nein.
Muss zeitnah geltend gemacht werden. Ist höchstrichterliche Rechtsprechung und hat das BVerfG in seinem Beschluss zur Berliner Besoldung bekräftigt.
Zeitnah = für jedes Haushaltsjahr ein separater bzw. erneuter Widerspruch.

matzeso

Zitat von: LudwigSchiwy in Heute um 18:09Nein.
Muss zeitnah geltend gemacht werden. Ist höchstrichterliche Rechtsprechung und hat das BVerfG in seinem Beschluss zur Berliner Besoldung bekräftigt.
Zeitnah = für jedes Haushaltsjahr ein separater bzw. erneuter Widerspruch.
Ja das leuchtet mir ein.
Mal angenommen alle die bisher kein Widerspruch die letzten Jahre zu Ihrer Besoldung eingelegt haben würden es jetzt nachholen;
Was würde für ein Bescheid zu diesen Widerspruch erfolgen seitens des Dienstherrn?
Würde da als Begründung dann auch kommen das von einer Verjährung abgesehen wird, oder tut uns wirklich leid aber zu spät?
Wäre mal interessant dieser ganze Aufwand den die dann betreiben müssten, nach all den Jahren der Trickserei und Verschleppung.

GoodBye

Zitat von: matzeso in Heute um 18:58Ja das leuchtet mir ein.
Mal angenommen alle die bisher kein Widerspruch die letzten Jahre zu Ihrer Besoldung eingelegt haben würden es jetzt nachholen;
Was würde für ein Bescheid zu diesen Widerspruch erfolgen seitens des Dienstherrn?
Würde da als Begründung dann auch kommen das von einer Verjährung abgesehen wird, oder tut uns wirklich leid aber zu spät?



Für den Bund gilt:

Widerspruch rückwirkend ab 2021 einlegen.

Bitte im Ruhendstellung und bitte um Eingangsbestätigung sowie Verzicht auf Einrede der Verjährung.

Verbinden mit Wiedereinsetzungsantrag, da darauf vertraut wurde, dass der Bund wie im Rundschreiben angekündigt, eine verfassungsgemäße Regelung erlassen wird.

Dieses Vertrauen ist erschüttert nachdem nunmehr 5 Jahre vergangen sind. Insoweit durfte auch darauf vertraut werden, dass der Bund auf eine unmittelbare Geltendmachung verzichtet hat.

Es bleibt keine andere Möglichlichkeit der Wahrung der Ansprüche, als den Rechtsweg zu bestreiten.

Eigene Erfahrung: Eingang bestätigt, Verzichtserklräungen unter Bezugnahme auf Rundschreiben.

JEDER sollte dies nachholen!

xap

Lustig, dass wir inzwischen schon wieder auf Seite 422 sind und dieser verzeiht mir die Wortwahl, lausige DH noch immer keine gesetzliche Regelung gefunden hat. Scheissladen.

matzeso

Zitat von: GoodBye in Heute um 19:03Für den Bund gilt:

Widerspruch rückwirkend ab 2021 einlegen.

Bitte im Ruhendstellung und bitte um Eingangsbestätigung sowie Verzicht auf Einrede der Verjährung.

Verbinden mit Wiedereinsetzungsantrag, da darauf vertraut wurde, dass der Bund wie im Rundschreiben angekündigt, eine verfassungsgemäße Regelung erlassen wird.

Dieses Vertrauen ist erschüttert nachdem nunmehr 5 Jahre vergangen sind. Insoweit durfte auch darauf vertraut werden, dass der Bund auf eine unmittelbare Geltendmachung verzichtet hat.

Es bleibt keine andere Möglichlichkeit der Wahrung der Ansprüche, als den Rechtsweg zu bestreiten.

Eigene Erfahrung: Eingang bestätigt, Verzichtserklräungen unter Bezugnahme auf Rundschreiben.

JEDER sollte dies nachholen!

Ok ich hätte da noch mehrere Beamte beim Bund die keine Widersprüche gestellt haben, die vertraut haben das alles soweit ok ist.
Wie sieht denn ein Widerspruch aus Rückwirkend für die Jahre ab 2021 in Verbindung mit einen Wiedereinsetzungsantrag.
Oh man....das sollten echt alle nachholen mit Widersprüchen!

GoodBye

Zitat von: matzeso in Heute um 20:18Ok ich hätte da noch mehrere Beamte beim Bund die keine Widersprüche gestellt haben, die vertraut haben das alles soweit ok ist.
Wie sieht denn ein Widerspruch aus Rückwirkend für die Jahre ab 2021 in Verbindung mit einen Wiedereinsetzungsantrag.
Oh man....das sollten echt alle nachholen mit Widersprüchen!


Bitte in den Sammel-Thread schauen, da steht einiges drin.

andreb

Zitat von: xap in Heute um 19:36Lustig, dass wir inzwischen schon wieder auf Seite 422 sind und dieser verzeiht mir die Wortwahl, lausige DH noch immer keine gesetzliche Regelung gefunden hat. Scheissladen.

Eher werden in naher Zukunft die abgewählten politischen Akteure die Beamten an ihre Verfassungstreue sowie an die rechtmäßige Ausübung ihres Amtes erinnern.
 

TheBr4in

Zitat von: GoodBye in Heute um 20:22Bitte in den Sammel-Thread schauen, da steht einiges drin.

In  welchem? Ich habe genau für einen solchen  Widerspruch gar keine Reaktion erhalten. Ich habe nur den Beleg der Post.

Das BVA stellt sich einfach tot.

emdy

Das oberste Gericht verpasst der Regierung eine Klatsche und diese macht noch schamloser weiter.

Mir fällt es zunehmend schwer, den deutschen und den US-amerikanischen Politikbetrieb zu unterscheiden.

humatrix

Zitat von: TheBr4in in Heute um 21:15In  welchem? Ich habe genau für einen solchen  Widerspruch gar keine Reaktion erhalten. Ich habe nur den Beleg der Post.

Das BVA stellt sich einfach tot.

Dasselbe hier. Der Eingang wurde lediglich via E-Mail bestätigt, keine förmliche Antwort des BVA.
Ich werde das Schreiben nochmals absenden.