Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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fcesc4


PolareuD

Zitat von: fcesc4 in Gestern um 12:19Keine Infos von Leuten 'vor Ort'?

Ich werfe mal meine Kristallkugel an:

Jeweils 5% für 2025, 2026 und 2027 (inkl. der Tarifanpassungen)

Erhöhung des FamZ im 4k-Fall von 495€ auf ca. 650€ und ab dem 3. Kind pro Kind ca. 900€.

Fiktives Partnereinkommen i.H.v. ca. 13.000€ Brutto pro Jahr wird angerechnet.

Fertig.

Widerspruchsbescheidung --> Klagen
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Knarfe1000

Zitat von: PolareuD in Gestern um 12:38Ich werfe mal meine Kristallkugel an:

Jeweils 5% für 2025, 2026 und 2027 (inkl. der Tarifanpassungen)

Erhöhung des FamZ im 4k-Fall von 495€ auf ca. 650€ und ab dem 3. Kind pro Kind ca. 900€.

Fiktives Partnereinkommen i.H.v. ca. 13.000€ Brutto pro Jahr wird angerechnet.

Fertig.

Widerspruchsbescheidung --> Klagen
Das wäre ja fast annehmbar...fast.

Rheini

Vielleicht wäre es dann sinnvoll hier eine Liste von RA einzustellen (nach Bundesland), welche bereits Klagen vertreten.

Rheini

Zitat von: Knarfe1000 in Gestern um 12:45Das wäre ja fast annehmbar...fast.

Bei "incl."? Selbst bei "zzgl." ist es nicht annehmbar. Wenn es zuwenig ist, kann eine Erhöhung nicht auf drei zukünftige Jahre verteilt werden.

Und dann noch das Partnereinkommen 🤬.

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Gestern um 12:48Bei "incl."? Selbst bei "zzgl." ist es nicht annehmbar. Wenn es zuwenig ist, kann eine Erhöhung nicht auf drei zukünftige Jahre verteilt werden.

Zumal bitte nicht vergessen: das Getrickse, die eigentlich erforderliche Erhöhung der Grundbesoldung zu umschiffen, sorgt dafür, dass nicht-pensionswirksame Lösungen getroffen werden.
Das dicke Ende kommt für die betroffenen Beamten dann also noch.

PolareuD

Zitat von: Rheini in Gestern um 12:48Und dann noch das Partnereinkommen 🤬.

Hat aber auch einen Vorteil. Jeder kann "schwarz auf weiß" nachvollziehen, um welchen Fehlebtrag es geht. Nach dem Fall des fiktiven Partnereinkommens vor dem BVerfG geht es letztendlich um diesen Nachzahlungsanspruch.

Das sollte für jeden eine gute Motivationshilfe darstellen Widerspruch einzulegen und letztendlich zu Klagen. Bei 10 Jahren Verfahrensdauer geht es dann schon um einen sechstelligen Eurobetrag. In Anbetracht dessen sollte sich jeder Besoldungsgesetzgeber gründlich überlegen, ob er das Risiko eingehen will.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: PolareuD in Gestern um 13:00Hat aber auch einen Vorteil. Jeder kann "schwarz auf weiß" nachvollziehen, um welchen Fehlebtrag es geht. Nach dem Fall des fiktiven Partnereinkommens vor dem BVerfG geht es letztendlich um diesen Nachzahlungsanspruch.

Das sollte für jeden eine gute Motivationshilfe darstellen Widerspruch einzulegen und letztendlich zu Klagen. Bei 10 Jahren Verfahrensdauer geht es dann schon um einen sechstelligen Eurobetrag. In Anbetracht dessen sollte sich jeder Besoldungsgesetzgeber gründlich überlegen, ob er das Risiko eingehen will.

Meine Klage hätte er sicher ....

InternetistNeuland

Wenn es ein fiktives Partnereinkommen gibt, kommt es dann auch zu einem fiktiven Versorgungsausgleich? Erhalten geschiedene Beamte dann zusätzlich Rente?

Rheini

Ich werde jetzt erstmal jeden Monat knapp 1.000Euro von dem Konto meiner Frau, auf mein Konto überweisen.

Wenn Sie was sagt, kann sie gerne miteinem DH diskutieren.

AlrightyThen

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 14:29Wenn es ein fiktives Partnereinkommen gibt, kommt es dann auch zu einem fiktiven Versorgungsausgleich? Erhalten geschiedene Beamte dann zusätzlich Rente?

ja eine fiktive zusätzliche rente die natürlich angerechnet wird  ;)

matthew1312

Ich fordere Euch alle auf, diesen Artikel zu kommentieren:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/spd-in-berlin-michael-muller-ich-wache-nicht-morgens-auf-und-weine-15254044.html

Dieser Mann hat es geschafft, während seiner gesamten Regierungszeit für eine verfassungswidrige Besoldung zu sorgen.

Eigentlich sind die 0 Kommentare, die der Artikel derzeit hat, Strafe genug. Relegation in die endgültige Bedeutungslosigkeit.

Mir ist dennoch danach, das politische Andenken etwas "anzureichern". Bitte macht mit.

Ozymandias

Die Widerspruchs- und Klagequoten sind immer noch so gering, dass sich die Vorgehensweise weiterhin lohnt.

GoodBye

Es fehlt auch das Signal derjenigen, die erfolgreich geklagt haben. In der Aussenwahrnehnung gibt es diese schlichtweg nicht.

Wir brauchen diese Menschen, die sagen: Ich habe geklagt, ich habe eine 5-stellige Nachzahlung erhalten. Das wäre Motivation für viele!


Julianx1

Jaaaaa endlich! Das warten hat ein Ende!!!!!!






























Wochenende!!