Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Pumpe14

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 19:07Hat Entscheidung des BVerfG 2025, alle Urteile von 2020 negiert? Weil es gab ja auch ein Beschluss des BVerfG zu Beamten mit 3 Kindern. Daher kann ich mir schwer vorstellen, dass die Kinderzahl keine Rolle mehr spielen soll.

es hat m.E. klargestellt, dass Zulagen eben dies bleiben müssen, und sich die Mindestalimentation nicht zu großen Teilen aus Zulagen aufaddieren darf, sondern mit Masse aus der Grundbesoldung

Dunkelbunter

Zitat von: LeoMUC in Heute um 18:50Zu deinem zitierten Beitrag:

" Rückwirkungen sollen – um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden – pauschal und nicht individuell berechnet werden."

https://www.hna.de/verbraucher/200-000-beamten-winkt-ein-deutliches-plus-rueckwirkend-fuer-fuenf-jahre-94021929.html

Demnach müssten 200k Beamte durch 1,2 Mrd. Euro also pauschal 6000 Euro ausgezahlt bekommen?!

Ggf. 200.000 Beamte verwechselt mit 200.000 Einsprüchen. Und wie will man sowas pauschal machen ohne die Kinderanzahl zu berücksichtigen. Und auch die Wohngegebenheiten sollen ja wohl nicht berücksichtigt werden. Also nimmt man dann den Median-Äquivalenzeinkommens von München?

Pumpe14

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 19:14Ggf. 200.000 Beamte verwechselt mit 200.000 Einsprüchen. Und wie will man sowas pauschal machen ohne die Kinderanzahl zu berücksichtigen. Und auch die Wohngegebenheiten sollen ja wohl nicht berücksichtigt werden. Also nimmt man dann den Median-Äquivalenzeinkommens von München?


du hast recht, dass macht gar keinen Sinn. Wieso sollte der Dienstherr zukünftig alles über ein hohes Grundgehalt regeln - und was würde Herr Klingbeil dazu sagen ^^

Dunkelbunter

Die können natürlich alle Beamte auf das 4k Modell stellen. Und erst ab 5k noch Zulagen machen. Aber das klingt sehr teuer..

Big T

alter Artikel.

Nachzahlungen "noch Ende 2025"
 :o

Wasweissdennich

Heute waren mal wieder parlamentarische Anfragen zu beantworten. Vielleicht sollten wir den Spieß einmal umdrehen und antworten: "Mit einer Antwort auf Ihre Anfrage können Sie in den kommenden Wochen rechnen." oder "Eine Antwort erhalten Sie, sobald Sie die Vorgaben des BVerfG an eine amtsangemessene Alimentation auch im Bund umgesetzt haben werden." Gruß zum Wochenende...

HansGeorg

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 17:32V. Was dürfte aus alledem folgen?

Zunächst einmal dürfte mindestens das Finanzministerium als federnführend und mit einer Finanzministerin an der Spitze, die anders als ihre Vorgängerin genau weiß, was Sache ist, die die Materie also ohne Berater hinreichend selbst durchdringen kann, in der Lage sein, nun eine politische Strategie zu fahren, also Politik zu machen.


Da die Finanzministerin selbst bereits nach der Aufforderung der Stellungnahme durch das BVerfG im Ausschuss davon gesprochen hat, dass sie davon ausgeht, dass das BVerfG "Tabula Rasa" macht, deute ich dies als starkes Indiz dafür, dass wir mit einem Szenario rechnen können welches mindestens über das Jahr 2007 hinaus geht, wenn nicht sogar mehr. Dies hat sie übrigens auch genau so gesagt.