Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:58Die Bundesrepublik Deutschland ist der Dienstherr auch für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Offiziere der Bundeswehr.

Die Bundesrepublik Deutschland hat jeden ihrer Offiziere ernannt und mit einem Dienstgrad versehen.

Als Folge des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses sind insbesondere folgende Grundrechte von Offizieren mit ihrer Ernennung eingeschränkt:

- Recht auf körperliche Unversehrtheit.
- Freiheit der Person.
- Meinungsfreiheit.
- Versammlungsfreiheit.
- Freizügigkeit.
- Unverletzlichkeit der Wohnung.
- Petitionsrecht.

Seitdem die Bundesrepublik Deutschland ab 1992 wieder Auslandseinsätze begonnen hat, sind über 100 Bundeswehrangehörige im Ausland ums Leben gekommen.

Die Anzahl vom im Auslandseinsatz körperlich verletzten Bundeswehrangehörigen liegt deutlich höher. Die Anzahl psychischer Erkrankungen - insbesondere PTBS - liegt noch einmal deutlich höher. Auch deshalb gibt es ein Einsatz-Weiterverwendungsgesetz.

Als Folge des Alimentationsprinzips verfügen ebenfalls sämtliche Offiziere der Bundeswehr über ein grundrechtsgleiches Recht auf amtsangemessene Besoldung und Alimentation.

Die Besoldung und Alimentation der Offiziere der Bundeswehr ist mindestens bis in Teile der Dienstgradgruppe der Hauptleute nicht amtsangemessen, wie das die Bundesrepublik Deutschland eingestanden hat.

Die Offiziere der Bundesrepublik sollen deshalb gehen, ist Dein Lösungsansatz.
Wenn ich mit etwas unzufrieden bin, muss man gehen.
Ich gönne auch allen ihr Geld.
Diese Aussage bezieht sich rein darauf, das hier manche meinen was verfassungsrechtlich mindestens sein muss.
Die Mindestbesoldung ist hier mittlerweile klar geregelt und ausgeurteilt.
Es geht mir eher darum was manche meinen, ob ein Reperaturgesetz das Abstandsgebot verletzten darf, oder wie die Abstände grundsätzlich zusammengestaucht werden dürfen.

Und nochmal, nehmen wir das Urteil des BVerfG (A14-...) wurde nicht verfassungswidrig unteralimentiert.
Dann kann man das so hinnehmen oder gehen.
Was ich persönlich aber nicht akzeptiere, selbst zu meinen seine Arbeitsleistung dann entsprechend anpassen zu dürfen.


Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:581. Bist Du eigentlich Beschäftigter im öffentlichen Dienst?
Ja

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:582. Welchen Zweck verfolgst Du mit Kommentaren wie dem gerade vollzogenen hier im Forum?
So wie du auf meinen Beitrag reagiert hast, denke ich eher du hast meinen Beitrag missverstanden.
Einen Zweck kann man hier nicht verfolgen, ich vertrete aber meine Meinung.
a.) Unser Führungsstruktur in der Verwaltung und beim Militär ist viel zu "aufgebläht".
b.) Wenn einem die Besoldung nicht passt, obwohl das BVerfG zB sagt A14 ist ausreichend besoldet, dann soll er gehen.

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:583. Bist Du weiterhin der Ansichten, die Du gerade vertreten hast?
Ja bin ich, denn mit einer geringen Wertschätzung gegenüber Soldaten hat mein Beitrag überhaupt nichts zu tun, es ging nur darum das wir mit einer der höchsten Anteile an Offizieren in den Streitkräften und sicher auch in der Verwaltung haben.

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:584. Kannst Du nachvollziehen, dass Du für mich kein Gesprächspartner mehr bist, den ich ernst nehmen kann, wenn Du hier weiterhin ohne sachlichen Grund solche Sichtweisen vertrittst?
Ja ich kann nachvollziehen das viele Menschen gerade im öffentlichen Dienst denken das sie unabkömmlich sind und warum gerade sie noch eine Stufe weiter rauf kommen müssen.

Aber nochmal, wenn das BVerfG urteilt A15 war ausreichend besoldet (beim Bund vielleicht A12 oder A13) und dann nach dem Reperaturgesetz der Abteilungsleiter nur 500€ mehr hat, wie der SB.
Dann kann der Abteilungsleiter oder der Bewerber das eben hinnehmen oder gehen.

Rheini

@Alexander79

Ich finde hier wird regelmäßig was vermischt.

Das eine ist die persönliche Situation und die Situation im ö. D. im allgemeinen.



Bezogen auf deine Kritik stehe ich in manchen Verwaltungsteilen (auch wenn ich die Situation in der BW nicht kenne, aber in der allgemeinen Verwaltung) einigermaßen hinter Dir. Manchmal gibt es zu viele Häuptlinge und zu wenige Indianer. In der krassen von Dir beschriebenen Form, sehe ich das in der allgemeinen Verwaltung allerdings nicht. Da mag dann die Bundeswehr in den letzten Jahrzehnten auch aufgrund der Friedensdividende und daher eher in Stäben bzw. NATO arbeitenden Soldaten, statt im Feld,  anders aussehen.

Ich übe allerdings an deinen Ausführungen dahingehend Kritik, als das Du dann den Schluss ziehst, dass ich zitiere exemplarisch aus deinem letzten Post "Dann kann der Abteilungsleiter oder der Bewerber das eben hinnehmen oder gehen.".

Damit verkennst Du das der Beamten Anrecht auf eine aA hat und eine Lebensplanung auf Grundlage dieser, vollzogen hat. Der DH hat die Stellen geschaffen und bewertet. Wenn nun andere Anforderungen an die Struktur gestellt werden und vom DH vollzogen werden muss kann es nicht sein, dass dann auf einmal der Beamte mit seinen berechtigten Forderungen das Problem ist.

Das lese ich aber so aus deinem Post heraus. Unterschwellig lese ich darin das es dem Beamten das Leben nur schwer genug gemacht werden soll und dieser dann schon kündigt. Diese Art von "Führung" erleben wir gerade bei der geschätzten Bauministerin in NRW. Das ist eine nicht wertschätzende und verantwortungsvolle Art um mit unterstellten Beamten umzugehen.

In guten Zeiten für den DH Beamte einstellen und wenn sich die Zeiten dann ändern und ein "neues und nach dem Verfassungsrecht korrektes" Preisschild angehangen wird, vergraulen zeigt ein Menschenbild, was mich an die besten Zeiten des Turbokapitalismus erinnert.

Alexander79

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:58Damit verkennst Du das der Beamten Anrecht auf eine aA hat und eine Lebensplanung auf Grundlage dieser, vollzogen hat. Der DH hat die Stellen geschaffen und bewertet. Wenn nun andere Anforderungen an die Struktur gestellt werden und vom DH vollzogen werden muss kann es nicht sein, dass dann auf einmal der Beamte mit seinen berechtigten Forderungen das Problem ist.
Oder du verkennst es.
Ja Beamte und Soldaten haben ein Anrecht auf amtsangemesse Alimentation.
Wer entscheidet im Streitfall nun ob die Besoldung diese Forderung erfüllt hat?

Bisher dachte ich das BVerfG.
Du scheinst das scheinbar anders zu sehen.

Zitat:"bb) Für die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 in den Jahren 2016 und 2017, für die Besoldungsgruppe A 14 im Jahr 2019 und für die Besoldungsgruppen A 14, A 15 und A 16 im Jahr 2020 kann bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG nicht festgestellt werden."

Da schließt in meinen Augen auch das Abstandsgebot mit ein.

Und dann bleibe ich eben dabei, stört einem das Urteil, kann er es akzeptieren oder eben gehen.
Gefühle amtsangemesse Alimentation hin oder her.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:06Oder du verkennst es.
Ja Beamte und Soldaten haben ein Anrecht auf amtsangemesse Alimentation.
Wer entscheidet im Streitfall nun ob die Besoldung diese Forderung erfüllt hat?

Bisher dachte ich das BVerfG.
Du scheinst das scheinbar anders zu sehen.

Zitat:"bb) Für die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 in den Jahren 2016 und 2017, für die Besoldungsgruppe A 14 im Jahr 2019 und für die Besoldungsgruppen A 14, A 15 und A 16 im Jahr 2020 kann bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG nicht festgestellt werden."

Da schließt in meinen Augen auch das Abstandsgebot mit ein.

Und dann bleibe ich eben dabei, stört einem das Urteil, kann er es akzeptieren oder eben gehen.
Gefühle amtsangemesse Alimentation hin oder her.

Ich habe mit dem Post nicht geschrieben, dass es so kommt wie Du geschrieben hast, auch wenn ich das so sehe, dass es anders kommen muss.

Es geht mir in meinem Post darum Dir zu schreiben, dass es nicht sein kann das der DH ein Arbeitsumfeld schafft, was es dem Beamten ungerechterweise "ungemütlich " macht, um ihn zu etwas zu drängen.

Und nun zum Abstandsgebot.

Ich lese das Urteil so, dass in DIESEM Urteil es nicht um das Abstandsgebot ging, sondern um die Mindestalimentation einer 4K Familie.

Somit ist es für mich nachvollziehbar wenn man sich nur die Fragestellung anschaut zu dem Ergebnis zu kommen, dass ab A12 oder A13 oder was auch immer, die Mindestalimentation nicht unterschritten wurde. Fraglich ist nun, und da scheinen wir unterschiedlicher Meinung zu sein, ob damit auch indirekt über das Abstandsgebot entschieden wurde, ob es rechtens ist, nur bis ca. A11 die Besoldung anzuheben oder ob man mit der Anhebung als DH die Pflicht hat, das Abstandsgebot mit zu beachten.

Nach meiner Auffassung, und da gibt es mehrfache Ausführungen hier im Thread sehe ich das so, dass das BVerfG nicht direkt die Frage des Abstandsgebotes entschieden hat (wir erinnern uns, dass war auch nicht die Frage die es in diesem Urteil zu beantworten hatte), sondern Hinweise gegeben hat, dass es nicht nur bis ca. A11 neu zu regeln hat, sondern darüber hinaus. Ohne jetzt alles zu wiederholen und genau zu zitieren fällt mir nur der Satz "dadurch ist die gesamte Tabelle erschüttert und neu zu regeln ..." (ohne Gewähr der genauen Zitierung, kannst Du wie gesagt im Thread oder im Urteil selbst nachlesen) ein. Und damit kann meineserachtens nur die Besoldungsgruppen gemeint sein, die über der Mindestalimentation liegen.

matthew1312

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:06Oder du verkennst es.
Ja Beamte und Soldaten haben ein Anrecht auf amtsangemesse Alimentation.
Wer entscheidet im Streitfall nun ob die Besoldung diese Forderung erfüllt hat?

Bisher dachte ich das BVerfG.
Du scheinst das scheinbar anders zu sehen.

Zitat:"bb) Für die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 in den Jahren 2016 und 2017, für die Besoldungsgruppe A 14 im Jahr 2019 und für die Besoldungsgruppen A 14, A 15 und A 16 im Jahr 2020 kann bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG nicht festgestellt werden."

Da schließt in meinen Augen auch das Abstandsgebot mit ein.

Und dann bleibe ich eben dabei, stört einem das Urteil, kann er es akzeptieren oder eben gehen.
Gefühle amtsangemesse Alimentation hin oder her.
Es ist doch ein moving target. Wenn die anderen Besoldungsgruppen gehoben werden, muss doch der Abstand von A14 etc. wiederhergestellt werden.

Das BVerfG hat doch keine Glaskugel, um zu schauen, ob der Abstand künftig nach Umsetzung des Reparaturgesetzes hinreichend ist.

Alles schon zig mal hier erklärt. Bei Fragen zum Prozessrecht bitte hier im Forum informieren. Steht hier alles drin.

Lichtstifter

Das Problem mit der Verteilung / dem Anteil der verschiedenen Laufbahnen sehe ich auch in der BPol.

In friedlichen Zeiten hat sich dieses Verhältnis hin zu den höheren Besoldungsgruppen verschoben.

Dass man jetzt seit mindestens 2009 verschlafen hat, Beamte angemessen zu besolden, davon möchte ich gar nicht erst anfangen zu sprechen. Die Folgen werden hier in tausenden von Beiträgen deutlich dargestellt.

Nun sind wir in der Multi-Krise und unsicheren Zeiten und Geld fehlt überall. An die jenigen, die das ganze Geld haben geht man nicht konsequent dran.

Nun benötigt man wieder mehr Indianer die man in den ö.D. locken muss. Will man alle Besoldungsgruppen ordentlich bedienen und das von Anfang bis Ende richtig durchdenken sind wir wieder beim Finanziellen. Wir müssen ein angemessenes Ausgangsniveau schaffen und hinten raus müsste dieses ordentlich anwachsen. Jetzt haben wir aber ganz hinten mittlerweile zu viele Menschen sitzen, die ein Recht auf Bestandsschutz haben.

Man hätte die Verschiebung der Laufbahnen nicht geschehen, sondern ein gesundes Maß erhalten müssen. So hätte der m.D. auskömmliche Bezüge haben können. Deutlich weniger g.D. ebenso. Und dann wäre auch das Geld für sehr wenige, aber sehr starke h.D.´ler (die uns nun auch schon zuhauf fehlen) da gewesen, die den Laden gut laufen lassen.

Nun muss das alles so lange hinausgezögert werden, bis die Demographie es für uns regelt. Heißt die Boomer müssen erst ausscheiden und diese Stellen werden deutlich verschlankt.

Man vertröstet alle Betroffenen so weit, dass es schon absurd ist und die ganz wenigen, die das Geld, die Geduld und die Nerven haben und sich wirklich wehren, bekommen am Ende etwas für die Vergangenheit ab.


Je länger man das Spiel spielt, desto weniger sind die Schulden der Dienstherren uns gegenüber wert.

Mehr Kläger und Zinsen auf das zu wenig Gezahlte würden Bewegung auslösen. Das wurde hier ja auch deutlich skizziert. Aber wegen der Lethargie & dem Tiefschlaf der Meisten glaube ich nicht daran.

 
Prekariatsbeamter

Alexander79

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:17...
Das es keine Einheitsbesoldung geben kann und darf, da denke ich sind wir uns alle einig.

Anders sieht es eben aus, ob es eine "Einheitsreperatur" geben darf, sprich alle Anheben bis AXX und zweitens, wie hoch die Abstände letztens Ende wirklich sein müssen.

Rheini

#8227
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:37Das es keine Einheitsbesoldung geben kann und darf, da denke ich sind wir uns alle einig.

Anders sieht es eben aus, ob es eine "Einheitsreperatur" geben darf, sprich alle Anheben bis AXX und zweitens, wie hoch die Abstände letztens Ende wirklich sein müssen.

Klar. Das fragen wir uns alle und am Ende wird es wahrscheinlich vom BVerfG entschieden, weil der DH nichts macht, bevor er muss.

Aber dennoch finde ich es Unverschämt von Dir, das Problem was der DH hat, auf den Beamten zu verschieben.

Sunflare

Zitat von: Lichtstifter in Gestern um 08:32Mehr Kläger und Zinsen auf das zu wenig Gezahlte würden Bewegung auslösen. Das wurde hier ja auch deutlich skizziert. Aber wegen der Lethargie & dem Tiefschlaf der Meisten glaube ich nicht daran.

 

Und was sehr wichtig ist, wenn man es selbst nicht erleben kann, dass die Alimentation auf festen Füßen steht: Diese Ansprüche müssen zu Lebzeiten noch vererbt werden. Deswegen diese Eventualität schön mit ins Testament schreiben  8)

Candyman

weiß jemand ob es einen verteilungsschlüssel gibt ?
also ich sag jetzt mal blöd

65% eD
25% GD
10% hD

oder würde es Sinn ergeben sowas zu Implementieren ?

das würde zumindest den Wasserkopf über kurz oder lang beheben

SwenTanortsch

@ Alex

Als Teil des öffentlichen Diensts sind wir nun doch zur sachlichen Präzision verpflichtet, denn sie ist Teil unserer dem Allgemeinwohl verpflichteten Funktion.

Das, was Du in Deinem Beitrag allerdings zum Teil ein weiteres Mal vollziehst, ist - Pardon für den Vergleich, der nicht schicklich ist - entweder die typische Rhetorik verantwortungsloser politischer Verantwortungsträger oder Unwissenheit geschuldet. Denn zunächst einmal habe ich von der bis mindestens in Teile der Dienstgradgruppe der Hauptleute eingestanden nicht amtsangemessenen Besoldung und Alimentation gesprochen. Hauptleute werden weder mit A 14 noch mit A 15 besoldet. Insofern ist Dein Vergleich entweder unpräzise oder rhetorischer Art, und zwar unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 17. September 2025 die Besoldung im Land Berlin und nicht die Bundesbesoldung geprüft hat.

Darüber hinaus ist es so, wie Rheini es gerade geschrieben hat. Es gibt ein grundrechtsgleiches Individualrecht auf amtsangemessene Besoldung und Alimentation. Es ist die Pflicht des Besoldungsgesetzgebers, diese im Rahmen des strikten Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht hinreichend zu regeln. Das geschieht im Bund weiterhin eingestandenermaßen bis mindestens in die Besoldungsgruppe A 11 hinein nicht.

Nun eine Argumentation anzubringen, dass jene, deren grundrechtsgleiches Individualrecht seit Jahren regelmäßig nicht beachtet wird, halt gehen sollen, ist - auch dafür Pardon - für einen Beschäftigten des öffentlichen Diensts ein wirkliches Armutszeugnis, Alex. Denn unabhängig davon, ob Du nun in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis stehst, siehst Du Dich als Teil des öffentlichen Diensts an Recht und Gesetz gebunden. Darauf muss sich der Bürger verlassen können.

Willst Du also auch allen anderen sagen, deren Rechte nicht gewährleistet werden, dass sie halt gehen sollen? Ist das Dein Rechtsstaatsverständnis als Teil des öffentlichen Diensts?

Sofern dass Deine Auffassung der Dir obliegenden Pflichten wäre, wäre es wohl eher angeraten, dass eher Du gehen wolltest. Denn sofern Du so Deinen Aufgaben nachkommen wolltest - ich sage nicht, dass Du das tust; denn das kann ich nicht beurteilen -, wärest Du ungeeignet dafür, eine Tätigkeit im Dienste des Allgemeinwohls zu verrichten, also Teil des öffentlichen Diensts zu bleiben.

Darüber hinaus - darauf weist Candyman berechtigt hin - kann man über den Wasserkopf bei der Bundeswehr sicherlich diskutieren und darf man als Bürger und Steuerzahler in diesem Land erwarten, dass das auch geschieht. Das ist allerdings zunächst einmal die Aufgabe der politischen Verantwortungsträger und nicht die des Hauptmanns, der Deutschland dient und sich darauf verlassen muss, dass seine Dienstverhältnisse so geregelt werden, dass er das im Sinne seiner Allgemeinwohlverpflichtung ebenfalls hinreichend tun kann. Denn dafür ist er in der Bundesrepublik Deutschland ernannt worden. Was kann der einzelne Hauptmann dafür, dass jene verantwortungslosen politischen Verantwortungsträger, die weder seine ihm zu gewährende Besoldung und Alimentation sachgerecht regeln noch entsprechende politische Diskussionen führen, um zu einer hinreichend schlanken Personalstruktur der Bundeswehr zu gelangen, nicht so handeln?

Entsprechend haben notwendige Diskussionen und der Hinweis darauf, dass sie notwendig seien, nichts damit zu tun, dass jener Hauptmann amtsangemessen zu besolden ist oder nicht. Denn er ist, sobald er ernannt worden ist, entsprechend zu besolden. Ihm anzuraten, dass er halt gehen solle, nachdem er seinem Land schon verhältnismäßig lange gedient haben wird - kein Mensch wird als Hauptmann oder Oberleutnant oder Leutnant geboren -, weil er erwarten darf, dass sein grundrechtsgleiches Individualrecht nicht regelmäßig verletzt wird, bedeutet, ihm anzuraten, dass er damit ebenfalls jene in der Vergangenheit erwirkten Ansprüche zu einem nicht geringen Teil aufgibt, die er für seinen Dienst am Land erwirkt hat

Welche Deine Grundrechte bist Du bereit, zukünftig abzugeben? Und wo ist Deine Schmerzgrenze, bist Du das Land verlässt, wenn man es Dir anrät? Denn das dürfte die letztliche Konsequenz sein, die Du forderst, dass halt jene das Land verlassen sollten, wenn ihnen ihre Rechte nur lang genug und mit genügender Kraft hinreichend genommen werden.

Ich will in einem solchen Land nicht leben. Du schon?

Rheini

Hinzufügen möchte ich noch das der Bund seit 5 Jahren oder noch länger aufgefordert wurde, die Besoldung neu zu regeln und dies bisher mit u. a. Verweis auf Wahlen und Bildung von neuen Regierungen usw., unterlassen hat.

Die Regelungen sind aber durchzuführen unabhängig von diesen Entschuldigungen. Das Verfassungsrecht ist kein "ich mache es mal oder lasse es" Regelung. Es ist zu machen unabhängig von Regierungsbildungen oder verfügbarer Haushaltsmittel (ja ja, ausser es trifft alle ..).

Ich könnte ja noch damit leben wenn der DH nach angemessener Zeit ein neue Regelung getroffen hätte und diese nicht offensichtlich verfassungswidrig gewesen wäre, die man dann wieder mit WS, Klage usw. hätte angreifen können. Aber 5 Jahre + X nichts zu machen, dass grenzt für mich an  :-X  (gelöscht wegen guter Manieren).

rw

Ich finde die Diskussion über zuviele Häuptlinge und zuwenige Indianer ein wenig zu kurz gegriffen.

Es ist vollkommen richtig, dass in vielen, vielleicht sogar in allen Verwaltungen, (zu) viele hoch bis höchstbesoldete sitzen. (Ich zähle mich als Direktor selbst dazu). Was jedoch selten eingeworfen wird, ist die Frage warum ist das denn eigentlich so?

M.E.n. ist das der erkennbare Ausfluss der nicht vorhandenen aA. Bestimmte Dienstpostenwahrnehmungen, Aufgabenbereiche und die hierfür erforderlichen Qualifikationen decke ich eben nicht mit der Alimentation einer derzeitigen einstelligen Besoldungsgruppe ab.

Wir hatten vor vielen, vielen Seiten mal das Beispiel eines Regierungsrates zu Kaiserszeiten. Dieser gehörte damals zur "feinen bis feinsten Gesellschaft". Heutzutage ist der Regierungs- oder Studienrat monetär der Mittelschicht zuzuordnen. In manchen Städten vielleicht sogar der unteren Mittelschicht.

Erkennbar hat also eine schleichende (gesellschaftliche und monetäre) Entwertung der jeweiligen Dienstposten stattgefunden. Und das ist im Augenblick m.E.n. des Pudels Kern. Dem nicht amtsangemessenen alimentierenden DH ist in den vergangenen Jahrzehnten nichts besseres eingefallen, als einfach mit einer Inflation der Dienstposten zu reagieren. Auf deutsch, für das was hinten raus kommt, stehen manche Qualifikationen morgens eben nicht auf. Dabei ist es, glaube ich, für uns alle unerheblich ob ich jetzt einstellig A besoldet bin oder zweistellig?! Was für eine Zahl in der Besoldungstabelle dahinter steht ist maßgebend.

Und so hat der DH sich doch sein eigenes Grab geschaufelt. Wenn dem A5er bald 5.000 Brutto zustehen, rutscht der A16er eben mit. Und um bestimmte Qualifikationen anzusprechen musste mit der A1x gelockt werden, so dass es von eben jenen mittlerweile eine erhebliche Anzahl gibt.

Um das Beispiel der Bundeswehr zu wählen: Vor einigen Jahrzehnten war ein StUffz oder noch mehr ein Oberfeld der Star auf dem Kasernenhof. Heutzutage ist gefühlt jeder der zwei Mann kommandiert Hauptfeldwebel. (Bitte nichts fur ungut Kameraden!)

Jetzt steht der DH dar und stellt fest: Scheiße. Hätte ich dem StUffz damals das gegeben was ihm zusteht, hätte ich in den vergangenen Jahren/ Jahrzehnten nicht jeden zum Hauptfeld befördern müssen damit überhaupt jemand den Job macht. Und jetzt kommt das pöse, pöse BVerfG und stellt fest, dass der A8 erheblich zu gering alimentiert wird. Nur das ich eben jetzt nicht mehr einen Hauptfeld pro Zug oder Kompanie habe, sondern auf jedem Bock einen. Und deshalb wird es teuer und schwer.

Eigentlich müsste der DH die nachhaltig erschütterte Besoldungsordnung komplett umbauen. Nur glaube ich nicht das er es sich traut...

PS: Mein Mitleid für den DH hält sich in Grenzen!

Finanzer

@rw: so ist es.
Einzelne Bundesländer haben ja auch den mittleren Polizeidienst abgeschafft, gleicher Hintergrund.

Rheini

Auch hier möchte ich hinzufügen, dass m. M. nach die Verbeamtung als Plus bei den Stellen genutzt wurde, um genügend Leute in den ö. D. zu bekommen. Hier wurden Beamtenstellen geschaffen, die auch durch Angestellte hätten besetzt werden können.

Aber auch hier hatte der DH Möglichkeiten nicht genutzt, um nicht jetzt vor einem Scherbenhaufen zu stehen.

Auch hier hält sich mein Mitleid in Grenzen.