Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Yasper

Zitat von: LeoMUC in Gestern um 10:10DPOLG hat das gerade in die WhatsApp Gruppe gepostet:

Kurzes Fazit für A7–A9 (Polizei 👮�♂️):

• 2025: +3 %
• 2026: mind. +2,8 % + neue Tabellen

👉 ABER das Entscheidende:
Untere & mittlere Gruppen (A7–A9) profitieren am stärksten durch die Reform:

• Einstieg höher (Stufe 1 fällt weg)
• Mindestbesoldung wird deutlich angehoben
• dadurch mehr als nur die Prozent-Erhöhung

💰 Realistisch insgesamt:
• A7: ca. +200–350 €
• A8: ca. +150–280 €
• A9: ca. +120–220 €

➕ Zusätzlich:
• Wechselschicht-/DUZ-Zulage: ca. +45 %

👉 Kurz gesagt: Für uns im mittleren Dienst gibt's spürbar mehr Geld – deutlich stärker als in höheren Besoldungen 👍
wie ist das denn dann eigentlich mit dem Abstandsgebot vereinbar?

LeoMUC

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 10:15Wäre ich gD oder hD bei der BPol, würde ich aus dieser Gewerkschaft direkt austreten.

Bin ich schon länger, aber ist nicht verkehrt dennoch in verschiedene Gruppen mitlesen zu können  8)

Seppo84

Für die Tabelle 2025 wurde ja der Stand ab dem 01.04.2025 komplett übernommen. Das heißt wir sind 2025 durch die Tariferhöhung amtsangemessen alimentiert gewesen?

GeBeamter

Zitat von: BlauerJunge in Gestern um 10:17Der Vollständigkeit halber solltest du aber noch den Link dazu posten, der zum Kündigungsformular bei der DPOLG führt. Der muss ja zwangsläufig dabei gewesen sein, bei so einem Beitrag.

Das könnte aber ziemlich bitter werden.

Die BPol hat mittlerweile den Großteil des operativen Personals im gD, da die Ausbildung für den mittleren Polizeidienst seit mindestens 15 Jahren nicht mehr stattfindet.

Die, die aktuell unter den gestiegenen Wohnpreisen etc leiden, sind die BPoler U40 mit Kindern, die mehrheitlich im gD sein dürften.
Ich frage mich ernsthaft, wie man dann die deutliche Besserung des mD als Gewerkschaft so abfeiern kann.

Alexander79

Zitat von: Seppo84 in Gestern um 10:24Für die Tabelle 2025 wurde ja der Stand ab dem 01.04.2025 komplett übernommen. Das heißt wir sind 2025 durch die Tariferhöhung amtsangemessen alimentiert gewesen?
Ja.
Das ist doch die Krux an der Sache.
Das fiktive Einkommen deines Ehepartners wurde so hoch gewählt das du eigentlich immer schon ziemlich genau das bekommen hast um amtsangemessen besoldet zu werden.

Seppo84

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:26Ja.
Das ist doch die Krux an der Sache.
Das fiktive Einkommen deines Ehepartners wurde so hoch gewählt das du eigentlich immer schon ziemlich genau das bekommen hast um amtsangemessen besoldet zu werden.

Komischerweise gibt's dann für 2026 eine Erhöhung.

Tchekko123

I
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:18Kennt sich jemand mit Steuern aus?

Passt mal kurz auf.

Ich glaube denen ist ein gravierender Fehler unterlaufen.

Zitat:"- 106 - Bearbeitungsstand: 14.04.2026 15:29
Verheiratete Besoldungsempfängerin bzw. verheirateter Besoldungsempfänger mit zwei
Kindern
1. Grundgehalt 36.010,88 € 11. Median-Äquivalenzeinkommen 29.743,88 €
2. + Familienzuschlag 6.280,68 € 12. Faktor 2,3
3. Bruttobesoldung 42.291,56 €
4. Angenommenes
Partnereinkommen 22.648,00 €
5. - Einkommensteuer 6.950,00 €
6. - SV-Beiträge 4.688,16 €
7. - PKV-Beitrag 4.190,88 €
8. ./.
9. + Kindergeld 6.216,00 €
10. Nettobesoldung 55.326,52 € 13. Prekaritätsschwelle 54.727,64 €

Die geben bei einem Familienbrutto eine Steuerlast von knapp 7.000€ an.
Laut Brutto Netto rechner mit dem zusammenzählen von Einkommen Beamter SK3 und Einkommen Ehefrau SK 5 kommt das ziemlich genau hin.

Schaut man aber in die Splittingtabelle wäre die Steuerlast bei einem Einkommen von rund 65.000€ aber rund 9800€ und somit über 2800€ im Jahr mehr, oben drauf kommt noch die Kirchensteuer.
Bei dieser Konstelleation würde der Beamte mit SK3 und Ehefrau 5 somit im Jahr rund 3.000€ Steuer nachzahlen und hätte defakto das Geld auch weniger.

Liege ich hier richtig oder habe ich einen Gedankenfehler?

Du hast glaube ich einen Gedankenfehler.
Die Splittingtabelle geht nicht vom Bruttoeinkommen, sondern vom zu versteuernden Einkommen aus. Also Brutto abzgl. der Versicherungsbeiträge, Werbungskosten etc. Dann landest du bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 53.000-56.000 und die Beträge passen wieder.

Alexander79

Zitat von: Seppo84 in Gestern um 10:28Komischerweise gibt's dann für 2026 eine Erhöhung.
Da wird aber verschleiert das du eh 2,8% mehr bekommen würdest und der Familienzuschlag Stufe 1 in der Tabelle aufgeht.
Unterm Strich bekommt ein A8er in Stufe 8 jetzt tatsächlich ziemlich genau 21€ mehr.
(Brutto wohl gemerkt)
Wenn das für die eine Erhöhung ist. Resept.

Zitat von: Tchekko123 in Gestern um 10:32Du hast glaube ich einen Gedankenfehler.
Die Splittingtabelle geht nicht vom Bruttoeinkommen, sondern vom zu versteuernden Einkommen aus. Also Brutto abzgl. der Versicherungsbeiträge, Werbungskosten etc. Dann landest du bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 53.000-56.000 und die Beträge passen wieder.
Ähh, wie  soll ich denn bitte Ansetzen das ich mein zu versteuerndes Einkommen um bis zu 12.000€ reduziere?
PKV geht bis 1900 € wenn ich mich recht entzinne und dann ist Schluß, gut ein bißchen Werbungskosten geht noch.
Aber der Staat kann ja nicht hingehen und mir alle möglichen Abzugsmöglichkeiten unterstellen, vielleicht noch 6 Monate doppelte Haushaltsführung im Jahr.

BWBoy

Wenn die für meine fiktive Partnerin ein fiktives Einkommen von 20k ansetzen dürfen, darf ich dann fiktives Ehegattensplitting betreiben und in Steuerklasse 3 wechseln?

Und darf ich die Steuerfreibeträge meiner fiktiven Partnerin nutzen?

Perikles

Zitat von: Seppo84 in Gestern um 10:28Komischerweise gibt's dann für 2026 eine Erhöhung.
Gibt es ja auch für andere Jahre, z.B. 9 EUR pro Monat pro Kind! Zufälle gibt es....

Kority

Also werden die 2.8% komplett ignoriert aus der Verhandlungen oder kommen die vorher noch drauf ?

Yasper


Verfassungsmäßige

Sollte nicht immer zum 01.01 erhöht werden , gemäß neuer Rechtsprechung?

humatrix

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:26Ja.
Das ist doch die Krux an der Sache.
Das fiktive Einkommen deines Ehepartners wurde so hoch gewählt das du eigentlich immer schon ziemlich genau das bekommen hast um amtsangemessen besoldet zu werden.
Habe seit 2021 keinen mehr im Haushalt mit Partnereinkommen. Lebe aber das paritätische Modell mit einem Kind. Beziehe dafür auch FZ 1 und 2.
Bin ich nun Nutznießer des ,ergänzenden familienzuschlages'?

Blicke da nicht ganz durch...

Perikles

Zitat von: Yasper in Gestern um 10:35Die Singles profitieren wohl am meisten.
Das würde ich nicht pauschal so sagen. Die Zuschläge ab dem 3. Kind sind doch schon enorm.