Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: Atzinator in Gestern um 19:18Ich muss ja gestehen, ich würde sofort unterschreiben, dass die Lohnfortzahlung genau so begrenzt sein kann wie in der Wirtschaft. 6 Monate reichen auch, das muss nicht lebenslang sein. Jeder kann sich für einen schmalen Taler zusatzversichern - ich will nicht wissen, wie viele Wunderheilungen dann doch stattfinden. Ich will natürlich keinem zu Nahe zu treten, ich spreche hier wirklich vom gelben Schein wegen Abordnung oder Versetzung...

Spart Geld und liefert gleichzeitig wichtiges Personal.

Einige wenige machen manches für die Masse kaputt.

Ich habe im Kollegenkreis gesehen was es bedeutet wenn bei einer langwierigen und lebensbedrohenden Erkrankung nach ein paar Wochen der physische Druck des Krankengeldes hinzu gekommen ist.

Zu Scheisse kam da Scheisse .....

netzguru

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:06Der ergänzende Familienzuschlag soll also (in der Logik des Entwurfs) in bestimmten Konstellationen und bei einem Partnereinkommen von weniger als 22.648 € dafür sorgen, dass nicht die gebotene Mindestbesoldung unterschritten wird (zumindest auf dem Papier).


Solange es hingegen bei Versorgungsempfängern keinerlei "Vorabprüfung zur Mindestpension" oder etwas Ähnliches gibt, dürfte der Besoldungsgesetzgeber nach meinem Verständnis keine Veranlassung zur Zahlung irgendeines Ergänzungszuschlags sehen.

Hallo,

könnte es denn wie es aussieht bei Eintritt der Versorgung gleich der Antrag Sozilhilfe mitgeliefert werden.

Liegt schon etwas bei Gericht für die Prüfung?



GoodBye

Zitat von: gio in Gestern um 19:23Ich würde das so definitiv nicht unterschreiben. Dann lieber nach 6 Monaten zum Amtsarzt schicken. Und dies regelmäßig fortführen. Dann sollten auch keine Menschen mehr 15 jahre krank sein und nebenbei heilpraktiker/in spielen.

Diese Einzelfälle bringen unseren Berufsstand leider immer mehr in Verruf.

Nach 6 Monaten geht es sowieso zum Amtsarzt, so kenne ich das jedenfalls.

Diese Ausnahmefälle, die durch die Presse geistern, liefern da eine falsches Bild.

Irgendwann wird dann auch zurruhegesetzt.

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Gestern um 19:47Nach 6 Monaten geht es sowieso zum Amtsarzt, so kenne ich das jedenfalls.

Diese Ausnahmefälle, die durch die Presse geistern, liefern da eine falsches Bild.

Irgendwann wird dann auch zurruhegesetzt.

Bei uns nach drei Monaten.

Rheini

Bei uns je nach Krankheit und der daraus resultierenden Prognose zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit.

Atzinator

Na gut, das sind ja auch valide Optionen. Gut so, wenn es funktioniert. Hier auf dem Land ist das schlimmste was dir nach einem Jahr droht die Frage, ob du an der Wiedereingliederung teilnehmen möchtest und wie man dir das Arbeiten erleichtern kann.

tunnelblick

Zitat von: MOGA in Gestern um 17:47Und das ist wieder der Punkt den PolareD gerade zuvor erwähnt hat. Die AA ist nicht verhandelbar, eigentlich müsste sich auch eine Befassung des Bundestages in so einem Fall erübrigen. Es ist rechtlich vorgegeben, was will dieser windige Lars aus der Randgruppenpartei da mitreden?
Eigentlich halt nur...

Ja, ich bin ja ganz bei dir! Und es krankt ja finanziell an so vielen Dingen. Jedes Jahr die Haushaltsplanung in den Behörden, dieses System an sich ist schon komplett kaputt, aus meiner Sicht. Rahmenverträge zum Kopf schütteln, verschwendete Gelder, unnötig komplizierte Beschaffungen, dann das generelle Ausgabenproblem bei immer steigenden Steuereinnahmen, Berater, die sich bei wenig Leistung die Taschen voll machen, es nervt einfach alles irgendwie, wenn es um die Finanzen beim Bund geht.
Und doch können die Beamten beim BMI doch nur versuchen irgendwie eine halbwegs gute Lösung in ihrem gegebenen Rahmen zu gestalten, die dann natürlich nicht jeden zufrieden stellen kann. Dass der Entwurf nicht genügt dürfte diesen Menschen auch bewusst sein, nur ändern können sie es ebensowenig wie wir.

Viggen


@BVerfGBeliever, vielen Dank für deine Ausführungen und Interpretation.

Grundsätzlich besteht das Prinzip/ System des Berufsbeamtentums und der aA ein Leben lang für die Betroffenen (Beamte/ Richter/ Berufssoldaten), unabhängig von ihrem aktuellen Status (aktiv oder i.R.).

Zudem, ob es der DH/ Gesetzgeber glaubt oder nicht, haben auch oder insbesondere Versorgungsempfänger Partner ohne/ mit sehr geringem Einkommen oder im Haushalt lebende Kinder oder pflegen gar Angehörige - man mag es kaum glauben!

Es ist echt ungeheuerlich, was sich der DH dabei denkt oder vielmehr auch nicht denkt!
Aber Gott sei Dank besteht in diesem Staat Gewaltenteilung. Insofern soll und muss es die Judikative/ das BVerfG in Karlsruhe schmerzhaft richten!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

andreb

Zitat von: Viggen in Gestern um 20:36@BVerfGBeliever, vielen Dank für deine Ausführungen und Interpretation.

Grundsätzlich besteht das Prinzip/ System des Berufsbeamtentums und der aA ein Leben lang für die Betroffenen (Beamte/ Richter/ Berufssoldaten), unabhängig von ihrem aktuellen Status (aktiv oder i.R.).

Zudem, ob es der DH/ Gesetzgeber glaubt oder nicht, haben auch oder insbesondere Versorgungsempfänger Partner ohne/ mit sehr geringem Einkommen oder im Haushalt lebende Kinder oder pflegen gar Angehörige - man mag es kaum glauben!

Es ist echt ungeheuerlich, was sich der DH dabei denkt oder vielmehr auch nicht denkt!
Aber Gott sei Dank besteht in diesem Staat Gewaltenteilung. Insofern soll und muss es die Judikative/ das BVerfG in Karlsruhe schmerzhaft richten!


Das System der "checks and balances" wird doch mittlerweile mehr und mehr konterkariert.
Eine Exekutive, welche offensichtlich verfassungswidrige Gesetzesentwürfe in die Welt entlässt und eine mitspielende Legislative, welche etwaige Entwürfe mit hoher Wahrscheinlichkeit abnicken wird.

Südwestler

Zitat von: andreb in Gestern um 21:23Das System der "checks and balances" wird doch mittlerweile mehr und mehr konterkariert.
Eine Exekutive, welche offensichtlich verfassungswidrige Gesetzesentwürfe in die Welt entlässt und eine mitspielende Legislative, welche etwaige Entwürfe mit hoher Wahrscheinlichkeit abnicken wird.
Legislative und Exekutive in diesem Land sind von einer gemeinsamen großen Angst getrieben....
Den Umfragewerten und den Wahlergebnissen.....
Und so traut sich niemand, einen großen Wurf zu landen.
Denn aus irgend einem Grund heraus , denkt man sich , gar nichts zu ändern, keinen Mut zu haben, nicht neue Wege gehen zu wollen, begeistert das Wahlvolk, und alle wählen wieder so wie früher.
Ich denke eher mit einer guten Begründung sind auch einschneidende Reformen und sogar eine wirklich amtsangemessene Alimentation möglich, denn liest man die Kommentare, verstehen viele das Problem und sind  sogar sehr differenziert, nur leider hört man immer nur auf die schreienden Kommentare und es kommt dieser Murks heraus, bei dem nun wirklich niemand zufrieden sein kann.
Das fiktive Partnereinkommen, die aAs Erreichung in A8 bis A11 von 9,33€, das coronageld, welches jetzt doch ganz normales Gehalt sein soll, die Versorgungsenpfänger, die natürlich weder Kinder noch zu pflegende Angehörige Haben und zu guter letzt die B und R Besoldung, die nun wirklich immer weniger Sinn sieht, sich krumm zu machen.
Und zu Checks and balances gehört ja auch die dritte Gewalt, die sich aber zunehmend allein gelassen fühlt, nicht unterstützt, ausgebremst und natürlich auch Angst hat vor der Möglichkeit, dass auch mal ein AFD Richter dem BVerfG angehören wird, und auch seine Urteile dahingehend abwägt.
In Gänze eine schreckliche Zeit!





HansGeorg

Zitat von: Viggen in Gestern um 20:36Zudem, ob es der DH/ Gesetzgeber glaubt oder nicht, haben auch oder insbesondere Versorgungsempfänger Partner ohne/ mit sehr geringem Einkommen oder im Haushalt lebende Kinder oder pflegen gar Angehörige - man mag es kaum glauben!



trifft auf mich sogar alles zu  ;D

Nicolas91

Ich habe zwei Fragen.

Aktuell erhalte ich Familienzuschlag stufe 3 (verheiratet plus zwei Kinder). Fällt der Verheiratetenzuschlag künftig auch für diejenigen weg, die ihn aktuell noch haben?

Und unter § 79 E I Nr. 3 lese ich bezüglich einer Ergänzungszahlung der Jahre 2021-2025, dass dies nur für Beamte mit drei oder mehr Kindern gilt.

Kann mich jemand aufklären, was ich hier nicht verstehe? Hieß es nicht immer, dass Bundesbeamte nicht für jedes Jahr ihrer besoldung widersprechen müssen? Wieso spielt jetzt die Anzahl der Kinder eine Rolle oder was verstehe ich hier falsch?

Herzlichen Dank!

TheBr4in

Der Zuschlag für verheiratete fällt nicht einfach weg, er wird für alle Bestandteil der Bezüge. Egal ober verheiratet oder nicht.

Die Nachzahlung bekommst Du nach den Regelungen der für zwei Kinder einschlägig ist. Das ist nicht § 79e. Da Du zwei Kinder hast, ist das nicht Dein Problem.


Viggen


... nur nochmal in Zahlen ergo in Betroffenheit: ca. 600.000 Versorgungsempfänger auf Bundesebene! Wenig ist anders. Und da soll künftig mit zweierlei Maß gemessen werden? Kaum vorstellbar. Obwohl es in diesem Land/ politischen Parteienlandschaft niemanden mehr irgendwas wundern sollte!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

AltStrG

Zitat von: Atzinator in Gestern um 19:18Ich muss ja gestehen, ich würde sofort unterschreiben, dass die Lohnfortzahlung genau so begrenzt sein kann wie in der Wirtschaft. 6 Monate reichen auch, das muss nicht lebenslang sein.

Das sehen bereits erkrankte und "Schwerpunkt*" Beamte (Schichtdienst) garantiert anders, mit denen ich jeden Tag zu tun habe. ICH möchte deren Job nicht machen wollen, gleichwohl werde ich in meinem Job besser bezahlt. ;)

Und zum Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit müßen die auch.

*Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsbeamte, Staatsanwälte, Richter.