Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Schlüü

Tja, es ist wie es ist und es kommt wie es kommt.
@dogmatikus Danke für die Werte, die nun mal uns zustehen...und das seit 5 Jahren

PolareuD

Zitat von: Schlüü in Heute um 14:14Tja, es ist wie es ist und es kommt wie es kommt.
@dogmatikus Danke für die Werte, die nun mal uns zustehen...und das seit 5 Jahren


Nehme ich.  ;)

Aber nur mal um etwas realistischer zu bleiben. Der Dh kann auch die Beihilfebemessungssätze anheben oder auch einen Ortszuschlag einführen, um der Erhöhung der Grundbezüge zumindest etwas entgegen zu wirken.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Atzinator

Wo ist die Tabelle hin? Wer hat jetzt alles einen Trojaner?

Dogmatikus

Auch das kann er.

Selbst wenn ich davon ausgehe, dass die Tabellenwerte zu 30% durch Familienzuschläge erreicht werden dürften und ich als verheirateter mit nur einem Kind entsprechend 10 % weniger als in der Tabelle bekommen dürfte, beträgt der Fehlbetrag in meiner Gruppe / Stufe > 4.500 € netto / Monat.

Viel Spaß, das mit Ortszuschlägen (wohne in einer Großstadt, würde mich entsprechend nicht wirklich treffen) oder Beihilfebemessungssätzen regeln zu wollen. Setze ich bspw. die Beihilfe auf 100 % und streiche den Zuschlag für die PKV-Beiträge, beträgt der Fehlbetrag in meiner Gruppe/Stufe immer noch ca. 3.150  €. Dazu kämen einige Hundert Euro PKV-Beiträge, die ich (für mich, meine Frau und das Kind) nicht mehr zahlen müsste.

Schlüü

Zitat von: PolareuD in Heute um 14:33Nehme ich.  ;)

Aber nur mal um etwas realistischer zu bleiben. Der Dh kann auch die Beihilfebemessungssätze anheben oder auch einen Ortszuschlag einführen, um der Erhöhung der Grundbezüge zumindest etwas entgegen zu wirken.

Auch die Familienzuschläge müssten dann erheblich erhöht werden (also auch 1-2 Kind).
Für mich ist aber entscheidend die Zeit von 2021-2025.
gebt Gas (4 Kinder)

MOGA

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:03Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für den Bund unter Nutzung der offiziellen Zahlen zum Medianäquivalenzeinkommen (dort unter AR.7) eine Tabelle erstellt, wie sie sich unter Berücksichtigung des BVerfG sowie ohne Anrechnung eines Partnereinkommens darstellen würde. Die Datei findet sich im Anhang des Posts.

Die Tabelle startet mit der Mindestbesoldung oben links in der Tabelle bei A3 Stufe 2 ohne Anrechnung eines Partnereinkommens nach der bekannten Formel 2,3 * 0,8 * MÄE zzgl. PKV, abzgl. Kindergeld.

Zu beachten ist,
  • dass es sich bei den Beträgen sämtlich um Nettobeträge handelt. Sowohl das MÄE wird unter der Verlinkung netto angegeben als auch das BVerfG rechnet mit Netto-Beträgen.
  • die monatlichen Beträge naturgemäß keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ausweisen
  • die dort dargestellten Beträge mittels (nicht überbordender) Familienzuschläge erreicht werden dürfen
 

Aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundes habe ich die meiner Meinung nach einzig wirklich gelungenen Idee entnommen, nämlich fixe prozentuale Abstände einerseits zwischen den Stufen (2,7%) und andererseits zwischen den Besoldungsgruppen (eD 2,2%, mD 5%, gD 10%, hD 11%).


Da die Zellen mit Formeln hinterlegt sind, kann jeder gerne mit den Zahlen spielen und mal schauen, wie sich diese ändern, wenn Partnereinkommen (partiell) angerechnet würde.

Edit: Anhang entfernt
Unknown
Wo isser denn? Der Anhang?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

despaired

Mir wird die Tabelle als Anhang zum Post angezeigt- hab sie runtergeladen.

Finde es trotzdem schräg, dass der Abstand zwischen hD zu gD nur ein Prozent ist, aber dann zum mD bzw. eD deutlich höher.

BVerfGBeliever

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:03Aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundes habe ich die meiner Meinung nach einzig wirklich gelungenen Idee entnommen, nämlich fixe prozentuale Abstände einerseits zwischen den Stufen (2,7%) und andererseits zwischen den Besoldungsgruppen (eD 2,2%, mD 5%, gD 10%, hD 11%).
Hallo Dogmatikus, kurze Anmerkung: Die von dir genannten fixen Abstände aus dem Gesetzentwurf (horizontal 2,7%, vertikal 11%, 10%, 5% und 2,2%) beziehen sich auf die Brutto-Grundgehälter. Netto ergeben sich andere Abstände, zum einen aufgrund der progressiven Besteuerung, zum anderen aufgrund der fixen Familienzuschläge (beispielsweise jeweils 265 € für die ersten beiden Kinder, so wie im Gesetzentwurf).

Somit dürfte es vermutlich sinnvoller sein, auch in deiner Tabelle die Brutto-Grundgehälter zu betrachten. Nimmt man als Ausgangspunkt deine 4.580 € Nettobesoldung für die A3/2-4K-Beamtenfamilie, dann könnte sich dieser Wert beispielsweise aus 4.636 € Brutto-Grundgehalt plus 530 € Familienzuschlag und abzüglich 586 € Steuern zusammensetzen, siehe hier (Annahmen: Steuerjahr 2025, PKV-Kosten 660 Euro, davon steuerlich anrechenbar ca. 80%, also gerundet 530 Euro).

Dogmatikus

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:07Hallo Dogmatikus, kurze Anmerkung: Die von dir genannten fixen Abstände aus dem Gesetzentwurf (horizontal 2,7%, vertikal 11%, 10%, 5% und 2,2%) beziehen sich auf die Brutto-Grundgehälter. Netto ergeben sich andere Abstände, zum einen aufgrund der progressiven Besteuerung, zum anderen aufgrund der fixen Familienzuschläge (beispielsweise jeweils 265 € für die ersten beiden Kinder, so wie im Gesetzentwurf).

Somit dürfte es vermutlich sinnvoller sein, auch in deiner Tabelle die Brutto-Grundgehälter zu betrachten. Nimmt man als Ausgangspunkt deine 4.580 € Nettobesoldung für die A3/2-4K-Beamtenfamilie, dann könnte sich dieser Wert beispielsweise aus 4.636 € Brutto-Grundgehalt plus 530 € Familienzuschlag und abzüglich 586 € Steuern zusammensetzen, siehe hier (Annahmen: Steuerjahr 2025, PKV-Kosten 660 Euro, davon steuerlich anrechenbar ca. 80%, also gerundet 530 Euro).

Das ist ein guter Punkt, vielen Dank. Verstehe ich es richtig, dass der Wert A3/2 dann 4.580 € brutto wäre? Also 4.636 + 530 - 586 ?

BVerfGBeliever

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 15:14Das ist ein guter Punkt, vielen Dank. Verstehe ich es richtig, dass der Wert A3/2 dann 4.580 € brutto wäre? Also 4.636 + 530 - 586 ?
In deiner Tabelle würde oben links 4.636 € (Brutto-Grundgehalt) für A3/2 stehen.

Die 4K-Familie hätte dann eine Nettobesoldung von 4.580 € (4.636 € Grundgehalt + 530 € FZ - 586 € Steuern). Zuzüglich 510 € Kindergeld und abzüglich 660 € PKV-Kosten ergibt sich daraus die Nettoalimentation von 4.430 €, die der bundesweiten Prekaritätsschwelle im Jahr 2025 entspricht (28.891 € * 2,3 * 0,8 * 1/12).

Dogmatikus

Top, danke! Hab gerade keine Zeit dafür, aber rechne nachher mal mit deinen Werten weiter. :-)

Kasio1983

Darf ich das bei uns in den Dienststelle weiterleiten? Danke für die Mühen.

Dogmatikus

Würde mit der Weiterleitung erstmal warten, bis die Brutto-Daten drinstehen. Ich rechne grad damit, dass das doch nochmal einiges ändert. Am besten arbeitet man ja mit Zahlen, die möglichst nah an die Realität kommen. ;)

Dunkelbunter

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:21In deiner Tabelle würde oben links 4.636 € (Brutto-Grundgehalt) für A3/2 stehen.

Die 4K-Familie hätte dann eine Nettobesoldung von 4.580 € (4.636 € Grundgehalt + 530 € FZ - 586 € Steuern). Zuzüglich 510 € Kindergeld und abzüglich 660 € PKV-Kosten ergibt sich daraus die Nettoalimentation von 4.430 €, die der bundesweiten Prekaritätsschwelle im Jahr 2025 entspricht (28.891 € * 2,3 * 0,8 * 1/12).

Geht es nur mir so, dass das utopisch klingt, dass ein A3 im Einstiegsamt 4636,- Euro Grundbesoldung bekommt.

Eiscreme

Personalmangel bei der Bundeswehr, wäre dann wohl Geschichte.