Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: AltStrG in Gestern um 18:15https://www.tagesspiegel.de/politik/paradigmenwechsel-bei-bundesbeamten-ehepartner-sollen-nicht-langer-mitversorgt-werden-15502301.html


Die Abkehr vom Alleinverdienermodell wäre an sich ja nicht zu beanstanden, wenn man die Verabschiedung von diesem Prinzip über unterbliebene Besoldungsanpassungen über die letzten Jahrzehnte nicht schon schleichend herbeigeführt hätte. Nun soll von dieser niedrigen Basis aus eine weitere Kürzung mittels Partnereinkommen vorgenommen werden.

Dass das Prinzip schon lange nicht mehr gilt, sieht man daran, dass A3 Stufe 2 nach den neuesten Erhöhungen, die im Gesetz geplant sind, ohne Partnereinkommen nicht einmal die Schwelle zur Prekarität überschreitet. Böse gesagt, aber das wird der Entwurf nicht dezidiert ausweisen: ein A3 Beamter mit zwei Kindern wird, wenn er alleiniger Verdiener ist, ohne ergänzende Zuschläge sogar unterhalb der Armutsgrenze von 60% des MÄE liegen.

Tenor eines Zeitungsartikels müsste wohl eher sein: Abkehr vom Alleinverdienermodell, dennoch starke Steigerung der Besoldung, um sich nicht die Blöße zu geben, dass erkennbar wird, dass Beamte für 41h Wochenarbeit irgendwo im Bereich Armutsgrenze oder zumindest Prekäre Beschäftigung liegen.
Bei der Betrachtung prekärer Beschäftigung in der Wirtschaft wird nämlich auch immer nur auf ein Gehalt geschaut und kein "Partnereinkommen" mitbedacht.

Man vermisst glatt den öffentlichen und politischen Aufschrei gegenüber den DH, wie er damals bei Tönnies aufkam

wieauchimmer

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 19:22Es steht dir frei, eine bessere und aktuellere Datenlage zur Verfügung zu stellen - oder zumindest deinen Ausführungen eine Bewertung beizustellen, ob "nicht mehr repräsentativ" in deiner Wortwahl bedeutet, dass es "schlechter" oder "besser" geworden ist.

Das darfst du je nach Perspektive gerne unterschiedlich bewerten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass sich auf diesen Vergleichsrechner niemand etwas einbilden sollte, da wie gesagt, inzwischen veraltete Daten zugrunde liegen. Man sollte vernünftigerweise min. nochmal 15% auf jedes Einkommen drauf rechnen um dem heutigem Maßstab gerecht zu werden.

Fubar1323

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 13:34Unter Zugrundelegung der kräftigen Hilfe durch die Beiträge von BVerfGBeliever habe ich jetzt die Tabelle für den Bund mit den Zahlen von 2025 auf Grundlage der Brutto-Beträge erstellt.

Dadurch werden die Beträge natürlich deutlich geringer und realistischer. Die Werte im Endamt A16 sind bspw. fast identisch zur vorherigen Netto-Tabelle. Auf Grundlage der Brutto-Tabelle erhält der A16 nun aber knapp 5.000 € weniger netto als bei der vorherigen Netto-Tabelle - das scheint mir durchaus sinnvoll, wir wollen es ja auch nicht übertreiben, nicht wahr?  ;D

Viel Spaß mit den Zahlen.

Ich versuche es noch einmal:
Wenn ich den Gesetzentwurf richtig gelesen habe, wird darin allerdings zu den ,,Schnittstellen"-Besoldungsgruppen hin noch der Prozentsatz der niedrigeren Laufbahn als Steigerung genommen und nur ,,innerhalb" der Laufbahnen der maßgebliche Satz.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Gestern um 18:54Eben. Man nennt das einen "Experten für alles".

Auch Professoren brauchen publicity. Unabhängigkeit ist da häufig auch nicht mehr gewährleistet, es geht um Gelder.

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 19:23Die Abkehr vom Alleinverdienermodell wäre an sich ja nicht zu beanstanden,
Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

GoodBye

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 20:00Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

Weil der Beamte allein für sich betrachtet ja noch mehr als die Grundsicherung erhält. Da kann ihm nur mit einem fiktiven Partnereinkommen geholfen werden, sich der Grundsicherung anzunähern.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 20:00Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

Weil der Haushaltsgesetzgeber um Geld zu sparen in einem Fall die tatsächlichen Verhältnisse wissen will (Grundsicherung) und im anderen Fall nicht (Beamte).

lotsch

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 19:23Man vermisst glatt den öffentlichen und politischen Aufschrei gegenüber den DH, wie er damals bei Tönnies aufkam

Ich vermisse auch, dass der Verfassungsbruch (für mich der vorsätzliche Verfassungsbruch) von den Beamten und der Öffentlichkeit so einfach hingenommen wird, als og es das Normalste in unserem Staat ist.

InternetistNeuland

Dann weiß Prof. Spitzlei sicherlich auch, dass in Familien mit 3 oder mehr Kindern die Realität so aussieht, dass die Mehrheit der Partner keiner Tätigkeit nachgeht. Wollte er also für K1 und K2 das fiktive Partnereinkommen als realitätsgerecht ansehen so müsste es folgerichtig für das dritte Kind 2600 € Zuschlag geben da ab dieser Grenze realitätsnah das fiktive Partnereinkommen wegfällt.

Dogmatikus

Zitat von: Fubar1323 in Gestern um 19:27Ich versuche es noch einmal:
Wenn ich den Gesetzentwurf richtig gelesen habe, wird darin allerdings zu den ,,Schnittstellen"-Besoldungsgruppen hin noch der Prozentsatz der niedrigeren Laufbahn als Steigerung genommen und nur ,,innerhalb" der Laufbahnen der maßgebliche Satz.


Welche Werte meinst du genau?

GoodBye

Komm uns nicht mit Realität und schalt uns die Heizung im Elfenbeinturm ab 🤪

Fubar1323

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 21:27Welche Werte meinst du genau?
Dass im aktuellen Entwurf z.B. von A12 nach A13 mit 10% Steigerung (=innerhalb des gD) gerechnet wird, nicht mit 11% wie in deiner Tabelle.

Julianx1

Zitat von: lotsch in Gestern um 20:50Ich vermisse auch, dass der Verfassungsbruch (für mich der vorsätzliche Verfassungsbruch) von den Beamten und der Öffentlichkeit so einfach hingenommen wird, als og es das Normalste in unserem Staat ist.

Vielen KollegInnen ist das Thema immer noch so geläufig wie die Reisen zu fremden Sternen. Erst jetzt wenn die Medien berichten steigt das Interesse bei einigen. Und die erste Frage ist immer ,,bekomme ich mehr Geld?" danach wird direkt wieder abgeschaltet. Die Herbeileitung warum dieser Entwurf kommt ist dann schon wieder halb so interessant. Manchmal meint man das unsere Kaste sehr ignorant ist. Oder das es ihnen eigentlich noch zu gut geht.
Aber ich denke, es werden immer mehr. Und der Aufschrei kommt langsam.

AltStrG

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 20:00Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

Weil das Partnereinkommen aufgrund eurer aller genannten (richtigen) Gründen tot ist. Entweder wenn es (nochmals) beklagt wird oder eure Besoldungsgesetzgeber sind so schlau und erkennen das vorher.

Berlin wird kein Partnereinkommen verabschieden. Wenn doch, kommt mit dem nächsten BVerfG-Beschluss eine Vollstreckungsanordnung. Der BVerfG lässt, wenn man den Beschluss auch politisch liest, den Besoldungsgesetzgeber noch eine (letzte) Chance, den Gestaltungsrahmen auszuschöpfen. Was nicht heißt, damit wieder Verfassungswidrigkeit herzustellen.

AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenkosten-durch-das-beamtenurteil-deutschland-wird-noch-froh-uber-seine-selbstbewusste-verwaltung-sein-15509564.html

Zitat:
"Milliardenkosten durch das Beamtenurteil: Deutschland wird noch froh über seine selbstbewusste Verwaltung sein

Das Verfassungsgericht hat die Bezahlung von Beamten neu geregelt. Die finanziellen Folgen für Bund und Länder sind enorm. Dennoch: Ein starkes Beamtentum hat heute mehr denn je seine Berechtigung.

Fünf Monate hat es gedauert, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Berliner Beamtenbesoldung auch ins gesamtdeutsche Bewusstsein gedrungen ist. Dann allerdings mit Wucht: Über drei Milliarden Euro pro Jahr wird es kosten, die Bundesbeamtinnen und -beamten verfassungsgemäß zu bezahlen. Auch auf die Bundesländer werden zusätzliche Milliardenbelastungen zukommen.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben in ihrem Beschluss im November 2025 nicht nur das Land Berlin gerüffelt, sondern die bisherigen Maßstäbe der Beamtenbesoldung grundsätzlich neu definiert. Vereinfacht gesagt mussten Beamte bisher nur effektiv vor Armut geschützt werden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich ihre Bezahlung an der Mitte der Gesellschaft orientieren muss.

Auf Beamtendeutsch: Das Einkommen muss ,,die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens" erreichen.

So steht es im Beschluss des Gerichts.

Das klingt erst einmal unspektakulär, hat aber – weil sich Bund und Länder jahrelang einen schlanken Fuß gemacht haben – jetzt umso größere Auswirkungen. Das Urteil und seine Folgen treffen auf einen Staatshaushalt, in dem es ohnehin an allen Ecken und Enden knirscht. Insbesondere die Bundesregierung, die sich bisher als reformunfähig zeigt, wird dieser Einschnitt vor zusätzliche Probleme stellen.

Bei vielen dürften diese zusätzlichen Milliardenkosten für Beamte ein Störgefühl erzeugen. Staatsdiener gelten als gut abgesichert und, mit Ausnahme von Lehrkräften und Polizisten, nicht als Burnout-gefährdet. Durch das Karlsruher Urteil werden Beamte nun noch mehr in Watte gepackt, könnten Kritiker unken.


Diese Annahme verkennt jedoch den Grundgedanken des Urteils. Zum einen richten sich die Maßstäbe der Mindestbesoldung an die unteren Besoldungsgruppen. Und die sind keineswegs so großzügig, wie von vielen angenommen: Ein einfacher Sachbearbeiter in einem Berliner Bezirksamt bekommt in den ersten Berufsjahren einen Bruttosold von 2753,22 Euro im Monat.

Starkes Beamtentum als Reaktion auf den Nationalsozialismus

Viel wichtiger aber ist: Die Verfassungsrichterinnen und -richter haben vor allem ihren Job gemacht, indem sie das Grundgesetz ernst genommen haben. Nur durch eine ,,Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen" können Beamte ihrer Verantwortung – in erster Linie Recht und Gesetz umzusetzen – gerecht werden, heißt es in dem Urteil. Die Alimentation ist eben nicht nur eine Gegenleistung für die absolvierte Arbeit, sondern Ausdruck des besonderen Treueverhältnisses zwischen Beamten und Staat.

Diese Argumentation kann man antiquiert finden. Kritiker verweisen gerne verächtlich auf den preußischen Obrigkeitsstaat, dessen Geist noch heute in der ein oder anderen Amtsstube spuke.

"Das Berufsbeamtentum sichert (...) das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab."
(Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Berliner Beamtenbesoldung)

Was dabei oft vergessen wird: Nach dem Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus haben sich die verbliebenen demokratischen Kräfte in Deutschland zusammen mit den Westalliierten ganz bewusst für ein starkes,
unabhängiges Beamtentum entschieden.

Die Verwaltung sollte nicht noch einmal so schnell wie in der Weimarer Republik zum Werkzeug von Extremisten werden können. Alles lange her, könnte man einwenden – und schaut dann nach Sachsen-Anhalt, wo eine rechtsextreme Partei im September die absolute Mehrheit erreichen könnte.

,,Das Berufsbeamtentum sichert (...) das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab", erklärt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Deutschland könnte bald sehr froh über eine selbst- und rechtsstaatsbewusste Verwaltung sein.

All das bedeutet nicht, dass alles bleiben muss, wie es ist. Gerade die Altersabsicherung für Beamte ist überaus üppig im Vergleich zu Renterinnen und Rentnern. Allein Berlin gibt jedes Jahr mehr als zwei Milliarden Euro nur für Pensionszahlungen aus.

Dennoch wird sich die Kostenfrage nicht durch solch kleine Stellschrauben lösen lassen. Einer für die Staatshaushalte spürbaren Schlechterstellung der Beamten hat das Verfassungsgericht einen robusten Riegel vorgeschoben.

Was allerdings nirgends in der Verfassung steht, ist, dass alle Staatsangestellten auch tatsächliche Beamte sein müssen.

Hier geraten unweigerlich die Lehrkräfte in den Blick.

Sie machen rund ein Drittel der 1,8 Millionen Beamtinnen und Beamten in Deutschland aus.

Und so wichtig ihre Arbeit für ein demokratisches Gemeinwesen ist: Dass sie in einem besonderen Treuverhältnis zum Staat stehen müssen, lässt sich weitaus schwieriger begründen als bei Richterinnen, Polizisten oder Ministerialbeamten.

Den Versuch, Lehrkräfte zu Angestellten des Staates zu machen, gab es schon einmal. Er scheiterte grandios am Konkurrenzdenken der Bundesländer. Die Absolventen wanderten dahin, wo noch verbeamtet wurde. Und so führten alle schrittweise die Lehrer-Verbeamtung wieder ein – als Letztes Berlin im Jahr 2022.

Für einen neuen Anlauf bräuchte es ein einheitliches Vorgehen der Länder. Dass diese die dafür notwendige politische Widerstandsfähigkeit aufbringen, ist leider unwahrscheinlich.