Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: AltStrG in Heute um 18:15https://www.tagesspiegel.de/politik/paradigmenwechsel-bei-bundesbeamten-ehepartner-sollen-nicht-langer-mitversorgt-werden-15502301.html


Die Abkehr vom Alleinverdienermodell wäre an sich ja nicht zu beanstanden, wenn man die Verabschiedung von diesem Prinzip über unterbliebene Besoldungsanpassungen über die letzten Jahrzehnte nicht schon schleichend herbeigeführt hätte. Nun soll von dieser niedrigen Basis aus eine weitere Kürzung mittels Partnereinkommen vorgenommen werden.

Dass das Prinzip schon lange nicht mehr gilt, sieht man daran, dass A3 Stufe 2 nach den neuesten Erhöhungen, die im Gesetz geplant sind, ohne Partnereinkommen nicht einmal die Schwelle zur Prekarität überschreitet. Böse gesagt, aber das wird der Entwurf nicht dezidiert ausweisen: ein A3 Beamter mit zwei Kindern wird, wenn er alleiniger Verdiener ist, ohne ergänzende Zuschläge sogar unterhalb der Armutsgrenze von 60% des MÄE liegen.

Tenor eines Zeitungsartikels müsste wohl eher sein: Abkehr vom Alleinverdienermodell, dennoch starke Steigerung der Besoldung, um sich nicht die Blöße zu geben, dass erkennbar wird, dass Beamte für 41h Wochenarbeit irgendwo im Bereich Armutsgrenze oder zumindest Prekäre Beschäftigung liegen.
Bei der Betrachtung prekärer Beschäftigung in der Wirtschaft wird nämlich auch immer nur auf ein Gehalt geschaut und kein "Partnereinkommen" mitbedacht.

Man vermisst glatt den öffentlichen und politischen Aufschrei gegenüber den DH, wie er damals bei Tönnies aufkam

wieauchimmer

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 19:22Es steht dir frei, eine bessere und aktuellere Datenlage zur Verfügung zu stellen - oder zumindest deinen Ausführungen eine Bewertung beizustellen, ob "nicht mehr repräsentativ" in deiner Wortwahl bedeutet, dass es "schlechter" oder "besser" geworden ist.

Das darfst du je nach Perspektive gerne unterschiedlich bewerten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass sich auf diesen Vergleichsrechner niemand etwas einbilden sollte, da wie gesagt, inzwischen veraltete Daten zugrunde liegen. Man sollte vernünftigerweise min. nochmal 15% auf jedes Einkommen drauf rechnen um dem heutigem Maßstab gerecht zu werden.

Fubar1323

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 13:34Unter Zugrundelegung der kräftigen Hilfe durch die Beiträge von BVerfGBeliever habe ich jetzt die Tabelle für den Bund mit den Zahlen von 2025 auf Grundlage der Brutto-Beträge erstellt.

Dadurch werden die Beträge natürlich deutlich geringer und realistischer. Die Werte im Endamt A16 sind bspw. fast identisch zur vorherigen Netto-Tabelle. Auf Grundlage der Brutto-Tabelle erhält der A16 nun aber knapp 5.000 € weniger netto als bei der vorherigen Netto-Tabelle - das scheint mir durchaus sinnvoll, wir wollen es ja auch nicht übertreiben, nicht wahr?  ;D

Viel Spaß mit den Zahlen.

Ich versuche es noch einmal:
Wenn ich den Gesetzentwurf richtig gelesen habe, wird darin allerdings zu den ,,Schnittstellen"-Besoldungsgruppen hin noch der Prozentsatz der niedrigeren Laufbahn als Steigerung genommen und nur ,,innerhalb" der Laufbahnen der maßgebliche Satz.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 18:54Eben. Man nennt das einen "Experten für alles".

Auch Professoren brauchen publicity. Unabhängigkeit ist da häufig auch nicht mehr gewährleistet, es geht um Gelder.

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in Heute um 19:23Die Abkehr vom Alleinverdienermodell wäre an sich ja nicht zu beanstanden,
Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

GoodBye

Zitat von: Alexander79 in Heute um 20:00Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

Weil der Beamte allein für sich betrachtet ja noch mehr als die Grundsicherung erhält. Da kann ihm nur mit einem fiktiven Partnereinkommen geholfen werden, sich der Grundsicherung anzunähern.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 20:00Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

Weil der Haushaltsgesetzgeber um Geld zu sparen in einem Fall die tatsächlichen Verhältnisse wissen will (Grundsicherung) und im anderen Fall nicht (Beamte).

lotsch

Zitat von: GeBeamter in Heute um 19:23Man vermisst glatt den öffentlichen und politischen Aufschrei gegenüber den DH, wie er damals bei Tönnies aufkam

Ich vermisse auch, dass der Verfassungsbruch (für mich der vorsätzliche Verfassungsbruch) von den Beamten und der Öffentlichkeit so einfach hingenommen wird, als og es das Normalste in unserem Staat ist.

InternetistNeuland

Dann weiß Prof. Spitzlei sicherlich auch, dass in Familien mit 3 oder mehr Kindern die Realität so aussieht, dass die Mehrheit der Partner keiner Tätigkeit nachgeht. Wollte er also für K1 und K2 das fiktive Partnereinkommen als realitätsgerecht ansehen so müsste es folgerichtig für das dritte Kind 2600 € Zuschlag geben da ab dieser Grenze realitätsnah das fiktive Partnereinkommen wegfällt.

Dogmatikus

Zitat von: Fubar1323 in Heute um 19:27Ich versuche es noch einmal:
Wenn ich den Gesetzentwurf richtig gelesen habe, wird darin allerdings zu den ,,Schnittstellen"-Besoldungsgruppen hin noch der Prozentsatz der niedrigeren Laufbahn als Steigerung genommen und nur ,,innerhalb" der Laufbahnen der maßgebliche Satz.


Welche Werte meinst du genau?

GoodBye

Komm uns nicht mit Realität und schalt uns die Heizung im Elfenbeinturm ab 🤪

Fubar1323

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 21:27Welche Werte meinst du genau?
Dass im aktuellen Entwurf z.B. von A12 nach A13 mit 10% Steigerung (=innerhalb des gD) gerechnet wird, nicht mit 11% wie in deiner Tabelle.

Julianx1

Zitat von: lotsch in Heute um 20:50Ich vermisse auch, dass der Verfassungsbruch (für mich der vorsätzliche Verfassungsbruch) von den Beamten und der Öffentlichkeit so einfach hingenommen wird, als og es das Normalste in unserem Staat ist.

Vielen KollegInnen ist das Thema immer noch so geläufig wie die Reisen zu fremden Sternen. Erst jetzt wenn die Medien berichten steigt das Interesse bei einigen. Und die erste Frage ist immer ,,bekomme ich mehr Geld?" danach wird direkt wieder abgeschaltet. Die Herbeileitung warum dieser Entwurf kommt ist dann schon wieder halb so interessant. Manchmal meint man das unsere Kaste sehr ignorant ist. Oder das es ihnen eigentlich noch zu gut geht.
Aber ich denke, es werden immer mehr. Und der Aufschrei kommt langsam.

AltStrG

Zitat von: Alexander79 in Heute um 20:00Gebe ich dir vollkommen recht.
Die größere Sauerei ist aber in meinen Augen.
Warum wird bei einem Beamten ein fiktives Partnereinkommen angenommen, bei einem Grundsicherungsempfänger mit 2 Kindern aber nicht??

Weil das Partnereinkommen aufgrund eurer aller genannten (richtigen) Gründen tot ist. Entweder wenn es (nochmals) beklagt wird oder eure Besoldungsgesetzgeber sind so schlau und erkennen das vorher.

Berlin wird kein Partnereinkommen verabschieden. Wenn doch, kommt mit dem nächsten BVerfG-Beschluss eine Vollstreckungsanordnung. Der BVerfG lässt, wenn man den Beschluss auch politisch liest, den Besoldungsgesetzgeber noch eine (letzte) Chance, den Gestaltungsrahmen auszuschöpfen. Was nicht heißt, damit wieder Verfassungswidrigkeit herzustellen.