Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 19:41Ich habe jetzt 35 Dienstjahre bei vier Behörden in Bund, Land und Kommune hinter mir. Ich habe noch nicht einmal erlebt, dass mein DH die jeweilige Haushaltslage positiv eingeschätzt hätte. Immer, aber auch immer wurde im Rahmen von geforderten Besoldungserhöhungen auf die schwierige Kassenlage verwiesen.Ich habe schon etliche sog. Sonderopfer für die Haushaltskonsolidierung hinter mir. Nicht einmal hat dieses Sonderopfer dazu beitragen können, dass der betreffende Haushalt tatsächlich konsolidiert werden konnte.

Das BVerfG hat hierzu ja gesagt, dass normale Haushaltsschieflagen keinen Grund darstellen, einen verfassungsmässige Besoldung zu versagen. Das ist absolut richtig.

Wenn es nach meinen DHn gegangen wäre, dann hätte ich nämlich in 35 Dienstjahren vermutlich keine einzige Besoldungserhöhung bekommen, weil ja der Haushalt Deckungslücken gehabt hat.

Um es positiv zu formulieren: vllt. kommst du in wenigen Jahren endlich in den Genuss einer tatsächlichen Deckungslücke:D

emdy

Wann kommt denn nun der DRB aus der Deckung?  8)

andreb

Der DRB ist anscheinend von dieser Kreation derart schockiert, dass man wohl beabsichtigt das Studium der Rechtswissenschaften in das Studium der Rechtsunwissenschaften umzubenennen. Man kann sich diesen geistigen Dünn... sonst nicht anders erklären


SwenTanortsch

Zitat von: emdy in Gestern um 20:15Wann kommt denn nun der DRB aus der Deckung?  8)

Er wird sicherlich wie auch der dbb bereits aus der Deckung gekommen sein, sodass der Gesetzentwurf heute die Schutz bietenden Kaimauern hinter sich gelassen, also nach dem Ende der Fristen im Beteiligungsverfahren das offene Meer erreicht hat und jetzt mit dünnen Planken auf große Fahrt geht. Dort wird's alsbald wohl doch etwas stürmischer für ihn werden, so kann man vermuten. Denn auf hoher See sind meist ja die Windstärken gleichfalls etwas höher. Nicht nur vor Gericht, sondern auch auf hoher See ist man nun in Gottes Hand. Fürchten weder Wind noch bösen Strand... Ergo: Mast- und Schotbruch!

Viggen


... @Swen, ich sehe da frappierende Analogien zu Wal "Timmy"  ;)

... @Schneewittchen & @SonicBoom, ihr habt so sehr Recht  - vor allem dieses sinnfreie Haushaltieren; aber sowas kommt von sowas und wenn Blinde von Farbe reden, wird das einfach nix! Wenn ich noch an die großen Zeiten der Unternehmensberatungen im öffentlichen Dienst denke ... oh Mann !!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

AltStrG

Herr Lauterbach möchte die privaten Krankenkassen und die Beamten zur Finanzierung der GKV / Gesundheitssystem  heranziehen, er führt bei Lanz folgendes aus:

https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-7-mai-2026-102

Knecht

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:35Herr Lauterbach möchte die privaten Krankenkassen und die Beamten zur Finanzierung der GKV / Gesundheitssystem  heranziehen, er führt bei Lanz folgendes aus:

https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-7-mai-2026-102

Selbstbewusstsein hat die SPD ja. Da kommt keine Inkompetenz gegen an.

BEAliMenTER

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 19:41Ich habe jetzt 35 Dienstjahre bei vier Behörden in Bund, Land und Kommune hinter mir. Ich habe noch nicht einmal erlebt, dass mein DH die jeweilige Haushaltslage positiv eingeschätzt hätte. Immer, aber auch immer wurde im Rahmen von geforderten Besoldungserhöhungen auf die schwierige Kassenlage verwiesen.Ich habe schon etliche sog. Sonderopfer für die Haushaltskonsolidierung hinter mir. Nicht einmal hat dieses Sonderopfer dazu beitragen können, dass der betreffende Haushalt tatsächlich konsolidiert werden konnte.

Das BVerfG hat hierzu ja gesagt, dass normale Haushaltsschieflagen keinen Grund darstellen, einen verfassungsmässige Besoldung zu versagen. Das ist absolut richtig.

Wenn es nach meinen DHn gegangen wäre, dann hätte ich nämlich in 35 Dienstjahren vermutlich keine einzige Besoldungserhöhung bekommen, weil ja der Haushalt Deckungslücken gehabt hat.

Ich gebe dir völlig recht. Die Staatsverschuldung ist aktuell deutlich niedriger als in der Finanzkrise oder Corona-Zeit bezogen auf das BIP.

Und hier ist auch das Problem aus meiner Sicht. Es wird immer auf den reinen Euro-Betrag geschaut. Entscheidend ist aber die BIP-Quote.
Und hier stehen wir doch gut da im Rückblick auf die letzten Jahre:

siehe auch hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Stabilitaetspolitik/Entwicklung_Oeffentliche_Finanzen/entwicklung_oeffentliche_finanzen.html

Medien und Politiker allerorten nehmen immer Bezug auf die reinen Euro-Werte. Und hier ist die falsche Denkweise.

Inflation etc. bleiben halt nicht stehen.

Pumpe14

Zitat von: Bundi in Gestern um 13:12Danke für die Stellungnahme des DGB.
Was mir unter anderem an der Stellungnahme des DGB gefällt, ist unter anderem die Bewertung der rückwirkenden Einführung des fiktiven Einkommens.
Das ist, soweit es mich betrifft, das größte Ärgernis.
Unser DH mag über eine Änderung für die Zukunft nachdenken und diese eventuell auch einführen, ohne die jetzt zu bewerten, aber was nach meinem Dafürhalten gar nicht geht, ist dies auch rückwirkend zu machen.
Soweit es die Zukunft betrifft, kann ich mich als betroffener Beamter daran orientieren und ggf. die Arbeit des Partners daran ausrichten und ggf. dann auch selbst verantwortlich, wenn man es so betrachten will, dass ggf. weniger in der Haushaltskasse vorhanden ist ( Dies ist keine rechtliche Bewertung ! ).
Soweit es die Vergangenheit betrifft, kann der Beamte dies eben nicht mehr beeinflussen und  von daher verbietet sich diese rückwirkende Einführung.

Nachdem nun ja ganz offensichtlich aus allen Ecken entsprechende Kritik und rechtliche Bewertung gegen diesen Entwurf erfolgt sind, bin ich echt gespannt, ob dies irgendeine Wirkung bei unserem BMI hervorruft.


An dieser Stelle finde ich es auch wirklich schade, dass zum Hamburger Urteil 21 B 151/24 nicht der Rechtsweg weiter ausgeschöpft wurde. Ab Rn. 230 erklären da die Richter, warum die rückwirkende Einführung eines fiktiven Partnereinkommens nicht rechtswidrig sei. Kernargumente sind, dass es faktisch keine Schlechterstellung gibt, da ja niemandem etwas weggenommen wird, und dass es auch keinen Vertrauensschutz im Bezug auf die Fortführung des Alleinverdienermodells gab, da nach dem Urteil 2020 jedem hätte klar sein müssen, dass sich da etwas grundlegend bewegt. Beim Bund hat das BMI ja durch das aussetzen des Widerspruchserfordernisses ja demnach erst Recht seine Beamten darauf hingewiesen, dass man gedenkt die Besoldungsstruktur zu verändern. Das wird jetzt der Anker sein, an dem man sich festhält um zu begründen, dass dadurch jeder hätte wissen müssen dass man die Besoldungsstruktur komplett neu ausrichten will- und niemand Anspruch darauf hat wie der Gesetzgeber das löst

GeBeamter

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 06:53An dieser Stelle finde ich es auch wirklich schade, dass zum Hamburger Urteil 21 B 151/24 nicht der Rechtsweg weiter ausgeschöpft wurde. Ab Rn. 230 erklären da die Richter, warum die rückwirkende Einführung eines fiktiven Partnereinkommens nicht rechtswidrig sei. Kernargumente sind, dass es faktisch keine Schlechterstellung gibt, da ja niemandem etwas weggenommen wird, und dass es auch keinen Vertrauensschutz im Bezug auf die Fortführung des Alleinverdienermodells gab, da nach dem Urteil 2020 jedem hätte klar sein müssen, dass sich da etwas grundlegend bewegt. Beim Bund hat das BMI ja durch das aussetzen des Widerspruchserfordernisses ja demnach erst Recht seine Beamten darauf hingewiesen, dass man gedenkt die Besoldungsstruktur zu verändern. Das wird jetzt der Anker sein, an dem man sich festhält um zu begründen, dass dadurch jeder hätte wissen müssen dass man die Besoldungsstruktur komplett neu ausrichten will- und niemand Anspruch darauf hat wie der Gesetzgeber das löst

Ich bin mir recht sicher, dass das BVerfG so auch nicht entschieden hätte.

Die Besoldung erfolgt auf Grundlage eines Gesetzes. Wird dieses zum Nachteil der dem Gesetz Unterstellen rückwirkend geändert, greift das Rückwirkungsverbot. Diese Feststellung ist aber Verfassungsrecht und es mag so ein, dass die Hamburger Richter sich da nicht zuständig gesehen haben.  Sauber wäre dann aber gewesen, das Verfahren auszusetzen und eine Vorlagefrage zu verfassen.

GoodBye

Es gibt da so etwas wie die Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Solange das Bundesverfassungsgericht einen bestimmten Kontrollmaßstab oder ein bestimmtes Prüfungsprogramm zu Grunde legt, haben die Fachgerichte diese auch anzuwenden.

Ob der Gesetzgeber nachträglich eine vermeintliche andere Begründung vorliegt oder meint, selbst einen anderen Kontrollmaßstab zu Grunde legen zu dürfen, ist komplett unerheblich
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Ryan

Das VG Hamburg hat uns wahrlich keine Gefallen gemacht mit diesem Urteil. Mich hat es auch nicht gewundert, das der Bund sich nun im Gesetzentwurf auf das VG Hamburg stützt.

Laut Information des VGs ist geht das Verfahren 21 B 151/24 aber weiter. https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg/alimentationsverfahren
("Rechtsmittel eingelegt")

Inhaltlich hatte ich mich dazu ja schon mal geäußert.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg441549.html#msg441549


SonicBoom

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:35Herr Lauterbach möchte die privaten Krankenkassen und die Beamten zur Finanzierung der GKV / Gesundheitssystem  heranziehen, er führt bei Lanz folgendes aus:

https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-7-mai-2026-102

,,Hanta Claus" ist in seinen Aussagen so belastbar wie eine Hostie unter einem Schwerlasttransport.

Timestamp auch hier. Dieses hirnverbrannte Gelaber sollte man sich nur ausschnittweise zurechtlegen.