Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BalBund

Zitat von: matthew1312 in Heute um 10:56Schubladenklage wird angefertigt.
Die wäre leider sehr sinnlos, denn wir alle wissen, es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Ansonsten rate ich dazu, Ruhe walten zu lassen, derzeit verliert das Thema wieder an Drive, was nicht unbedingt schlecht sein muss.



Tom1234

Guten Abend, mir ist gerade aufgefallen, dass die Anpassung des Versorgungssatzes durch Einrechnung des Pflegekürzungssatzes doch nicht neutral für alle Beamte bleiben wird. Alle Beamte mit einem Versorgungsausgleich aus einem Scheidungsverfahren werden durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Im jetzigen Verfahren wird von dem erdienten Ruhegehalt der Versorgungsausgleich abgezogen und erst anschließend der Pflegekürzungsbetrag ermittelt.

Dieses fällt mit Neuregelung weg, was zu einem niedrigereren Ruhegehalt führen wird.

Nur zur Info.