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"Eigenanteil" durch die Hintertür

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lumer:
Dass die GOZ lange nicht geändert worden ist, ist richtig. Ihre letzte Überarbeitung fand jedoch 2011 (Geltung ab 2012), wobei die Punktwerte verschiedenster Nummern angepasst, insbes. erhöht, und neue Nummern hinzugefügt wurden.

Nach § 2 GOZ und § 2 GOÄ dürfen Zahnärzte und Ärzte abweichende Vereinbarungen treffen. Sie müssen dafür jedoch bestimmte Voraussetzungen einhalten. Ich kann mir vorstellen, dass es dafür entsprechende Muster den (Zahn-)Ärztekammern gibt. Wichtig: Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen in keinem Fall von einer Honorarvereinbarung abhängig gemacht werden.

Hortensie:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 16.10.2025 09:21 ---Ich dachte, bei Honorarvereinbarung geht es nur um den höheren Steigerungssatz, den der Arzt verlangen will (über GOÄ/GOZ). Denke aber, dass dies so wie von dir beschrieben eigentlich nicht gedacht ist.
Die Erklärung, warum für diese Behandlungen dann ein noch höherer Aufwand nötig sein soll, dürfte spannend sein.

Aber es stimmt wohl, im Zweifelsfall zu einem anderen Arzt.

Nachbesserungen bedeuten aber dann wohl wieder Beitragssteigerungen. Also im Endeffekt trotzdem Mehrkosten. :(

--- End quote ---

Die Abrechnungsstellen der Ärzte geben zu den möglichen Begründungen erhöhter Steigerungssätze einige Hinweise im Internet.
Siehe zB hier:
https://blog.pvs-suedwest.de/blog/goae-steigerungsfaktor

Hieraus einige der Vorschläge (es gibt aber noch mehr):
Schwere der Grunderkrankung
Aufwändige Beratung zu verschiedenen Therapieoptionen
Komplizierte Begleiterkrankung(en)
Wechselwirkungsproblematik bei Mehrfachmedikationen
Häufig wechselndes Beschwerdebild
Berücksichtigung umfangreicher Fremdbefunde
Erschwerte Verständigung
Schwierige Differenzialdiagnostik bei unklaren Schmerzzuständen
Erhöhter Zeitaufwand wegen vieler Begleiterkrankungen
etc.

Dem Arzt sollte es eigentlich möglich sein, die häufigsten Gründe für eine Steigerung in der Rechnung zu nennen, zumal er sich diese Gründe schon im PC abspeichern kann.

Wenn man eine Honorarvereinbarung unterschreibt, zahlt man den Teil, der von Beihilfe u. PKV nicht erstattet wird, aber selbst.
Ich würde mir das sehr gut überlegen.
Denn Ärzte können mit den richtigen Begründungen und den richtigen GOÄ-Ziffern das Allermeiste abdecken.
Es gibt aber auch Ärzte, die kennen sich mit der GOÄ nicht aus!

beamtenjeff:

--- Zitat von: Hortensie am 16.10.2025 12:39 ---
--- Zitat von: Kingrakadabra am 16.10.2025 09:21 ---Ich dachte, bei Honorarvereinbarung geht es nur um den höheren Steigerungssatz, den der Arzt verlangen will (über GOÄ/GOZ). Denke aber, dass dies so wie von dir beschrieben eigentlich nicht gedacht ist.
Die Erklärung, warum für diese Behandlungen dann ein noch höherer Aufwand nötig sein soll, dürfte spannend sein.

Aber es stimmt wohl, im Zweifelsfall zu einem anderen Arzt.

Nachbesserungen bedeuten aber dann wohl wieder Beitragssteigerungen. Also im Endeffekt trotzdem Mehrkosten. :(

--- End quote ---

Die Abrechnungsstellen der Ärzte geben zu den möglichen Begründungen erhöhter Steigerungssätze einige Hinweise im Internet.
Siehe zB hier:
https://blog.pvs-suedwest.de/blog/goae-steigerungsfaktor

Hieraus einige der Vorschläge (es gibt aber noch mehr):
Schwere der Grunderkrankung
Aufwändige Beratung zu verschiedenen Therapieoptionen
Komplizierte Begleiterkrankung(en)
Wechselwirkungsproblematik bei Mehrfachmedikationen
Häufig wechselndes Beschwerdebild
Berücksichtigung umfangreicher Fremdbefunde
Erschwerte Verständigung
Schwierige Differenzialdiagnostik bei unklaren Schmerzzuständen
Erhöhter Zeitaufwand wegen vieler Begleiterkrankungen
etc.

Dem Arzt sollte es eigentlich möglich sein, die häufigsten Gründe für eine Steigerung in der Rechnung zu nennen, zumal er sich diese Gründe schon im PC abspeichern kann.

Wenn man eine Honorarvereinbarung unterschreibt, zahlt man den Teil, der von Beihilfe u. PKV nicht erstattet wird, aber selbst.
Ich würde mir das sehr gut überlegen.
Denn Ärzte können mit den richtigen Begründungen und den richtigen GOÄ-Ziffern das Allermeiste abdecken.
Es gibt aber auch Ärzte, die kennen sich mit der GOÄ nicht aus!

--- End quote ---

Verstehe, danke für die Ausführung. Dann werde ich mit dem Wissen unsere Zahnärztin das nächste mal damit konfrontieren. Tatsächlich gäbe es in der Konstellation mit meinen Kindern vermutlich sogar erschwerte Bedingungen...ich sehe nur nicht ein, dass ich hier die Arbeit zur Recherche und Empfehlung habe - am besten schreibe ich noch die Rechnung selbst. Alles Käse..

Saxum:
Erstmal @Hortensie

Für "bessere Leistungen" wäre möglicherweise ein Tarifwechsel nach §204 VVG in einen neueren aktuellen Unisex-Tarif eine Überlegung wert. Ich würde hier einfach hier eine Anfrage nach dieser gesetzlichen Norm stellen und dann sollte man ein Angebot erhalten in dem dann konkret aufgeschlüsselt wird was die "Mehr-oder Minderleistungen" im neuen Zieltarif im Vergleich zum bisherigen Alt-Tarif wären und mit welchem Beitrag man zu rechnen hätte.

In der Regel ist es so, dass "gleichwertige Leistungen" in bleiben und "Mehrleistungen" - also Leistungen die im alten Tarif noch nicht vorhanden waren, mit einem Risikozuschlag / Mehrbeitrag ODER einem Leistungsausschluss (nur für die Mehrleistungen! Nicht die gleichen Leistungen) behaftet werden.

Ich würde einfach mal informieren, eventuell ist dann da mit einem aktuelleren Tarif die Situation besser als in einem Alttarif von 1977 mit geschlossenen Katalogen etc.

Solange man nichts unterschriebt, wird auch kein Tarifwechsel vorgenommen - daher kann man sich unverbindlich informieren.

Zweiter Punkt, wenn diese Bemühungen keine Verbesserung in der PKV-Leistung bringen und die medizinische Notwendigkeit für die beihilfefähigen Leistungen vorhanden ist leistet die Beihilfe in der Regel einen höheren Satz dazu. Für Ba-Wü wäre das etwa § 14 Abs. 3 BVO, aber bitte auch den zweiten Satz lesen, die Voraussetzungen müssen so erfüllt sein.

Ansonsten gibt es mit dem Standard- oder Basistarif ja den "Notnagel", wo dann zumindest die gleichen Leistungen sind wie in der GKV und ohne Ausschlüsse etc. allerdings in der Regel auch mit einer Deckelung bei den Sätzen. Ein Wechsel in den Standard- oder Basistarif würde ich auch nur als tatsächlich aller letzte Möglichkeit empfehlen.

Hier kann man im übrigen beispielhaft sehen, wieviel die GKV für die Podologie bezahlt einschließlich der gesetzlichen Zuzahlung. Im Regelfall schenken sich Beihilfe oder GKV sich gegenseitig nichts.

https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/07/podologie-gkv-preise-und-zuzahlung-ab-01.07.2025.pdf
https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/06/podologie-gkv-steigerungssaetze-ab-01.07.2025.pdf

Die Kostensteigerungen bei den Leistungserbringern werden halt gerne auf Privatpatienten abgewälzt, weil es hier die Möglichkeit gibt das so handhaben zu können, man muss sich aber auch nicht darauf einlassen. Ob das Vorteilhaft ist natürlich je nach Lage unterschiedlich (Land, Stadt, Infrastruktur) etc.

@beamtenjeff
Honorarvereinbarungen könne nicht auf "alle Leistungen" abgewälzt werden, neben den expliziten Voraussetzungen bleibt es "bleibt zu beachten, dass innerhalb einer Honorarvereinbarung nur der Steigerungsfaktor abweichen darf. Es dürfen kein Pauschalhonorar festgelegt oder abweichende Punktzahlen oder--werte genutzt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GOÄ)." sowie "Auch wenn eine Honorarvereinbarung die Möglichkeit liefert, eine höhere Vergütung abzurechnen als dies mit dem Höchstsatz der GOÄ üblich wäre, muss trotzdem beachtet werden, dass das ärztliche Honorar weiterhin „angemessen“ zu sein hat. Dazu verpflichtet sowohl § 12 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte als auch das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte gemäß § 138 BGB."

Auf keinen Fall unterzeichnen wenn es nicht erforderlich erscheint. Der Arzt kann ja die üblichen Steigerungssätze bis 3,5 mit Begründung machen. Diese "Abzocke" funktioniert leider auch nur, solange willige Patienten dem mitmachen wollen.

Hortensie:
@ Saxum

Danke für die Hinweise.
Ein Therapeut muss sich nicht an die Beihilfesätze halten. Gerade im ländlichen Raum muss man bei bestimmten Therapien froh sein, wenn man einen Therapeuten findet, der diese anbietet u. der Termine noch frei hat. Dh man hat im Grunde keine Auswahlmöglichkeit, weil es zu wenige Therapeuten gibt.

Die Fahrkosten muss man dabei auch sehen. Wer überhaupt noch selbst fahren kann, wird je nach Entfernung auch ein paar Euro mehr bezahlen.
Wer nicht gehfähig ist, bei dem scheitert eine solche Therapie bereits an den Kosten fürs Taxi, weil Taxis sehr teuer sind und man sich dann überlegen muss, ob man eine an sich nötige Therapie noch durchführen kann oder ob man überhaupt noch zum Arzt gehen kann.
Ich habe oben dazu schon etwas geschrieben.

Ich versuche derzeit, zu klären, wie man als Rollstuhlfahrer zum Arzt oder zu Therapien überhaupt noch kommen kann. Erst wenn ich eine Lösung dafür habe, kann ich an Behandlungen denken. Dabei wären bei mir etliche Untersuchungen dringend nötig wegen evtl. Metastasen etc. etc.
Aber Fälle wie meiner fallen durch alle Raster, weil diejenigen die die Gesetze machen, fachfremd sind u. daher nur für einen Teil der Patienten Regelungen schaffen.


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