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LOB Kind krank Tage
marvie:
--- Zitat von: Gwen am 10.11.2025 11:05 ---Hallo an alle,
in meinem LOB Gespräch fiel mir auf dass Kind krank Tage zusätzlich zu den eigenen Krankheitstagen mit reinzählen in die Berechnung und für Abzug sorgen. Das hat mich sehr verwundert und ist meines Erachtens nicht im Sinne von Familienfreundlichkeit. So sind Elternteile ja immer gegenüber den anderen Mitarbeitern benachteiligt, da man für mehr Personen die Krankheitstage im Jahr trägt. Ich fühle mich dadurch tatsächlich demotiviert.
Ist das überhaupt allgemein so üblich oder nur in unserem Betrieb so?
Viele Grüße in die Runde.
--- End quote ---
Ich habe da wohl etwas falsch verstanden: Abzüge beim LOB weil man erkrankt ist?? wer hat denn etwas derartiges vereinbart? Das ist eine unzulässige Benachteiligung der erkrankten Person - niemand ist gerne krank!
Als SBV muss ich dazu noch einwerfen das Schwerbehinderte und chronisch Erkrankte bei einer derartigen Berechnung von Anfang an schlechter dastehen. Es gibt genug Mitarbeitende die Aufgrund ihrer Schwerbehinderung regelmäßig wiederkehrende Beschwerden haben und dadurch AU sind.
Wer als PR in einer DV LOB so etwas unterschrieben hat sollte sich besser verkrümeln.
Meine Meinung
MoinMoin:
Nur mal zur Erinnerung LOB steht für Leistungsorientierte Bezahlung
Leistung ist Arbeit geteilt durch Zeit
Wenn die Vertragsparteien jedoch vereinbaren, dass die Zeit nicht die jährliche Anwesenheitszeit ist, sondern die mögliche jährliche Arbeitszeit, dann ist doch klar, dass, wenn man weniger da ist, dieser weniger leistet.
Benachteiligung hin oder her, das ist für alle gleich.
Und bei der möglichen Jährlichen Arbeitszeit werden die nicht SB "benachteiligt", weil sie weniger Urlaub haben, also
hat der SB schon mal einen Vorsprung. Ob damit das höhere Krankheitsrisiko ausgeglichen wird?
Und natürlich ist es für die Menschen, die häufiger Krank sind ein Risiko weniger vom LOB zu bekommen.
Wie soll es dann aussehen, jemand der im Jahr nur ein paar Wochen da ist, soll (ohne nennenswerte Leistung erbracht zu haben) die volle LOB bekommen?
Das ist lächerlich, weil es dann eben nichts mehr mit der erbrachten Leistung zu tun hat.
Also wie sollte man dann eine LOB vereinbaren, die die Leistung berücksichtigt und niemanden benachteiligt?
Bin für sachgerechte Vorschläge offen (am Anfang eine Zielvereinbarung, dort wo man messbare Leistung hat so kenne ich es, Problem, wo hat man das im öD)
oberhaeo:
Jetzt mal im Ernst ...
Es gibt den schönen Spruch: Wer keine Arbeit hat, der sucht sich welche!
Für mich passt dies auf das LOB. Mittlerweile haben wir aber Arbeit genug, bzw. Personal zu wenig, sodass wir diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nicht mehr benötigen.
Habe ich einen guten Chef, dann spricht er mich immer genau dann an, wenn es der Arbeit oder der Motivation oder wwi. dient.
Habe ich einen schlechten Chef, dann hilft mir dies weder bei der Arbeitsleistung, noch der Motivation.
Bin ich gut, dann suche ich auch das Gespräch, bringe Innovationen ein ... wwi.
Bin ich schlecht, dann interessiert mich auch das LOB nicht!
Wie ich schon mal geschildert habe, wird bei uns der auszuschüttende LOB-Punkt nicht nach Topfeinzahlungs-EG unterschieden. So viele Punkte kann ich gar nicht bekommen, wie ich vorher in den Topf geworfen habe.
Was soll mich da also motivieren, mich anzustrengen? Etwa die vertane Arbeitszeiten, während derer alle Vorgesetzten geschult wurden? Die Arbeitszeiten, in denen ich zu diesem Gespräch muss, obwohl mir die Arbeit bis zum Hals steht?
Nur in meiner Abteilung werden 21 Personen nun zu einem einstündigen LOB-Gespräch eingeladen. Ich soll mir über das vergangene Jahr aber auch ein paar Gedanken machen. Das mache ich auch während der Dienstzeit. Dann sind die Zettel ausgefüllt und unterschrieben - im optimalsten Falle - und dann geht das alles zum Personalamt. Dort werden die Originale in die Personalakte gepackt und die Kopien zur Auszahlungsstelle gesandt.
Hier nun werden alle Daten ausgewertet und dann jedem einzeln der Wert seiner BeLOBung zugewiesen.
Es setzt sich noch einmal eine Kommission zusammen, die das Ergebnis durchkaut und dann die Unterlagen in der Versenkung verschwinden lässt, damit auch ja nix transparent ist.
Wenn ich mich zurück erinnere an einen einstigen Chef, der für jeden Zielvereinbarungen erarbeitet hatte ... der ist mit einer Stunde Vorbereitung garantiert nicht ausgekommen.
Stampft den Mist wieder ein ... den braucht kein Mensch!
itseme:
Sollte die DV tatsächlich eine Benachteiligung aufgrund von Krankheit beinhalten freut sich jeder Anwalt.
Kann hier marvie nur zustimmen, die SBV und der PR sollte man mal wachrütteln soetwas auf den Weg zu geben.
Es darf grundsätzlich keine Benachteiligung durch AU entstehen, hierzu haben die AGs ihre (zähen) Mittel mit BEM und notfalls einer Krankheitsbedingter Kündigung sofern sie berechtigt und rechtssicher ist.
Kindkrank ist für den AG lediglich der Ausfall der Arbeitsleistung ohne monetären Verlust in erster Instanz.
Wir brauchen wohl nicht über die Haushaltslagen der Kommunen debattieren....inzwischen ist die Überbelastung durch Personalmangel in meinen Augen jedoch höher gewichtet als das Mittragen von faulen mitarbeitenden Personen.
BAT:
--- Zitat von: itseme am 18.11.2025 19:32 ---
Es darf grundsätzlich keine Benachteiligung durch AU entstehen, hierzu haben die AGs ihre (zähen) Mittel mit BEM und notfalls einer Krankheitsbedingter Kündigung sofern sie berechtigt und rechtssicher ist.
--- End quote ---
Achso. Wie viele Jahre bekomme ich mein volles Gehalt denn weiter, wenn ich lange krank geschrieben bin?
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