Berechnung Mindestbesoldung für Bayern

Begonnen von Shaelmar, 19.11.2025 13:55

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Verschwendung

Zitat von: Shaelmar in 19.11.2025 13:55

Somit ergibt sich bereits bei einem Single beamten ein Fehlbetrag von mind. 20 €, beachtet man das Abstandsgebit innerhalb des Besoldungsgefüges kann sich ein Fehlbetrag von mehreren Hundert Euro in den höheren Besoldungsgruppen ergeben.

Passt diese Aussage? Ist wichtig für die eingelegten Rechtsbehelfe.

Beamter

Hat jemand eine Vorlage zum Widerspruch, aktualisiert um die neue Berechnungspraxis des Urteils?

Wird Zeit mal wieder einen zu stellen, nachdem eine sehr große Kommunalverwaltung in Bayern alle Widersprüche abgewiesen hatte.

derSchorsch

Zitat von: Beamter in 24.11.2025 15:13
Hat jemand eine Vorlage zum Widerspruch, aktualisiert um die neue Berechnungspraxis des Urteils?

Wird Zeit mal wieder einen zu stellen, nachdem eine sehr große Kommunalverwaltung in Bayern alle Widersprüche abgewiesen hatte.

Ich hoffe noch, dass die Verbände in Bayern jetzt endlich Musterschreiben herausgeben wird. Oder zumindest der BDK sein Schreiben aktualisiert.

squatty

Der BBB hat es bis zum heutigen Tag noch nicht einmal geschafft überhaupt über das Urteil zu berichten....

Dass da noch rechtzeitig vor Weihnachten ein Musterwiderspruch kommt wage ich daher zu bezweifeln, zumal unser Kuschelverband ja wahrscheinlich eh keinen Anlass dafür sieht, schließlich wurde ja nicht ausdrücklich über das Partnereinkommen entschieden....

Bei mir im Amt haben schon diverse Kollegen angekündigt, dass sie nach dieser "alles Paletti-Farce" aus der Gewerkschaft austreten werden, falls es tatsächlich zu Nachzahlungen kommt. Nur für alle drei Jahre mal drei Showvorführungen bei den Tarifverhandlungen brauche ich keine Mitgliedsbeiträge mehr zahlen, wenn dann bei so einem wichtigen Thema nix kommt.

phili

Ich wollte für die nächsten Tage hier auch mal ein paar Berechnungen für Bayern anstellen (insbesondere für die zweite Prüfstufe), muss nur sehen, wie ich neben dem Dienst dazu komme....
Ich setze auch noch auf den BDK, ansonsten würde ich ggf. probieren, den Widerspruch der letzten Jahre passend umzuschreiben.
Ob vom BBB, bzw. den Unterverbänden was kommt, bin ich gespannt. Bin am überlegen, nochmal anzufragen, ansonsten ist das vlt. auch eine ganz lustige Idee, das auf einer der nächsten Tagungen mal direkt anzusprechen, ich glaube nämlich, dass ein Großteil der Verbandsvertreter davon noch nie etwas gehört hat... und die Rechtfertigung, nichts zu tun von Seiten des Verbandes, hätte mich dann schon interessiert....

Stefan35347


SchrödingersKatze

Zitat von: phili in 24.11.2025 17:57
Ich wollte für die nächsten Tage hier auch mal ein paar Berechnungen für Bayern anstellen (insbesondere für die zweite Prüfstufe), muss nur sehen, wie ich neben dem Dienst dazu komme....
Ich setze auch noch auf den BDK, ansonsten würde ich ggf. probieren, den Widerspruch der letzten Jahre passend umzuschreiben.
Ob vom BBB, bzw. den Unterverbänden was kommt, bin ich gespannt. Bin am überlegen, nochmal anzufragen, ansonsten ist das vlt. auch eine ganz lustige Idee, das auf einer der nächsten Tagungen mal direkt anzusprechen, ich glaube nämlich, dass ein Großteil der Verbandsvertreter davon noch nie etwas gehört hat... und die Rechtfertigung, nichts zu tun von Seiten des Verbandes, hätte mich dann schon interessiert....

Hast du dich schon mal mit dem Medianeinkommem beschäftigt? Also ob dieses grds regional unterschiedlich gewertet wird? Weil das Berliner Medianeinkimmen ja nicht unbedingt dem bayerischen entspricht.

Außerdem habe ich nich folgende Überlegung:

Ich persönlich Klage seit 2020.
Die neue Besoldungsstruktur mit Anrechnung des Partnereinkommens wurde ja 2023 erlassen. Über dieses wurde ja im aktuellen Urteil nicht entschieden.

Insofern könnte dann aufgrund dieses Urteils nur über die Widersprüche bis einschließlich 2022 final entschieden werden, oder? Weil danach die Abkehr vom 4K Alleinverdienermodell in Bayern gekommen ist.

Eine Vorlage bzgl Partnereinkommen ist ja aktuell noch nicht in Sicht.

Wie seht ihr das?

Surfer

Die Abkehr vom Alleinverdiener, hin zum Mehrverdienermodel, wurde Rückwirkend bis ins Jahr 2020 vollzogen. Mein Kenntnisstand nach.

Muenchner82

Zitat von: Surfer in 26.11.2025 07:59
Die Abkehr vom Alleinverdiener, hin zum Mehrverdienermodel, wurde Rückwirkend bis ins Jahr 2020 vollzogen. Mein Kenntnisstand nach.

Korrekt, Märchenonkel Markus denkst sich seit 2020 Einkommen aus die es garnicht gibt... Warum von diesen Narren noch keiner auf die Idee gekommen ist sich einfach Vermögen auszudenken, würde auf einen Schlag alle Haushaltsprobleme für alle Zeiten lösen.

SchrödingersKatze

Zitat von: Surfer in 26.11.2025 07:59
Die Abkehr vom Alleinverdiener, hin zum Mehrverdienermodel, wurde Rückwirkend bis ins Jahr 2020 vollzogen. Mein Kenntnisstand nach.

Danke für die Richtigstellung.
Dann warten wir weitere 5 Jahre, bis ein Urteil zum Partnereinkommen kommt. So viel zum Thema effektiver Rechtsschutz.

phili

Zitat von: SchrödingersKatze in 25.11.2025 10:10
Zitat von: phili in 24.11.2025 17:57
Ich wollte für die nächsten Tage hier auch mal ein paar Berechnungen für Bayern anstellen (insbesondere für die zweite Prüfstufe), muss nur sehen, wie ich neben dem Dienst dazu komme....
Ich setze auch noch auf den BDK, ansonsten würde ich ggf. probieren, den Widerspruch der letzten Jahre passend umzuschreiben.
Ob vom BBB, bzw. den Unterverbänden was kommt, bin ich gespannt. Bin am überlegen, nochmal anzufragen, ansonsten ist das vlt. auch eine ganz lustige Idee, das auf einer der nächsten Tagungen mal direkt anzusprechen, ich glaube nämlich, dass ein Großteil der Verbandsvertreter davon noch nie etwas gehört hat... und die Rechtfertigung, nichts zu tun von Seiten des Verbandes, hätte mich dann schon interessiert....

Hast du dich schon mal mit dem Medianeinkommem beschäftigt? Also ob dieses grds regional unterschiedlich gewertet wird? Weil das Berliner Medianeinkimmen ja nicht unbedingt dem bayerischen entspricht.

Außerdem habe ich nich folgende Überlegung:

Ich persönlich Klage seit 2020.
Die neue Besoldungsstruktur mit Anrechnung des Partnereinkommens wurde ja 2023 erlassen. Über dieses wurde ja im aktuellen Urteil nicht entschieden.

Insofern könnte dann aufgrund dieses Urteils nur über die Widersprüche bis einschließlich 2022 final entschieden werden, oder? Weil danach die Abkehr vom 4K Alleinverdienermodell in Bayern gekommen ist.

Eine Vorlage bzgl Partnereinkommen ist ja aktuell noch nicht in Sicht.

Wie seht ihr das?

Ich habe mir die Tabelle von dem Link aus dem Urteil runtergeladen. Dort sind auch die Werte für Bayern enthalten, wobei es für Bayern auch noch eine feinere Unterteilung in unterschiedliche Bezirke und Regionen gibt. Welche Werte da im Detail anzusetzen sind, ist mir nicht klar, aber ich denke, für eine bayerische Besoldung kann man ganz gut die bayernweiten Werte nehmen. Alles mit dem Münchner Median zu rechnen wäre zwar schöner, aber vermutlich nicht wirklich zu rechtfertigen....

Die Vorlagen waren ja nur aus den zurückliegenden Jahren, was ganz aktuelles gab es da nicht, von daher konnte das Gericht vermutlich auch nur bis 2020 das ganze feststellen. Auch hier würde ich mich mal auf den Standpunkt stellen, dass man dieses Prüfverfahren auch auf die aktuellen Werte anwenden können müsste,...
Es geht nur gerade diese Woche wieder drunter und drüber, in den nächsten Tagen kann ich hoffentlich mal in Ruhe den PC anschmeißen und rechnen lassen....

squatty

Gerade beim BBB auf der Homepage entdeckt:

ZitatWelche Auswirkungen hat die Entscheidung für die Besoldung in Bayern?

Inwieweit diese Rechtsprechung Konsequenzen für die Besoldung in Bayern hat, wird derzeit geprüft. Der BBB befindet sich bereits in Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Die Komplexität der Materie sowie der einzubeziehenden Parameter und die zudem noch unterschiedlichen Regelungslagen, lassen schnelle Schlussfolgerungen nicht zu. Der BBB wird weiter informieren!

Man überlegt also fieberhaft wie man das Urteil aushebeln kann. Mit einem Muster für Widerspruch oder Klage würde ich nicht rechnen....

phili

Ich habe mal die Excel-Tabelle die @BVerfGBeliever im Bereich des Bundes gepostet hatte mit den Werten A13 für Bayern befüllt. Die Werte für Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex habe ich aus der Tabelle von @Gruenhorn im gleichen Thread übernommen.
Wer möchte darf gerne noch weitere Besoldungsgruppen ergänzen. Habe die Tabelle jetzt so eingestellt, dass er im hinteren Bereich jetzt eigentlich automatisch die erfüllten Parameter anzeigt und zusammenzählt. Außerdem habe ich noch eine kleine Umrechnung der Werte von DM auf €uro im ersten Bereich integriert, also dort am besten nur die hinteren Werte austauschen, wenn man die Formel nicht abändern möchte...
Wer Fehler findet, gerne melden.

ImmerDa

@phili:
Vielen Dank für das Erstellen der Tabelle.
Bist du sicher, dass der A13-Wert für 2024 stimmt? Das wäre ja eine Steigerung auf 2025 um fast 10%...

ImmerDa

Achja, vielleicht noch ein kurzer Punkt zu den Berechnungen der Entwicklung verschiedener Größen. Falls das schon irgendwo erörtert wurde bitte ich um Entschuldigung, ich habe leider aktuell nicht die Kapazitäten alles zu sichten. Ich habe die Entwicklungen seit 96 von einer KI berechnen lassen, das Modell bezieht in seine Berechnungen Parameter mit ein, die in der Tabelle eventuell noch nicht berücksichtigt wurden, wie zb einen relativ hohen Ortszuschlag dem jeder Beamte damals erhielt, der aber im Grundgehalt laut Tabelle nicht enthalten ist. Ebenso gab es Veränderungen in der Wochenarbeitszeit zuungunsten der Beamten usw.