Autor Thema: Berechnung Mindestbesoldung für Bayern  (Read 7388 times)

derSchorsch

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #45 am: 05.12.2025 14:26 »
Ne, verhandelt wurde noch nichts. Aktuell wartet das Verwaltungsgericht auf die Stellungnahme des LFF.
Und keine Sorge, das wird durchgeklagt. Ein Vergleichsangbot würde mir ja auch für die Zukunft nichts bringen 🤷

@Phil
An welchen Bedingungen scheitert es denn? Meine Frau ist bei der Regierung von Oberbayern und ist auch beim BDK.

https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/bayern/mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

Angehörige der deutschen Polizei und insbesondere der Kriminalpolizei
Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung (z.B. Steuerfahnder, etc.)
Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung
Studenten und Auszubildende

Es gibt auch die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft.

phili

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #46 am: 06.12.2025 19:09 »
Ne, verhandelt wurde noch nichts. Aktuell wartet das Verwaltungsgericht auf die Stellungnahme des LFF.
Und keine Sorge, das wird durchgeklagt. Ein Vergleichsangbot würde mir ja auch für die Zukunft nichts bringen 🤷

@Phil
An welchen Bedingungen scheitert es denn? Meine Frau ist bei der Regierung von Oberbayern und ist auch beim BDK.

Danke dir für die Infos. Das mit der Fördermitgliedschaft habe ich letztes Mal nicht gesehen.
Und bei der Frage, wer kann Mitglied werden, war ich mir nicht sicher, ob das, was wir in der Schule leisten, schon zur Kriminalitätsbekämpfung zählt, auch wenn es da natürlich sogar organisierte Schülergruppen gibt, gegen die man vorgeht ;) ;)

Nein, Spaß beiseite, Vollmitglied müsste man abklären, ob die entsprechenden Versicherungen auch für andere Tätigkeitsbereiche gelten, und aktuell bin ich ja noch in dem für mich zuständigen Verband, aber wenn das nicht mehr sein sollte, wer weiß was dann ist... Solange denke ich mal über eine Fördermitgliedschaft nach.