Nach Maßgabe des neuen Urteils des BVerfG muss die Mindestbesoldung 80 % des Median Netto-Äquivalenzeinkommens betragen.
Für das Jahr 2024 beträgt dieses für Bayern 2.328 €, x 0,8 =1862 € als Mindestbesoldung eines alleinstehenden Beamten.
Erwachsene Familienmitglieder und Kinder über 14 Jahre erhöhen den Wert um den Faktor 0,5, Kinder unter 14 Jahren um 0,3.
Für eine vierköpfige Familie mit je einem Kind über und unter 14 jahren ergibt sich daher eine Mindestbesoldung von 2.328 x 2,3 X 0,8 = 4284 €
bis 11 / 2024 lag die Nettobesoldung eines beamten A3 Stufe 2 Mietstufe IV bei 2170 €, abzüglich PKV und PV von durchschnittlich 330 € bei 1840 €.
Die Besoldung eines beamten A3 Stufe 2 Mietstufe IV bei 2 Kindern lag bei 2593€, abzgl. PKV und PV bei ca. 2260 €.
Somit ergibt sich bereits bei einem Single beamten ein Fehlbetrag von mind. 20 €, beachtet man das Abstandsgebit innerhalb des Besoldungsgefüges kann sich ein Fehlbetrag von mehreren Hundert Euro in den höheren Besoldungsgruppen ergeben.
Bei einer 4k Familie beträgt der Fehlbetrag bereits mindestens 2000 € (pro Monat!), in den höheren Besoldungsrängen sogar mehr.
Und das nur bei Beachtung des ersten Prüfungsschrittes, ohne Einbeziehung von Reallohnentwicklung etc.
Kann das stimmen oder habe ich einen Denk-/Rechenfehler?