Autor Thema: Berechnung Mindestbesoldung für Bayern  (Read 392 times)

Shaelmar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« am: 19.11.2025 13:55 »
Nach Maßgabe des neuen Urteils des BVerfG muss die Mindestbesoldung 80 % des Median Netto-Äquivalenzeinkommens betragen.

Für das Jahr 2024 beträgt dieses für Bayern 2.328 €, x 0,8 =1862 € als Mindestbesoldung eines alleinstehenden Beamten.

Erwachsene Familienmitglieder und Kinder über 14 Jahre erhöhen den Wert um den Faktor 0,5, Kinder unter 14 Jahren um 0,3.

Für eine vierköpfige Familie mit je einem Kind über und unter 14 jahren ergibt sich daher eine Mindestbesoldung von 2.328 x 2,3 X 0,8 = 4284 €

bis 11 / 2024 lag die Nettobesoldung eines beamten A3 Stufe 2 Mietstufe IV bei 2170 €, abzüglich PKV und PV von durchschnittlich 330 € bei 1840 €.
Die Besoldung eines beamten A3 Stufe 2 Mietstufe IV bei 2 Kindern lag bei 2593€, abzgl. PKV und PV bei ca. 2260 €.

Somit ergibt sich bereits bei einem Single beamten ein Fehlbetrag von mind. 20 €, beachtet man das Abstandsgebit innerhalb des Besoldungsgefüges kann sich ein Fehlbetrag von mehreren Hundert Euro in den höheren Besoldungsgruppen ergeben.

Bei einer 4k Familie beträgt der Fehlbetrag bereits mindestens 2000 € (pro Monat!), in den höheren Besoldungsrängen sogar mehr.

Und das nur bei Beachtung des ersten Prüfungsschrittes, ohne Einbeziehung von Reallohnentwicklung etc.

Kann das stimmen oder habe ich einen Denk-/Rechenfehler?

squatty

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #1 am: 19.11.2025 15:02 »
Ich konnte das Urteil noch nicht komplett im Detail durchlesen, aber ich würde sagen, Du musst

a) von den Jahreswerten ausgehen, da das Weihnachtsgeld dazu zählt.
b) die allgemeine Stellenzulage mit berücksichtigen
c) bei der Familie noch das Kindergeld berücksichtigen.


Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 520
Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #2 am: 19.11.2025 15:15 »
In der Rdnr. 71 wurde es konkretisiert:

Zitat
Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>). Maßgeblich sind die niedrigste vom Dienstherrn für aktive Beamte ausgewiesene Besoldungsgruppe und die niedrigste Erfahrungsstufe (vgl. BVerfGE 155, 1 <36 Rn. 74 f.>). Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens sind die Kosten einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen. Gewährt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz, wirkt sich dies auf die Höhe des Nettoeinkommens aus (vgl. BVerfGE 140, 240 <286 f. Rn. 94>; 155, 1 <36 f. Rn. 76>). Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind die Steuern. Dabei ist auch die Absetzbarkeit der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Hinzuzurechnen ist das Kindergeld (vgl. BVerfGE 99, 300 <315, 321>; 155, 1 <38 Rn. 79>).

Ich kenne  leider den Beitrag für die PKV nicht den das BVerfG angenommen hat. Natürlich wird das Kindergeld addiert und die Steuer abgezogen.
Was mir nicht ganz klar ist, ob die Kosten der Unterkunft, also das 95% Perzentil weiterhin Anwenndung findet. Aus dem Bauch heraus würde ich es verneinen, weil die Mindestbesoldung bereits über dem Satz des Bürgergeldes ist und die Konkretisierung im Beschluss nirgendwo auftaucht.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,387
Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #3 am: 19.11.2025 15:29 »
Bayern         21        22              23             2024
Mittelfranken   1.979   2.040   2.136   2.257
Niederbayern   1.970   2.025   2.082   2.187
Oberbayern   2.263   2.337   2.435   2.569
Oberfranken   1.929   1.980   2.053   2.151
Oberpfalz   1.959   1.992   2.099   2.212
Schwaben   1.973   2.033   2.117   2.229
Unterfranken   2.005   2.031   2.140   2.226

Bayern hat 7 verschiedene NUTS Regionen. Die Entscheidung erwähnt diese, erläutert aber nicht genau ob diese benutzt werden soll.

Vergleicht man Oberfranken mit Niederbayern kommt man zu ganz unterschiedlichen Beträgen, was das Wohnkostenproblem wieder zur Geltung bringt.

Wären 770 Euro netto mtl Unterschied in diesem Fall mit Faktor 2,3 und 80%. Nur mal als Diskussion, ob diese neue Mindestbesoldung, die das Wohnkostenproblem sehr pauschal unter den Tisch kehrt, bei diesen unterschiedlichen Regionen viel Sinn macht.

Surfer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #4 am: 20.11.2025 06:39 »
Ob es Sinn macht oder nicht würde sich hier nicht mehr stellen. Da ist die Rechtssprechung sehr deutlich. Jedoch könnte die Bayerische Staatsregierung den Ortszuschlag weiterführen. Meiner Meinung nach.....

LG

HMeder

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #5 am: 20.11.2025 07:37 »
Ich fürchte, man wird erst dann endgültig bewerten können, was das aktuelle Urteil für Länder wie z.B. Bayern bedeutet, wenn Klarheit über die Rechtmässigkeit des Partnereinkommens herrscht. Dazu sagt das BVerG leider nichts. Bis hierzu eine Aussage vorliegt, wird z.B. Bayern versuchen, die fehlende Besoldung durch dieses auszugleichen.