Amtsangemessene Alimentation zu BvL 5/18 u. a. vom 17.09.2025

Begonnen von Unknown, 19.11.2025 19:13

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horstschneider

Zitat von: horstschneider in 09.12.2025 17:31Schreiben SenFin – IV A 14 – vom "01.12.2025" [Schreiben ist aber vom 03.12.2025]
Konsultationsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2024/2025 zu überplanmäßigen Mehrausgaben für Zuführungen zur Versorgungsrücklage zur Finanzierung der Auswirkungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der A-Besoldung / vorherige Zustimmung

https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-2561-v.pdf

Zum Nachlesen, das Protokoll der Sitzung zum Punkt
"Konsultationsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2024/2025 zu überplanmäßigen Mehrausgaben für Zuführungen zur Versorgungsrücklage zur Finanzierung der Auswirkungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der A-Besoldung / vorherige Zustimmung"

Seite 101 ff.

https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/protokoll/h19-094-ip.pdf

Verwaltungsgedöns

Wow. Danke für die Links. Sehe Ich das richtig? Berlin will 6 Prozent Zinsen auf die Nachzahlungen zahlen? War das Bestandteil des Urteils?  :o

yogiii

Klingt für mich nach den üblichen 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz: 1 + 5 = 6

Verwaltungsgedöns

Aber war das bei Beamten nicht ausgeschlossen?

Rentenonkel

Das Land Berlin muss bis März 2027 ein Reparaturgesetz erstellt haben und allen Betroffenen 100.000 bis 120.000 Widersprüchen abgeholfen haben. Da dieses Mammutprojekt bis dahin absehbar nicht abgearbeitet sein kann, müssen alle Ansprüche, die bis 31.03.2027 noch nicht abgegolten sind, mit 6 % verzinst werden. Daher möchte das Land Berlin möglichst schnell mit der Berechnung und tatsächlichen Auszahlung starten, um in möglichst vielen Fällen keine Verzinsung leisten zu müssen.

Im Übrigen möchte ich Euch bitten, die Diskussion in den Nachbarthread zu verlegen; hier sollen nur wichtige Infos für die Übersichtlichkeit kompakt zusammengestellt werden.

Hesse