Ja, das ist mir schon klar, dass das nur ein Prüfkriterium ist. Dennoch sagen der DBB und die verdi jedes Mal, dass ein Abschluss nur möglich ist, wenn eine Zusage über die inhalts- und zeitgleiche Übertragung seitens der Arbeitgeberseite gemacht wird.... also sind wir doch wieder an dem Punkt....
Der AG kann nichts versprechen, weil er nicht der Gesetzgeber ist. Er kann nur versprechen, dass er sich dafür einsetzt.
Insofern zeugt es nicht unbedingt von einem hohem Verständnis, wer der Gesetzgeber ist und was ein AG ist und wie Besoldungsgesetze gemacht werden, wenn sie sagen, wir unterschreiben nur wenn der AG uns zusichert, dass es übertragen wird.
Man darf doch keine "Verträge" zu Lasten dritter machen.
Also fordern dürfen sie viel, hat aber nichts unmittelbar mit der Verhandlung und den Verträgen zu tun wie weiter oben behauptet wurde.
Zur grenzenlosen Bezahlung... ja das stimmt. Aber wie schnell passiert das?
Da gab es nun ja mehrere presserelevante Artikel in letzter Zeit. 18 Jahre unter anderem.
Zumindest passiert das nicht in 6 Wochen....
Falsche Anwendung und versagen durch die Verwaltung heißt ja nicht, dass es automatisch so wäre.
Wann der DH den Amtsarzt losschickt um die DU zu ermitteln ist natürlich unterschiedlich, können könnte er es aber ab 6 Wochen AU (so weit ich weiß). Bei uns erfolgt es grundsätzlich nach 6 Monaten.
Und es gibt bestimmt auch Fälle, wo ein AN bezahlt wurde, der nicht da war.
Arbeitslosigkeit, ja gut. Da muss aber schon was grobes wie Unterschlagung oder anderes eigenes krasses Fehlverhalten vorliegen.
Warum jemand ausscheidet ist auch egal, er ist aber nicht drin in diesem Sicherungsnetz, weil er nichts einzahlt.