Autor Thema: [SH] Amtsangemessene Alimentation in Schleswig-Holstein nach 2 BvL 5/18  (Read 4310 times)

Nordlicht97

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Geht "nur" um 2025 und 2026

Weil sie auch nur für die Jahre zugesichert haben, dass kein Widerspruch nötig ist. Alles davor wird abgebügelt und es bekommen nur die etwas wieder, welche einen Widerspruch oder Klage laufen haben. Und damit meine auch die Jahr vor 2022. Die jährliche Gleichbehandlungszusage davor gilt nur, wenn das BVerfG sagt, dass die Kürzung des Weihnachtsgeldes unrechtmäßig war. M.E. wird es dies aber nicht tun, sondern nur sagen, dass dadurch die aA nicht gewährleistet war. Somit ist die Regierung dann fein raus.

Puh, ich weiß nicht, ob sich die Regierung damit einen Gefallen tun würde, gerade auch in Bezug auf die Wahlen 2027. Das Vertrauen in den Dienstherren wäre bei den Beamten dann ja komplett zerbrochen.

HansGeorg

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Ich habe mir heute den Beitrag im Ausschuss angehört. Interessant fand ich, dass das Fm für 2025 einen Betrag in Höhe von 50.400€ gemäß Urteil BVerfG ausgerechnet hat. Dies ist Brutto dann so ca. 56.600€. Somit ist also bis A12/9 bzw. auch A13/5 die Schwelle unterschritten. Die Ministerin hat bestätigt, dass für 2025 und 2026 keine Widersprüche beschieden werden. Dies bedeutet aber, dass man auf jeden Fall einen Widerspruch einreichen muss um seine Ansprüche geltend zu machen.

Weiterhin möchte man die Vorgaben des BVerfG mit dem Gesetzt nach den Tarifverhandlungen umsetzen. Über Reparaturgesetze wurde nichts gesagt. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass man aufgrund des Urteils im Zeitraum ab 2007 bis 2021 mit mehr als einer Milliarde € rechnet, die dann im Haushalt bereit gestellt werden müssen, da die Frau FM nun auf einmal "nicht mehr so zuversichtlich ist" was die eigenen Verfahren beim BVerfG angeht

Prüfer SH

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Ich habe mir heute den Beitrag im Ausschuss angehört. Interessant fand ich, dass das Fm für 2025 einen Betrag in Höhe von 50.400€ gemäß Urteil BVerfG ausgerechnet hat. Dies ist Brutto dann so ca. 56.600€. Somit ist also bis A12/9 bzw. auch A13/5 die Schwelle unterschritten. Die Ministerin hat bestätigt, dass für 2025 und 2026 keine Widersprüche beschieden werden. Dies bedeutet aber, dass man auf jeden Fall einen Widerspruch einreichen muss um seine Ansprüche geltend zu machen.

Weiterhin möchte man die Vorgaben des BVerfG mit dem Gesetzt nach den Tarifverhandlungen umsetzen. Über Reparaturgesetze wurde nichts gesagt. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass man aufgrund des Urteils im Zeitraum ab 2007 bis 2021 mit mehr als einer Milliarde € rechnet, die dann im Haushalt bereit gestellt werden müssen, da die Frau FM nun auf einmal "nicht mehr so zuversichtlich ist" was die eigenen Verfahren beim BVerfG angeht

Frau Ministerin hat aber auch vom Bestand des Mehrverdienermodells gesprochen


HansGeorg

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Ich habe mir heute den Beitrag im Ausschuss angehört. Interessant fand ich, dass das Fm für 2025 einen Betrag in Höhe von 50.400€ gemäß Urteil BVerfG ausgerechnet hat. Dies ist Brutto dann so ca. 56.600€. Somit ist also bis A12/9 bzw. auch A13/5 die Schwelle unterschritten. Die Ministerin hat bestätigt, dass für 2025 und 2026 keine Widersprüche beschieden werden. Dies bedeutet aber, dass man auf jeden Fall einen Widerspruch einreichen muss um seine Ansprüche geltend zu machen.

Weiterhin möchte man die Vorgaben des BVerfG mit dem Gesetzt nach den Tarifverhandlungen umsetzen. Über Reparaturgesetze wurde nichts gesagt. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass man aufgrund des Urteils im Zeitraum ab 2007 bis 2021 mit mehr als einer Milliarde € rechnet, die dann im Haushalt bereit gestellt werden müssen, da die Frau FM nun auf einmal "nicht mehr so zuversichtlich ist" was die eigenen Verfahren beim BVerfG angeht

Frau Ministerin hat aber auch vom Bestand des Mehrverdienermodells gesprochen

Tatsächlich hatte mich das auch erstaunt, Sie tat dabei sehr gewiss, dass dies rechtmäßig sei

DerKriminal

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Falls es jemand nachhören oder lesen möchte, kann ich den Mitschnitt des relevanten Teils oder ein Transkript dessen zur Verfügung stellen.

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Wär super,gab es das als stream zu sehen?

DerKriminal

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Es gab lediglich einen Audiostream im "Parlaradio". Ich kann es gerne irgendwo hochladen und hier verlinken, falls nicht irgendwas dagegen sprechen sollte. Ansonsten schicke ich eine PM.

Verfassungsmäßige

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Teil das gerne

DerKriminal

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Wer sich das Vorgeplänkel nicht anhören möchte, ab Minute 07:45 geht's los.

https://fromsmash.com/Finanzausschuss

Verfassungsmäßige

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Danke Dir, hab mir alles angehört und bin einfach erstaunt wie Sie uns Beamte verarschen, unfassbar.

Prüfer SH

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Hat jemand rechnerisch nachvollzogen, wie das FinMin auf die 4,5%-Gießkanne gekommen ist?

Und wo ist der Punkt, an dem sie die Prekaritätsschwelle durchbrochen haben?

HansGeorg

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Hat jemand rechnerisch nachvollzogen, wie das FinMin auf die 4,5%-Gießkanne gekommen ist?

Und wo ist der Punkt, an dem sie die Prekaritätsschwelle durchbrochen haben?

Da wir nicht wissen, was alles in die 4,5% rein geht ist diese Aussage schwer zu durchdringen. Gemäß der Aussage, dass die Schwelle im Jahr 2025 bei 50.400€ lag, ist dies bis nach a13/5 der Fall.

Prüfer SH

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Hat jemand rechnerisch nachvollzogen, wie das FinMin auf die 4,5%-Gießkanne gekommen ist?

Und wo ist der Punkt, an dem sie die Prekaritätsschwelle durchbrochen haben?

Da wir nicht wissen, was alles in die 4,5% rein geht ist diese Aussage schwer zu durchdringen. Gemäß der Aussage, dass die Schwelle im Jahr 2025 bei 50.400€ lag, ist dies bis nach a13/5 der Fall.

Ich hatte das so verstanden, dass die 4,5% sich irgendwie aus Berechnungen der letzteren Prüfstufen ergeben haben? Naja, wenn auch weiterhin das Mehrverdienermodell Bestand haben soll, macht das der Methodik nach Sinn. Folgefehler quasi.
Interessant wird, die die VG jetzt reagieren.

clarion

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Das Streichen des Weihnachtgeldes kommt jetzt als Bumerang zurück. Wenn man in 2007 davon ausgegangen ist,  dass man durch die Streichung 100 Mio. pro Jahr einsparen konnte,  dann ist der Milliardenbetrag schon deshalb nachvollziehbar.

Die Politik hat begriffen,  dass sie nachlegen müssen, mal sehen,  ob es reichen wird.