Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Schneewitchen

Deus hic finitur

phili

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:49Die DH spielen auf Zeit. Das BVerfG lässt sich Zeit. Während aber die Jahre so ins Land ziehen, kumulierten sich die Ansprüche immer weiter hoch. Bedauerlicherweise werden diese Ansprüche nicht verzinst. Dennoch, mit jedem Monat wächst der persönliche Anspruch.

Genau aus dem Grund wäre ich mittlerweile auch gewillt, den Rechtsweg noch weiter zu gehen, um auch eine Verzinsung zu erreichen. Der Weg dahin ist lang, aber ich hab ja auch noch einige viele Dienstjahre vor mir, evtl. wird das noch was vor der Pension (bei mir noch gut 30 Jahre, bis dahin wahrscheinlich noch länger...).

Max Guru

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:49Naja, beim allem Kampfgeist in der Sache, erscheint mir die Hoffnung auf einen  6-stelligen Nachzahlungsbetrag schon etwas phantastisch, aber:

Ich lege in NRW schon seit vielen Jahren regelmässig Widerspruch gegen meine Besoldung sein. Lange hatte das nichts eingebracht. Dann gab es ein Urteil des BVerfG zur Höhe der FamZ bei kinderreichen Beamtenfamilien. In Reaktion darauf wurden in 2022 die FamZ teils drastisch angehoben, sofern Widersprüche zu vergangenen Jahren vorgelegen haben, wurde auch entsprechend rückwirkend gezahlt. So fand sich dann tatsächlich in 2022 ein mittlerer 5-stelliger Betrag auf unserem Konto.

Seit dieser Erfahrung glaube ich an die Macht des Widerspruchs. Von daher halte ich mittlerweile auch im Einzelfall eine 6-stellige Nachzahlung nicht mehr für grundsätzlich unrealistisch.

Die DH spielen auf Zeit. Das BVerfG lässt sich Zeit. Während aber die Jahre so ins Land ziehen, kumulierten sich die Ansprüche immer weiter hoch. Bedauerlicherweise werden diese Ansprüche nicht verzinst. Dennoch, mit jedem Monat wächst der persönliche Anspruch.

Wenn man also fleissig in jedem Jahr seinen Widerspruch abliefert, dann braucht man nur noch ein hinreichendes Maß an Geduld.

Ich habe die letzten 10 Jahre immer einen Widerspruch eingereicht und werde das auch weiter so handhaben. Meine Besoldung in NRW liegt im Vergleich zur Besoldungstabelle des letzten Dobrinth-Entwurfes um rd. 800 € zurück.

Ich habe aber keine Vorstellung davon, wie sich die Besoldung in NRW in den nächsten Jahren gestaltet.Ich weiß nur,dass sie deutlich steigen muss. Wenn dann in einigen Jahren auch noch das fiktive Partnereinkommen gekippt wird, wird das nochmals Auswirkungen auf die Besoldung haben.

Insofern halte ich den Traum von einer 6-stelligen Nachzahlung nicht gänzlich für unrealistisch, gerade in Bundesländern, die sich aktuell jeder Besoldungsreform verweigern und damit eben auf Zeit spielen.

Ich widerspreche seit 2016 gegen meine Besoldung (da war ich unter meinen Kollegen nicht der erste; insgesamt ist mein Eindruck jedoch, dass es bei uns nur wenige gibt, die sich überhaupt mit dem Thema befassen).
Da in Sachsen-Anhalt der DH keinerlei Ambitionen hinsichtlich aA Besoldung zeigt, wird das also alles noch ewig dauern. Wenn bis dahin dann auch das Partnereinkommen gekippt ist, kann dann insgesamt schon eine beträchtliche Summe heraus kommen.
Ich kalkuliere damit nicht und plane es nicht ein: sollte es so kommen, wird es ein willkommenes Extra :-)

Kurze Frage:
Wenn man (kurz) vor einem Gesetz zur aA in Pension geht (weil man dann evtl. schon das Alter erreicht hat), würde diese dann neu berechnet werden müssen aufgrund eines (fiktiven) höheren Endgehaltes? Oder eher nicht, da das Endgehalt zum Zeitpunkt der Pensionierung noch nicht amtsangemessen war und die Einführung der aA erst nach dem Pensionierungszeitpunkt lag?